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   OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06 - 153   

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OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06 - 153 (https://dejure.org/2007,1515)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.02.2007 - 4 U 470/06 - 153 (https://dejure.org/2007,1515)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 4 U 470/06 - 153 (https://dejure.org/2007,1515)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verkehrsunfall: Nutzungsausfallschaden bei Verzögerung der Reparatur; Schadensbemessung unter Heranziehung der Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch und Berücksichtigung des Alters des Fahrzeugs; Verzug vor Ablauf einer angemessenen Frist zur Prüfung von Grund und ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der unverzüglichen Erteilung eines Reparaturauftrags durch den Eigentümer eines durch einen Verkehrsunfall beschädigten Pkw; Verpflichtung des Unfallgeschädigten zur Beschränkung der Ausfallzeit des Wagens auf ein Mindestmaß; Anspruch auf Ersatz des ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Nutzungsausfallschaden bei älterem Fahrzeug

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 164 Abs. 3; ; BGB § 249 Abs. 2; ; BGB § 253 Abs. 2.; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 286 Abs. 4; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 263; ; AKB § 10 Nr. 5

  • RA Kotz

    Nutzungsausfallschaden - Höhe, Herabstufung und Frist zur Ersatzpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für einen bei einem Unfall beschädigten PKW; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Berechnung der Anspruchshöhe der Nutzungsausfallentschädigung wird nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch vorgenommen

  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung - Gegner bestreitet Verschulden - Geschädigter stoppt Reparatur

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nutzungsausfallentschädigung Der Unfallwagen muss so schnell wie möglich repariert werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unfallschaden: Reparaturstopp nach Streit über Unfallhergang kann gerechtfertigt sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Reparaturstopp nach Streit über Unfallhergang

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Haftpflicht - Angemessene Prüfungsfrist für Versicherung und Zinsen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1190
  • BeckRS 2008, 1338
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zusteht, auch wenn er sich keinen Ersatzwagen anmietet (vgl. BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; BGHZ 98, 212 f.; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.).

    Soweit es sich allerdings um typische Fälle handelt, muss die Schätzung im Interesse gleichmäßiger Handhabung rechtlich daraufhin überprüft werden, ob sie den Gegenstand des zu entschädigenden Vermögensnachteils beachtet und nicht zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten oder zu einem verkappten Ausgleich immateriellen Schadens führt (BGHZ 56, 214, 218).

    Als eine in diesem Sinne geeignete Methode der Schadensschätzung hat der Bundesgerichtshof seit langem die von der Rechtsprechung herangezogenen Tabellen von Sanden/Danner (jetzt: Sanden/Danner/Küppersbusch) anerkannt (vgl. u.a. BGHZ 56, 214, 217, 219 f.; BGH, VersR 1969, 828, 830; BGH NJW 2005, 1044 ff.).

    Da bei der Nutzungsausfallentschädigung jedoch lediglich entgangene Gebrauchsvorteile für die "eigenwirtschaftliche Verwendungsplanung" zu ersetzen sind (vgl. BGHZ 56, 214, 215; BGHZ 98, 212, 225), es also um Kompensation und nicht um die Wahrung des Integritätsinteresses geht, müssen die Mietpreise um die spezifisch die erwerbswirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren bereinigt werden (vgl. BGHZ 98, 212, 214, 225; BGHZ 45, 212, 220).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
    Die Höhe der Entschädigung ist nach § 287 ZPO zu ermitteln, ohne dass eine bestimmte Berechnungsmethode bindend vorzuschreiben ist (BGHZ 161, 151).

    Diesen Anforderungen wird in den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass die Mietpreise um die Gewinnspannen des Vermieters und die bei einer privaten Nutzung nicht anfallenden Kosten für Verwaltung, Vermittlungsprovisionen, erhöhte Abnutzung und erhöhte Versicherungsprämien gekürzt werden (BGHZ 161, 151 ff.).

    Der Senat folgt der Ansicht des Bundesgerichtshofes, wonach bei der Schadensbemessung das Alter des Fahrzeuges ggf. durch eine Herabstufung in den jeweiligen Fahrzeuggruppen zu berücksichtigen sein kann (BGHZ 161, 151).

    Da sich in den um erwerbswirtschaftliche Faktoren bereinigten Mietpreisen die Bewertung der Gebrauchsvorteile für die eigenwirtschaftliche Verwendung eines Kraftfahrzeuges widerspiegelt, würde es regelmäßig zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten oder zu einem verkappten Ausgleich immateriellen Schadens führen, wollte man ihn für die entgangenen Gebrauchsvorteile seines in den Tabellen nicht mehr aufgeführten, nicht mehr hergestellten Fahrzeuges so entschädigen, als handelte es sich um ein Neufahrzeug (BGHZ 161, 151).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zusteht, auch wenn er sich keinen Ersatzwagen anmietet (vgl. BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; BGHZ 98, 212 f.; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.).

