Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.06.2007 - 2 Ws 173 - 175/07, 2 Ws 173/07, 2 Ws 174/07, 2 Ws 175/07   

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https://dejure.org/2007,17414
OLG Köln, 01.06.2007 - 2 Ws 173 - 175/07, 2 Ws 173/07, 2 Ws 174/07, 2 Ws 175/07 (https://dejure.org/2007,17414)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.2007 - 2 Ws 173 - 175/07, 2 Ws 173/07, 2 Ws 174/07, 2 Ws 175/07 (https://dejure.org/2007,17414)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 2 Ws 173 - 175/07, 2 Ws 173/07, 2 Ws 174/07, 2 Ws 175/07 (https://dejure.org/2007,17414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlagen der Bemessung der Gebühren des anwaltlichen Vertreters des Verfallsbeteiligten; Festsetzung des Gegenstandswerts für das erstinstanzliche Verfahren hinsichtlich der Verfallsbeteiligten

  • Judicialis

    BRAGO § 7; ; BRAGO § 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 7 § 12 § 88 § 95
    Anwaltsgebühren bei Vertretung des Verfallsbeteiligten - Gegenstandswert nach wirtschaftlichem Interesse an der Abwehr bestehender Arrestanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 16796
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03

    Auswirkungen der Insolvenz einer --nicht unmittelbar am Strafverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 2 Ws 173/07
    Auf die insoweit ergangenen Entscheidungen vom 8.8.2003 - 2 Ws 433/03 - und vom 21.11.2003 - 2 Ws 593 + 617/03 - wird ergänzend Bezug genommen.

    Außerdem hat der Senat mit Beschluss vom 11.5.2004 - 2 Ws 184/04 -über eine Kostenbeschwerde des Antragstellers (betreffend die Höhe ihm zu erstattender Kosten in dem Beschwerdeverfahren 2 Ws 433/03) entschieden.

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 2 Ws 173/07
    Gegen die Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltvergütung bei besonders hohen Streitwerten bestehen auch sonst keine Bedenken (vgl BVerfG Beschluss vom 13.02.2007 - 1 BvR 910/05; 1 BvR 1389/05 -).
  • OLG Köln, 11.05.2004 - 2 Ws 184/04

    Einzeltätigkeit; Arrest; Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 2 Ws 173/07
    Außerdem hat der Senat mit Beschluss vom 11.5.2004 - 2 Ws 184/04 -über eine Kostenbeschwerde des Antragstellers (betreffend die Höhe ihm zu erstattender Kosten in dem Beschwerdeverfahren 2 Ws 433/03) entschieden.
  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17

    Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche

    Nur soweit der zu sichernde Anspruch werthaltig ist und eine Befriedigung des Arrestgläubigers erwarten lässt, ist er im Rahmen der Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG aF der Bemessung des Gegenstandswerts zugrunde zu legen (vgl. OLG Köln, BeckRS 2007, 16796; BeckOK RVG/Knaudt aaO; siehe auch BGH, Beschlüsse 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, NStZ 2007, 341 und vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06, BeckRS, 10085 zur Berücksichtigung der Durchsetzbarkeit/Werthaltigkeit einer Verfallsanordnung bei der Festsetzung des Gegenstandswerts; diese Frage offenlassend BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 53/13, BeckRS 2014, 11495 Rn. 3; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07, BeckRS 2014, 19390 und vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, BeckRS 2015, 05460 Rn. 7).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 Ws 463/08

    Höhe der Anwaltsgebühren des Beistands eines Verfallsbeteiligten

    Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin hat der Senat den Gegenstandswert für das erstinstanzliche Verfahren hinsichtlich der Verfallsbeteiligten mit Beschluss vom 01.06.2007 - 2 Ws 173-175/07 - auf 15.000.000 EUR festgesetzt.

    Dabei braucht die in § 88 BRAGO vorgesehene Grenze des § 11 BRAGO allerdings nicht in jedem Fall erreicht zu werden, sondern kann auch unterschritten werden, worauf sowohl der BGH als auch der Senat in den Entscheidungen zur Festsetzung des Gegenstandswertes bereits hingewiesen haben (BGH Beschluß vom 14.12.2006 - 5 StR 119/05 - Senat 1.6.2007 - 2 Ws 173-175/07 -, ebenso schon früher Senat 10.09.2004 - 2 Ws 370/04 - -; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, 15. A., § 88 Rn 6; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. A., § 88 Rn 10; Hartmann, Kostengesetze, 33. A., § 88 Rn 11 ).

  • OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23

    Abwehr einer Einziehungsanordnung: Bestimmung des Gegenstandswerts

    Entsprechenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft grundsätzlich keine Bedeutung für das Interesse des Verurteilten an der Abwehr der Anordnung beizumessen, würde der Bedeutung der Anklageschrift für das Strafverfahren nicht gerecht; steht die Vermögensabschöpfung in der genannten Höhe allerdings ernstlich nicht im Raum und hat die Berechnung deshalb nur fiktiven Charakter, verliert der Inhalt der Anklageschrift seine Bedeutung für die Bestimmung des Gegenstandwertes (zum Verfall und unter Geltung der BRAGO: OLG Köln, Beschluss vom 01.06.2007 - 2 Ws 173-175/07, BeckRS 2007, 16796 = StraFo 2007, 525).
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ws 25/08

    Nebenkläger; unterbliebene Kostenentscheidung; Beschwerde; Zulässigkeit

    Sie ist statthaft (vgl. zuletzt Beschluss des erkennenden Senats vom 13. Juli 2007 in 2 Ws 175/07 m. w. Nachw.; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 464 Rn. 32).
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