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   OLG Schleswig, 21.06.2007 - 7 U 50/06   

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https://dejure.org/2007,11320
OLG Schleswig, 21.06.2007 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2007,11320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.06.2007 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2007,11320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2007,11320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden in Folge eines Sturzes bei einem Reitunfall; Inhaber einer Reitbeteiligung für die Zeit der Überlassung des Pferdes als Tierhüter oder als Tierhalter; Führung eines Entlasungsbeweises im Rahmen der Anwendung von § ...

  • Judicialis

    BGB § 833; ; BGB § 834

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833; BGB § 834
    Keine Tierhaltereigenschaft des Inhabers einer Reitbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 2817
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.10.1994 - 22 U 5514/93

    Schadensersatzansprüche eines Kraftfahrzeughalters aus einem Verkehrsunfall mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2007 - 7 U 50/06
    Diesen Beweis hat die Beklagte zu 1. geführt, denn sie hat bewiesen, dass "M." ein zuverlässiges Reitpferd war, die Beklagte zu 2. eine zuverlässige, der Beklagten zu 1. als solche bekannte Reiterin, so dass sie mit der Beklagten zu 2. eine in jeder Beziehung geeignete Aufsichtsperson bestellt hat (vgl. zu den Anforderungen an den Entlastungsbeweis Kammergericht Urteil vom 10.10.1994, 22 U 5514/93).
  • OLG Schleswig, 27.05.2004 - 7 U 146/03

    Begriff des Tierhalters

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2007 - 7 U 50/06
    Denn auch für den Zeitraum der Überlassung des Tieres behielt die Beklagte zu 1. die Bestimmungsmacht über das Tier, trug das Verlustrisiko, kam aus ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse für die Kosten des Tieres auf (= zu den Kriterien für die Tierhaltereigenschaft Senat MDR 2005, S. 148).
  • OLG Nürnberg, 29.03.2017 - 4 U 1162/13

    Pferdehalter haftet auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das

    Diese Aufgabe hat die Geschädigte übernommen und wurde dadurch an ihren Reittagen zur Tieraufseherin (vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.02.1988, NJW-RR 1988, 1492; OLG Schleswig, Urteil vom 21.06.2007, BeckRS 2008, 02817).
  • AG Brandenburg, 17.01.2020 - 31 C 278/18

    Gefährdungshaftung des Tierhalters - entgangenes Arbeitsentgelt

    Die Vereinbarung einer derartigen un entgeltlichen "Reitbeteiligung" ändert nämlich in der Regel nichts an der Haltereigenschaft des Beklagten und begründet ebenso wie der Reitvorgang als solcher keine (Mit-)Haltereigenschaft ( OLG Nürnberg , Urteil vom 29.03.2017, Az.: 4 U 1162/13, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 1173 f.; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 25.02.2009, Az.: 4 U 210/08, u.a. in: NJW-RR 2009, Seite 894; OLG Schleswig , Urteil vom 21.06.2007, Az.: 7 U 50/06, u.a. in: BeckRS 2008, Nr. 02817 ).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 4 U 210/08

    Tierhalterhaftung: Anspruch wegen des Reitunfalls einer Zwölfjährigen unter

    Hierdurch verlor die Beklagte nicht ihre Stellung als Tierhalterin; eine solche Stellung wurde damit auch nicht für die Klägerin begründet (vgl. OLGR Schleswig 2007, 768).

    Soweit ersichtlich wird sie ausschließlich verneint (vgl. OLGR Schleswig 2007, 768).

  • OLG Schleswig, 19.03.2021 - 17 U 142/20

    Reitbeteiligung: Wirksamkeit eines vereinbarten Haftungsauschlusses betreffend

    Bei einer derartigen Reitbeteiligung handelt es sich zwar nicht schon um eine Mithaltereigenschaft i. S. v. § 833 BGB (OLG Schleswig, Urteil vom 21. Juni 2007, 7 U 50/06, bei juris).
  • LG Bonn, 21.10.2011 - 3 O 272/06

    Haftung eines Tierhalters bzgl. eines Reitpferdes nach Abwurf des Reiters durch

    Hierdurch verliert die Beklagte jedenfalls nicht ihre Stellung als Tierhalterin, eine solche Stellung wird nicht für die Klägerin begründet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 210/08; OLG Schleswig, Urteil vom 21.06.2007 - 7 U 50/06).
  • OLG Hamm, 04.02.2022 - 9 U 21/21

    Ansprüche nach einem Reitunfall; Typische Tiergefahr; Handeln auf eigene Gefahr;

    Aus der von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 21.06.2007 - 7 U 50/06, SchlA 2008, 54, ergibt sich nichts Gegenteiliges.
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