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   OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07   

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OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07 (https://dejure.org/2007,17276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07 (https://dejure.org/2007,17276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 560/07 (https://dejure.org/2007,17276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Absehens vom Regelfahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Entscheidung des Absehens vom Regelfahrverbot wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts

  • Judicialis

    BKatV § 4

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Halle - 6 OWi 1111/06
  • OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 65091
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; lückenhaft,

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 m.w.N. - und vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 - OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2004 - 4 Ss OWi 145/04 -).

    Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (Senatsbeschluss vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 m.w.N. -).

    Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 - vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - OLG Hamm NZV 1996, 118).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (vgl. 3 Ss OWi 668/06 - Senatsbeschluss vom 25.10.2006; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143).
  • OLG Hamm, 09.03.2004 - 4 Ss OWi 145/04

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; berufliche Gründe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 m.w.N. - und vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 - OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2004 - 4 Ss OWi 145/04 -).
  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (vgl. 3 Ss OWi 668/06 - Senatsbeschluss vom 25.10.2006; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143).
  • OLG Hamm, 12.10.1995 - 4 Ss OWi 874/95
    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07
    Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 - vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - OLG Hamm NZV 1996, 118).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (vgl. 3 Ss OWi 668/06 - Senatsbeschluss vom 25.10.2006; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH NZV 1992, 286, 288).
  • OLG Hamm, 28.03.2012 - 3 RBs 19/12

    Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe, Urteilsgründe

    insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalog-Verordnung zu zählen ist (Senat, Beschlüsse vom 28. Dezember 2011 - III-3 RBs 337/11 - [BeckRS 2012, 03569], vom 21. Dezember 2011 - III-3 RBs 326/11 - [BeckRS 2012, 02847] und vom 12. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 560/07 - [BeckRS 2007, 65091] m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.12.2011 - 3 RBs 326/11

    Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots

    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch in Rechtsnormen niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalog-Verordnung zu zählen ist (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 560/07 -, BeckRS 2007, 65091 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.12.2011 - 3 RBs 337/11

    Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots

    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch in Rechtsnormen niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalog-Verordnung zu zählen ist (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 560/07 -, BeckRS 2007, 65091 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 3 RBs 55/16
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch in Rechtsnormen niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalog-Verordnung zu zählen ist (Senat, Beschluss vom 28. März 2012 - III-3 RBs 19/12, juris; Beschluss vom 28. Dezember 2011 - III-3 RBs 337/11, BeckRS 2012, 03569; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - III-3 RBs 326/11, BeckRS 2012, 02847 und vom 12. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 560/07, BeckRS 2007, 65091).
  • OLG Hamm, 29.05.2012 - 3 RBs 100/12

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei einem Rotlichtverstoß

    12. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 560/07 - [BeckRS 2007, 65091] m. w. N.).
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