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   LG Koblenz, 18.02.2009 - 10 O 172/08   

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https://dejure.org/2009,25040
LG Koblenz, 18.02.2009 - 10 O 172/08 (https://dejure.org/2009,25040)
LG Koblenz, Entscheidung vom 18.02.2009 - 10 O 172/08 (https://dejure.org/2009,25040)
LG Koblenz, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 10 O 172/08 (https://dejure.org/2009,25040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materielle Rechtskraft i.R.d. prozessualen Regulierung von ärztlichen Behandlungsfehlern; Anforderungen an das Vorliegen von materieller Rechtskraft als Zulässigkeitskriterium einer Klage; Rechtliche Ausgestaltung der Rechtskraftwirkungen hinsichtlich der Präklusion von ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 7440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus LG Koblenz, 18.02.2009 - 10 O 172/08
    Zu den Rechtskraftwirkungen gehört auch die Präklusion der im ersten Rechtsstreit nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern sie nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind (BGHZ 98, 353, 358 f.).
  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 215/94

    Umfang der Feststellung der Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen

    Auszug aus LG Koblenz, 18.02.2009 - 10 O 172/08
    Ausgeschlossen sind mithin Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtung zu dem durch ihren Sachvortrag zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört hätten (BGH NJW-RR 1996, 826 f.).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus LG Koblenz, 18.02.2009 - 10 O 172/08
    Der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt, unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (BGH NJW 1995, 1757).
  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus LG Koblenz, 18.02.2009 - 10 O 172/08
    Dies wird durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, wonach die Feststellung eines Abrechnungsverhältnisses sämtliche, auch nicht vorgetragene Forderungen, in die Rechtskraft einbezieht (BGH NJW 1993, 2684) und die Feststellung der Wirksamkeit eines Erwerbs sämtliche Nichtigkeitsgründe ausschließt (BGH NJW 1995, 1.757).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 220/79

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers -

    Auszug aus LG Koblenz, 18.02.2009 - 10 O 172/08
    Gerade in Arzthaftungssachen sind an die Substantiierungspflichten des Klägers maßvolle und verständige Anforderungen zu stellen, weil ihm meist nicht nur die genaue Einsicht in das Behandlungsgeschehen, sondern das nötige Fachwissen zur Erfassung und Darstellung des Konfliktstoffs fehlt (BGH Versicherungsrecht 1981, 752).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2000 - 1 U 1082/99

    Umfang der Rechtskraftwirkung im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus LG Koblenz, 18.02.2009 - 10 O 172/08
    Bei der Beanstandung einer ärztlichen Versorgung werden sämtliche in einem gewissen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehende Behandlungsfehler Gegenstand des Rechtsstreits (vgl. hierzu Saarländisches Oberlandesgericht in MDR 2000, 1317 bis 1319).
  • LG Wiesbaden, 09.09.2014 - 1 O 10/14

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft bei Arzrthaftungssachen

    Herrschend wird vertreten, streitgegenständlich sei das gesamte vorgetragene Behandlungsgeschehen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.7.2000 - 1 U 1082/99-263, MDR 2000, 1317, 1319 m. zust. Anm. Rehborn , MDR 2000, 1319; Frahm/Nixdorf/Walter , Arzthaftungsrecht, 5. Auf. 2013, Rn. 240, S. 257 mit Fn. 33; Deutsch/Spickhoff , Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rn. 746; Althammer , Streitgegenstand und Interesse, 2012, S. 498; aus prozessualen Gründen offengelassen von OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.9.2012 - 7 U 146/11, zitiert nach juris, Tz. 17), der Behandlungszeitraum (OLG Hamm, Urt. v. 27.1.1999 - 3 U 58/98, NJW-RR 1999, 1589, 1590) oder der gesamte Behandlungsvorgang (LG Koblenz, Urt. v. 18.2.2009 - 10 O 172/08, BeckRS 2009, 07440).

    Dann müsse es der Patient umgekehrt aber auch hinnehmen, dass die Rechtskraft eines Vorprozesses sämtliche dem Behandlungsgeschehen möglicherweise anhaftenden Behandlungsfehler erfasse (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 2000, 1317, 1319; mit zust. Anm. Rehborn , MDR 2000, 1319, 1320; LG Koblenz, BeckRS 2009, 07440; Irrgang , MedR 2010, 533, 535).

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