Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Feststellungen bei Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
- blutalkohol , S. 428
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Verkehrsstrafrecht: Zur Mindestangaben zur BAK-Ermittlung bei Trunkenheit im Verkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 316; StPO § 267
Anforderungen an den Feststellungen bei Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Trunkenheitsfahrt: Urteil muss die Umstände der Alkoholaufnahme schildern
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 374
- NStZ 2009, 376
- NZV 2009, 157
- StV 2009, 361
- BeckRS 2008, 23653
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73
zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08
Darauf kommt es aber an, weil die Resorption bis zu zwei Stunden dauern kann und deshalb die ersten zwei Stunden nach Trinkende grundsätzlich von einer Rückrechnung auszunehmen sind (BGHSt 25, 246 ;… Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. § 316 StGB Rdnr. 7 und 14 m.w. Nachw.). - OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00
Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt
Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08
Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (OLG Nürnberg, ZfSch 2006, 288 f.; OLG Köln, StraFo 1998, 120 f.; StV 2001, 355). - OLG Nürnberg, 15.03.2005 - 2 St OLG Ss 13/05
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr
Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08
Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (OLG Nürnberg, ZfSch 2006, 288 f.; OLG Köln, StraFo 1998, 120 f.; StV 2001, 355).
- OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise
Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2008 - 2 Ss 176/08, BeckRS 2008, 23653 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19
Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?
Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2008 - 2 Ss 176/08, BeckRS 2008, 23653 m.w.N.). - VG München, 27.09.2011 - M 1 K 11.2974
Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen; rinmalige …
Nach der zu §§ 315c, 316 StGB ergangenen Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 11.12.1973, NJW 1974, 246), der sich die gesamte strafgerichtliche Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. OLG Schleswig-Holstein vom 3.1.2003, Az. SsOWi 156/02; OLG Koblenz vom 29.10.2008, Az. 2 Ss 176/08, beide Juris), ist im Rahmen einer derartigen Rückrechnung jedoch zu berücksichtigen, dass die Überführung des Alkohols aus dem Verdauungstrakt in den Körper eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt (sog. Resorptionsphase).