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OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-4 U 198/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz bei bestehender Hausratsversicherung wegen angeblich im Ausland entwendeten Urlaubsgepäcks; Schlüssige Darlegung eines Raubüberfalls als Versicherungsfall; Änderung des Vorbringens einer Partei im Laufe eines Prozesses; Schlüssige Darlegung der behaupteten ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 1 Abs. 1; StGB § 249
Hausratsversicherung: Nachweispflicht des Versicherungsnehmers zum Vorliegen eines Raubes in Abgrenzung zum Diebstahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 17.09.2004 - 11 O 472/03
- OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-4 U 198/04
Papierfundstellen
- BeckRS 2007, 12006
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.07.1999 - VII ZR 202/98
Übergehen eines Beweisangebots
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 4 U 198/04
Denn nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 2000, 208) ist eine Partei nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern.
- OLG Düsseldorf, 13.03.2015 - 4 U 183/13
Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Raubes in der …
Grundsätzlich sind solche Veränderungen der Sachverhaltsschilderung nur Umstände, die im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsentscheidung vom 11.10.2005 - 4 U 198/04, BeckRS 2007, 12006). - OLG Hamm, 06.10.2022 - 18 U 166/20 Nichts anderes kann für einen Fall wie den vorliegenden gelten, in dem das prozessuale Vorbringen nicht mit vorprozessualen Erklärungen übereinstimmt (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.10.2005 - Az. 4 U 198/04, Rn. 18, zit. n. juris).