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   BPatG, 10.05.2000 - 32 W (pat) 54/99   

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BPatG, 10.05.2000 - 32 W (pat) 54/99 (https://dejure.org/2000,22890)
BPatG, Entscheidung vom 10.05.2000 - 32 W (pat) 54/99 (https://dejure.org/2000,22890)
BPatG, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 32 W (pat) 54/99 (https://dejure.org/2000,22890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 17339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.1997 - I ZB 22/95

    Ähnlichkeit von Waren italienischer Herkunft

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 32 W (pat) 54/99
    Der Begriff der Waren- bzw Dienstleistungsähnlichkeit ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, aaO "Canon") und des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 1998, 747, 749 "Garibaldi") im Hinblick auf den Zweck des Markenschutzes, insbesondere die Herkunftsfunktion der Marke zu gewährleisten, auszulegen.
  • BPatG, 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94

    Gefahr von Verwechslungen zwischen der angemeldeten Marke "RACOON" und dem

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 32 W (pat) 54/99
    Daß dem Großteil der Bevölkerung die Bezeichnung "art" für "Kunst" und "Charts" für "Hitliste" bekannt sei, könne nicht angenommen werden, da es sich nicht um solch allgemeine Begriffe der englischen Sprache handle, die der Großteil der deutschen Bevölkerung sofort erkenne (vgl BPatG GRUR 1996, 414, 416 "Dragon/Raccon").
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 32 W (pat) 54/99
    Um eine Gefahr von Verwechslungen zu vermeiden, ist deshalb ein erheblicher Abstand der Marken erforderlich (BGH GRUR 1995, 216, 219 Oxygenol II).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 32 W (pat) 54/99
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und der Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 922, 923 "Canon"; BGH Mitt 1999, 274 f "MONOFLAM/POLYFLAM").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 32 W (pat) 54/99
    Nach der Auslegung des Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe B Markenrichtlinie durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH GRUR Int 1998, 56, 57 "Sabel/Puma"), die für die Auslegung der in Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung erlassenen Vorschrift des § 9 Absatz 1 Nr. 3 Markengesetz von maßgeblicher Bedeutung ist, ist die Frage der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 32 W (pat) 54/99
    Hier kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (BGH GRUR 1996, 198 "Springende Raubkatze", BGHZ 1931, 122, 124 f "Innovadiclophlont").
  • OLG Hamburg, 21.01.2010 - 3 U 264/06

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen "JOOP!" und "LOOP"; erhöhter

    Handelt es sich dagegen um ausgefallene englische Wörter, muss in einem noch erheblichen Umfang von einer Aussprache nach den Regeln der deutschen Sprache ausgegangen werden (so BGH GRUR 1996, 414, 416 - RACOON/DRAGON; BPatG, Beschluss vom 10. Mai 2000, Az. 32 W (pat) 54/99 - Cineart/CineCharts, zitiert BeckRS 2009, 17339).
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