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   BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99   

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BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99 (https://dejure.org/2001,20239)
BPatG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99 (https://dejure.org/2001,20239)
BPatG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 26 W (pat) 192/99 (https://dejure.org/2001,20239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 19569
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.01.1992 - I ZR 54/90

    Geltendmachung der Zeichenrechte bei Veräußerung der Marke - Zeitpunkt der

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99
    So wird es im allgemeinen nicht (mehr) als anstößig empfunden, wenn Waren mit Kennzeichnungen versehen werden, bei denen negative oder anrüchige Bedeutungsgehalte mitschwingen, wie etwa bei der Kennzeichnung von Parfümerieartikeln mit "Opium" (BGH GRUR 1992, 314).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99
    Kann demnach einer Marke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein so gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung (BGH WRP 1998, 495, 496 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH BlPMZ 1999, 408 - YES), gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Zeichen die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt.
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99
    Die Grenzen sind erst dann überschritten, wenn eine Marke im Geschäftsleben nicht mehr hinnehmbar erscheint (BGH GRUR 1995, 592 - Busengrapscher).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99
    Zu den nach dieser Vorschrift vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen nicht nur die dort ausdrücklich aufgeführten, sondern auch solche, die für den Warenverkehr wichtige und die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU) und die entweder bereits gegenwärtig als Sachaussage benutzt werden oder deren Benutzung als Sachaussage aufgrund konkret feststellbarer tatsächlicher Umstände zukünftig zu erwarten ist (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99
    Zu den nach dieser Vorschrift vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen nicht nur die dort ausdrücklich aufgeführten, sondern auch solche, die für den Warenverkehr wichtige und die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU) und die entweder bereits gegenwärtig als Sachaussage benutzt werden oder deren Benutzung als Sachaussage aufgrund konkret feststellbarer tatsächlicher Umstände zukünftig zu erwarten ist (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97

    Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99
    Mag danach uU früher die Bezeichnung "schwarzgebrannt" als provokativer Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften aufgefaßt worden sein, so wird die Bezeichnung heute erkennbar nicht ernstgemeint aufgefaßt werden (ähnlich 26 W (pat) 112/97 - Cannabis, anders 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; vgl auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 8 Rdnr 117: scheinbar provozierende Antimarken verstoßen nur im Ausnahmefall gegen die guten Sitten).
  • BPatG, 01.07.1998 - 26 W (pat) 112/97
    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99
    Mag danach uU früher die Bezeichnung "schwarzgebrannt" als provokativer Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften aufgefaßt worden sein, so wird die Bezeichnung heute erkennbar nicht ernstgemeint aufgefaßt werden (ähnlich 26 W (pat) 112/97 - Cannabis, anders 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; vgl auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 8 Rdnr 117: scheinbar provozierende Antimarken verstoßen nur im Ausnahmefall gegen die guten Sitten).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99
    Zu den nach dieser Vorschrift vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen nicht nur die dort ausdrücklich aufgeführten, sondern auch solche, die für den Warenverkehr wichtige und die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU) und die entweder bereits gegenwärtig als Sachaussage benutzt werden oder deren Benutzung als Sachaussage aufgrund konkret feststellbarer tatsächlicher Umstände zukünftig zu erwarten ist (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BPatG, 20.09.2011 - 27 W (pat) 138/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "READY TO FAAK - (Fuck)" - "Fuck" bleibt auch in

    dd) Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt bei erkennbar witzig gemeinten Aussagen fern (vgl. BPatG GRUR 2004, 875, 876 f. - Kokain-Ball; BPatG, Beschluss vom 28. März 2001, Az.: 26 W (pat) 192/99, BeckRS 2009, 19569 - schwarz gebrannt; Beschluss vom 1. Juli 1998, Az.: 26 W (pat) 112/97 - Cannabis).
  • BPatG, 29.11.2021 - 26 W (pat) 502/20
    Soweit der Ausdruck eine Missfallensbekundung darstellt, wird dies bei einer Kennzeichnung für Duft- und Körperpflegewaren erkennbar als nicht ernst gemeint und ironisch verstanden (vgl. a. Senatsentscheidung 26 W (pat) 192/99 - "SCHWARZ gebrannt" für Spirituosen; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 8 Rdnr. 960).
  • BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Berliner Reichstagsbrand" - kein Sittenverstoß -

    So liegt ein solcher Verstoß bei erkennbar nicht ernst, sondern witzig gemeinten Aussagen eher fern (Hacker, a. a. O., Rn. 503 zu § 8; BPatG GRUR 2004, 875, 876 f. -KOKAIN BALL(für Dienstleistungen im Unterhaltungsbereich); BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 192/99 - SCHWARZ gebrannt; (für alkoholische Getränke); PAVIS PROMA 26 W(pat) 112/97 - CANNABIS (für Raucherbedarfsartikel)).
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