    Da bei der Nutzungsausfallentschädigung jedoch lediglich entgangene Gebrauchsvorteile für die "eigenwirtschaftliche Verwendungsplanung" zu ersetzen sind (vgl. BGHZ 56, 214, 215; BGHZ 98, 212, 225), es also um Kompensation und nicht um die Wahrung des Integritätsinteresses geht, müssen die Mietpreise um die spezifisch die erwerbswirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren bereinigt werden (vgl. BGHZ 98, 212, 214, 225; BGHZ 45, 212, 220).

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zusteht, auch wenn er sich keinen Ersatzwagen anmietet (vgl. BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; BGHZ 98, 212 f.; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.).

    Da bei der Nutzungsausfallentschädigung jedoch lediglich entgangene Gebrauchsvorteile für die "eigenwirtschaftliche Verwendungsplanung" zu ersetzen sind (vgl. BGHZ 56, 214, 215; BGHZ 98, 212, 225), es also um Kompensation und nicht um die Wahrung des Integritätsinteresses geht, müssen die Mietpreise um die spezifisch die erwerbswirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren bereinigt werden (vgl. BGHZ 98, 212, 214, 225; BGHZ 45, 212, 220).

  • OLG Saarbrücken, 16.11.1990 - 3 U 199/89

    Die gegnerische Versicherung hat kein Recht, mit der Regulierung des Schadens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
    Vor Ablauf dieser Prüfungsfrist tritt - trotz eventueller vorheriger Mahnung - Verzug gemäß § 286 Abs. 4 BGB nicht ein (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, NZV 1991, 312).
  • OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99

    Haftungsverteilung bei Streifkollision eines PKW mit einem entgegenkommenden,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
    Nicht überzeugen kann die Gegenansicht, wonach allenfalls der Erhaltungszustand, nicht aber das Alter eines Fahrzeuges für die Bemessung der Eigennutzung von Bedeutung sein könne, da auch ein älteres Kraftfahrzeug in einem entsprechenden Erhaltungszustand für den Eigentümer den gleichen Nutzen im Rahmen der eigenwirtschaftlichen Lebensführung haben könne wie ein Neufahrzeug (vgl. u.a. OLG Naumburg ZfS 1995, 254, 255; OLG Hamm DAR 2000, 265, 267; LG Bad Kreuznach NJW-RR 1988, 1303).
  • OLG Naumburg, 28.06.1994 - 1 U 48/94

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Polizeifahrzeug an einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
    Nicht überzeugen kann die Gegenansicht, wonach allenfalls der Erhaltungszustand, nicht aber das Alter eines Fahrzeuges für die Bemessung der Eigennutzung von Bedeutung sein könne, da auch ein älteres Kraftfahrzeug in einem entsprechenden Erhaltungszustand für den Eigentümer den gleichen Nutzen im Rahmen der eigenwirtschaftlichen Lebensführung haben könne wie ein Neufahrzeug (vgl. u.a. OLG Naumburg ZfS 1995, 254, 255; OLG Hamm DAR 2000, 265, 267; LG Bad Kreuznach NJW-RR 1988, 1303).
  • LG Bad Kreuznach, 18.12.1987 - 2 O 301/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
    Nicht überzeugen kann die Gegenansicht, wonach allenfalls der Erhaltungszustand, nicht aber das Alter eines Fahrzeuges für die Bemessung der Eigennutzung von Bedeutung sein könne, da auch ein älteres Kraftfahrzeug in einem entsprechenden Erhaltungszustand für den Eigentümer den gleichen Nutzen im Rahmen der eigenwirtschaftlichen Lebensführung haben könne wie ein Neufahrzeug (vgl. u.a. OLG Naumburg ZfS 1995, 254, 255; OLG Hamm DAR 2000, 265, 267; LG Bad Kreuznach NJW-RR 1988, 1303).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.1987 - 10 U 221/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
    Hiernach ist es angemessen, entsprechend den eigenen Vorstellungen der Bearbeiter der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch bei mehr als fünf Jahre alten Fahrzeugen eine Herabstufung um eine Gruppe und bei mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugen um zwei Gruppen vorzunehmen (vgl. Danner/Küppersbusch NZV 1989, 11 f.; so auch: OLG Frankfurt DAR 1985, 58; OLG Schleswig NJW-RR 1986, 775, 776; OLG München ZfS 1988, 312; OLG Karlsruhe VersR 1989, 58, 59; ZfS 1993, 304; OLG Hamm DAR 1994, 24, 26; DAR 1996, 400, 401).
  • OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92

    Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
    Hiernach ist es angemessen, entsprechend den eigenen Vorstellungen der Bearbeiter der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch bei mehr als fünf Jahre alten Fahrzeugen eine Herabstufung um eine Gruppe und bei mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugen um zwei Gruppen vorzunehmen (vgl. Danner/Küppersbusch NZV 1989, 11 f.; so auch: OLG Frankfurt DAR 1985, 58; OLG Schleswig NJW-RR 1986, 775, 776; OLG München ZfS 1988, 312; OLG Karlsruhe VersR 1989, 58, 59; ZfS 1993, 304; OLG Hamm DAR 1994, 24, 26; DAR 1996, 400, 401).
  • OLG Hamm, 22.04.1996 - 6 U 144/95

    Nutzungsausfallentschädigung; Kfz; Ausfallzeit; Entschädigungsbetrag;

  • OLG Schleswig, 27.09.1985 - 11 U 54/84
  • BGH, 03.06.1969 - VI ZR 27/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls

  • BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86

    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines

  • AG Braunschweig, 21.06.1988 - 116 C 2327/88

    Schmerzensgeld; HWS-Trauma; Arbeitsunfähigkeit

  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

  • OLG Karlsruhe, 19.05.1993 - 13 U 279/92

    Nutzungsausfall; Fahrzeug; Laufzeit; Vorhaltekosten

  • BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19

    Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver

    Das Bestehen einer derartigen Obliegenheit kommt nur dann in Betracht, wenn dem Geschädigten im Einzelfall ausnahmsweise ein Zuwarten mit der Schadensbeseitigung als Verstoß gegen Treu und Glauben vorgeworfen werden kann (vgl. zu solchen Fällen BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 32; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. Februar 2007 - 4 U 470/06-153, juris Rn. 25; OLG Düsseldorf, ZfSch 1997, 253, juris Rn. 6; Oetker in MünchKommBGB, 8. Aufl., § 254 Rn. 90).
  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    In der Regel kann er daher nur nach Maßgabe der voraussichtlichen Zeit einer unterstellt unverzüglich eingeleiteten Reparatur Ersatz verlangen, wobei ggfs. der Zeitraum für die Erstellung eines Schadensgutachtens und unter Umständen eine angemessene Überlegungsfrist für die Frage, ob eine Reparatur durchzuführen oder eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen ist, hinzugerechnet werden kann (OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190).
  • OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist

    aa) Die Dauer der Prüffrist (vgl. § 14 I VVG n.F.) wird in der Rechtsprechung unterschiedlich angesetzt, von 2 Wochen AG Erlangen (DAR 2005, 690) über mindestens 2-3 Wochen (OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190= OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage), 3-4 Wochen (LG München I VersR 1973, 871; LG Düsseldorf VersR 1981, 582 [583]; LG Bielefeld zfs 1988, 282; i. Erg.

    Dabei ist auch der technische Fortschritt in der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen, weshalb auch deutlich kürzere Fristen zu erwägen sind (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 = OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51: 2 Wochen ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611: 3 Wochen ); daß die Haftpflichtversicherungen über einen " größeren Büroapparat " verfügten, der " gewisse Mindestverzögerungen zur Folge hat " (so OLG Rostock OLG-NL 2001, 92), ist nicht anzuerkennen, weil es sich um ein in der Sphäre des Schuldners angesiedeltes Problem handelt, das nicht auf den Geschädigten abgewälzt werden darf - andernfalls hätte es ein Schuldner in der Hand, sich durch unklare oder schwerfällige Organisationsstrukturen über längere Zeit folgenlos seinen Verpflichtungen zu entziehen.

    bb) Die ggf. vom Versicherer als erforderlich angesehene Einsicht in die Ermittlungsakte hat grundsätzlich keinen Einfluß auf die Dauer dieser Prüffrist (und den Eintritt des Verzugs), weil sonst berechtigte Interessen des Geschädigten an einer zügigen Regulierung des Schadens ohne triftigen Grund unberücksichtigt blieben (OLG Saarbrücken NZV 1991, 312 = zfs 1991, 16 = AnwBl. 1991, 343; MDR 2007, 1190 = OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51; OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009 - 7 U 499/09 [Juris, dort Rz. 15] = NZV 2009, 604 [nur Ls.]; a.A. OLG Hamm VersR 1988, 1038 ohne eigenständige Begründung; OLG Frankfurt a.M. VersR 2004, 1595 ohne Auseinandersetzung mit der Gegenmeinung).

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