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   OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07   

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https://dejure.org/2008,14384
OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2008,14384)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2008 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2008,14384)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2008 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2008,14384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis eines verabredeten Unfalls im Wege des Indizienbeweises; Darlegungspflicht und Beweispflicht eines Geschädigten hinsichtlich der Beschädigung seines Eigentums durch das gegnerische Fahrzeug sowie das Ausmaß des unfallbedingten Schadens

  • Judicialis

    ZPO § 67; ; ZPO § 286; ; ZPO §§ 517 ff.; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1006; ; PflVG § 3 Nr. 1 a. F.; ; PflVG § 3 Nr. 8; ; StVO § 4 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisanzeichen für einen manipulierten Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 21110
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Rechtskrafterstreckung des § 3 Nr. 8 PflVG, wonach die rechtskräftige Abweisung der Klage gegen den Versicherer zugleich auch zugunsten des Versicherungsnehmers und des mitversicherten Fahrers wirkt, führt jedoch im Streitfall dazu, dass aufgrund der infolge der Nichtzulassung der Revision unanfechtbaren Klageabweisung gegenüber dem Beklagten zu 1. selbst dann, wenn - wie hier - Versicherer und Versicherungsnehmer nicht in getrennten Prozessen, sondern als einfache Streitgenossen in ein und demselben Rechtsstreit in Anspruch genommen werden, die Klage auch gegen die Beklagten zu 2. und 3. abzuweisen ist (vgl. BGH VersR 1981, 1156, 1157; BGH VersR 1981, 1158, 1159; BGH VersR 2003, 1121; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 3 Nr. 8 PflVG Rn. 2; Lemcke a.a.O. S. 161).
  • OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99

    Nachweis eines gestellten Unfalls nach dem "Berliner Modell"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 256/02

    Haftung des Schädigers nach Abweisung der Klage gegen den Versicherer wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Rechtskrafterstreckung des § 3 Nr. 8 PflVG, wonach die rechtskräftige Abweisung der Klage gegen den Versicherer zugleich auch zugunsten des Versicherungsnehmers und des mitversicherten Fahrers wirkt, führt jedoch im Streitfall dazu, dass aufgrund der infolge der Nichtzulassung der Revision unanfechtbaren Klageabweisung gegenüber dem Beklagten zu 1. selbst dann, wenn - wie hier - Versicherer und Versicherungsnehmer nicht in getrennten Prozessen, sondern als einfache Streitgenossen in ein und demselben Rechtsstreit in Anspruch genommen werden, die Klage auch gegen die Beklagten zu 2. und 3. abzuweisen ist (vgl. BGH VersR 1981, 1156, 1157; BGH VersR 1981, 1158, 1159; BGH VersR 2003, 1121; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 3 Nr. 8 PflVG Rn. 2; Lemcke a.a.O. S. 161).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07

    Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: Erlass eines Teilurteils gegen den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestattet eine entsprechende Feststellung gem. § 286 ZPO (vgl. zum Ganzen auch Senatsurteil v. 17.01.2008 - 12 U 123/07, VRS 114, 257).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • KG, 30.10.2003 - 12 U 291/01

    Verkehrsunfallhaftung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Unfallmanipulation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 254/79

    Umfang der Rechtskraft der Klageabweisung gegen einen von mehreren auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Rechtskrafterstreckung des § 3 Nr. 8 PflVG, wonach die rechtskräftige Abweisung der Klage gegen den Versicherer zugleich auch zugunsten des Versicherungsnehmers und des mitversicherten Fahrers wirkt, führt jedoch im Streitfall dazu, dass aufgrund der infolge der Nichtzulassung der Revision unanfechtbaren Klageabweisung gegenüber dem Beklagten zu 1. selbst dann, wenn - wie hier - Versicherer und Versicherungsnehmer nicht in getrennten Prozessen, sondern als einfache Streitgenossen in ein und demselben Rechtsstreit in Anspruch genommen werden, die Klage auch gegen die Beklagten zu 2. und 3. abzuweisen ist (vgl. BGH VersR 1981, 1156, 1157; BGH VersR 1981, 1158, 1159; BGH VersR 2003, 1121; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 3 Nr. 8 PflVG Rn. 2; Lemcke a.a.O. S. 161).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
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