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   OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Ws 248/07   

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https://dejure.org/2007,33089
OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 (https://dejure.org/2007,33089)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 (https://dejure.org/2007,33089)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 2 Ws 248/07 (https://dejure.org/2007,33089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Entscheidung einer Strafvollstreckungskammer ; Hinderung eines Widerrufs der Strafaussetzung aus formellen Gründen; Frühester Zeitpunkt des Beginns der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Vollstreckung von ...

  • Judicialis

    StGB §§ 56 f; ; StPO § 311 Abs. 3; ; StPO § 453; ; StPO § 462a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 19606
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 395/00

    Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung - Widerruf durch Amtsgericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Ws 248/07
    Die durch die Generalstaatsanwaltschaft angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21. Juli 2004, Az.: 2 ARs 189/04) und des OLG Düsseldorf (als durch juris recherchiert bezeichnet; reale Fundstellen: OLGSt StPO § 311 Nr. 1 = NStZ-RR 2001, 111) stützen kein abweichendes Ergebnis.
  • BGH, 21.07.2004 - 2 ARs 189/04

    Nachträgliche Entscheidungen über die Bewährung (Zuständigkeitskonzentration;

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Ws 248/07
    Die durch die Generalstaatsanwaltschaft angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21. Juli 2004, Az.: 2 ARs 189/04) und des OLG Düsseldorf (als durch juris recherchiert bezeichnet; reale Fundstellen: OLGSt StPO § 311 Nr. 1 = NStZ-RR 2001, 111) stützen kein abweichendes Ergebnis.
  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21

    Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender

    Vielmehr ist die Unzuständigkeit des Entscheidungsträgers regelmäßig kein zur Nichtigkeit der Entscheidung führender, sondern nur die Rechtswidrigkeit begründender Fehler (vgl. insoweit auch: OLG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 = BeckRS 2007, 19606; OLG Hamm, Beschl. v. 22.02.2017 - 1 Ws 24/17 - juris).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2022 - 3 Ws 319/22

    Nichtigkeit eines richterlichen Aufhebungsbeschlusses

    Es besteht ein Verfahrenshindernis, weil bereits das Amtsgericht Stadt1 mit seinem Beschluss vom 23. März 2022 (wenngleich noch nicht rechtskräftig) über den Widerruf der Strafaussetzung zu Bewährung in dieser Sache entschieden hat (vgl. zu dieser prozessualen Situation wie hier: OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2007 BeckRS 2007, 19606 Rn. 3,4; OLG Hamm , Beschluss vom 22. Februar 2017 BeckRS 2017, 108088 Rn. 5).

    Vielmehr ist die Unzuständigkeit des Entscheidungsträgers regelmäßig kein zur Nichtigkeit der Entscheidung führender, sondern nur die Rechtswidrigkeit begründender Fehler (vgl. insoweit auch: OLG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 = BeckRS 2007, 19606; OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2017 - 1 Ws 24/17 - juris).

  • OLG Hamm, 22.02.2017 - 1 Ws 24/17

    Unzulässige Abänderung der durch sofortige Beschwerde angefochtenen Entscheidung;

    Ergeht gleichwohl eine abändernden Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris; Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort).
  • OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 175/17

    Keine Befugnis zur Aufhebung des Widerrufsbeschlusses durch das erstinstanzliche

    Ergeht gleichwohl eine abändernde Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris; Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort).
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