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   OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 19 W 23/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12762
OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 19 W 23/09 (https://dejure.org/2009,12762)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.2009 - 19 W 23/09 (https://dejure.org/2009,12762)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 19 W 23/09 (https://dejure.org/2009,12762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution: Kostenentscheidung eines erledigten Verfahrens bem Verzug des Vermieters mit der Abrechnung der Kaution

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht für einen Rechtsstreit aufgrund eines Kostenerstattungsanspruchs eines Mieters gegen einen Vermieter mangels Bestehens geltend gemachter Forderungen i.R.e. übereinstimmenden Erledigungserklärung; Kostenerstattungsanspruch eines Mieters wegen einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 286; ZPO § 91a
    Übergang zum materiellen Kostenerstattungsanspruch nach Auskunfterteilung des Vermieters über die Höhe der zurückzuzahlenden Kaution

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Materieller Kostenerstattungsanspruch im Rahmen einer Stufenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Materieller Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei verspäteter Kautionsabrechnung! (IMR 2009, 331)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 585
  • NZM 2010, 740 (Ls.)
  • BeckRS 2009, 21288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 19 W 23/09
    Der sich aus der Sicherungsabrede ergebende Rückzahlungsanspruch wird erst fällig und besteht auch nur insoweit , als feststeht, dass dem Vermieter keine Ansprüche mehr zustehen, für die die Kaution haftet, das Sicherungsbedürfnis also entfallen ist (BGHZ 141, 160; Palandt Weidenkaff BGB 68. Aufl. vor § 535 Rn. 126).
  • AG Dortmund, 13.03.2018 - 425 C 5350/17

    Keine Kautionsrückzahlung vor Abrechnung der Betriebskosten!

    Der Kläger hat auch keine Stufenklage erhoben oder eine Klage auf Abrechnung (zur Fälligkeitsvoraussetzung der Abrechnung für Kautionsrückzahlungsanspruch: OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 585; Zeibig, Die Mietkaution (2012), S. 244; Bieber in Münchener-Kommentar, BGB, 7. Aufl., § 551 BGB Rdn. 29), sondern direkt Zahlungsklage erhoben.
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