Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 W 182/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14294
OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 W 182/08 (https://dejure.org/2009,14294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2009 - 6 W 182/08 (https://dejure.org/2009,14294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2009 - 6 W 182/08 (https://dejure.org/2009,14294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO
    Beschwer für Streitwertbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis der obsiegenden Partei hinsichtlich eines zu niedrig festgesetzten Streitwerts

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Beschwerdebefugnis der obsiegenden Partei hinsichtlich eines zu niedrig festgesetzten Streitwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Streitwertbeschwerde wegen Honorarvereinbarung zulässig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 26390
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Eventualwiderklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 W 182/08
    Die obsiegenden Antragsgegnerinnen sind durch den vom Landgericht zu niedrig festgesetzten Streitwert beschwert, weil sie zur Überzeugung des Senats eine Honorarvereinbarung mit ihren Prozessbevollmächtigten geschlossen haben, auf Grund derer sie sich einer Honorarforderung ausgesetzt sehen darf, die die gesetzlichen Gebühren aus einem Streitwert von 80.000 EUR übersteigt (in einem solchen Fall die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde ebenfalls bejahend: OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297).
  • OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11

    Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des

    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OLG Stuttgart, 13.09.2013 - 8 W 271/13

    Streitwertfestsetzung: Streitwerterhöhung als Ziel einer Beschwerde

    Denn dann ist sie daran interessiert, die gesetzlichen Gebühren ihres Anwalts (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO) in die Nähe der vereinbarten Vergütung zu bringen (Mayer, a.a.O., § 32 RVG Rn. 87 und Rn. 121, § 33 RVG Rn. 14; Pukall in Mayer/Kroiß, 5. Auflage 2012, § 32 RVG Rn. 50; Bayerischer VGH NVwZ-RR 1997, 195; Sächsisches OVG NVwZ-RR 2006, 654; OLG Frankfurt BeckRS 2009, 26390, mit Anm. von Hans-Jochem Mayer, FD-RVG 2009, 290781; OLG Frankfurt BeckRS 2012, 10980; OVG Greifswald BeckRS 2013, 49389; je m.w.N.; a.A. OLG Köln NJOZ 2012, 931, mit Anm. von Hans-Jochem Mayer, FD-RVG 2011, 325093).

    Dem kann - auch in Anbetracht der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 13. August 2009, Az. 6 W 182/08, BeckRS 2009, 26390 - nicht gefolgt werden.

  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Partei eine Honorarvereinbarung mit ihren Prozessbevollmächtigten geschlossen hat, auf Grund derer sie sich einer Honorarforderung ausgesetzt sehen darf, die die gesetzlichen Gebühren übersteigt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. August 2009 - 6 W 182/08, juris Rn. 1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05, juris Rn. 9; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 W 56/93, juris Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10

    Indizielle Bedeutung von Streitwertangaben

    Daher ist unter diesen Voraussetzungen auch die obsiegende Partei (ausnahmsweise) durch einen zu niedrigen Streitwert beschwert (vgl. Senat, Beschl. v. 13.8.2009 - 6 W 182/08; im Anschluss an Oberlandesgericht Düsseldorf - 5. Zivilsenat, Beschl. v. 16.6.2005 - 5 W 13/05; MDR 2006, 297).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 10 OA 32/11

    Beschwer bei zu niedriger Kostenfestsetzung

    2004, 89 und vom 1. März 2006 - 2 E 324/05 -, NVwZ-RR 2006, 654; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900; Bay. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1996 - 2 C 96.526 -, NVwZ-RR 1997, 195; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05 -, MDR 2006, 297; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. August 2009 - 6 W 182/08 -, juris; ebenso für den Fall einer Streitwertvereinbarung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. April 2008 - 3 K 31/05 -, JurBüro 2009, 90).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 1 W 26/12

    Zulässigkeit einer auf Erhöhung des Streitwerts gerichteten Streitwertbeschwerde

    Im Falle einer derartigen Honorarvereinbarung ist daher ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertbeschwerde des Mandanten zu bejahen (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2005, MDR 2006, 297 [juris Rn. 9]; OLG Frankfurt, 6. ZS, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08 -, juris Rn. 1; OVG Bautzen, Beschl. v. 01.03.2006, NVwZ-RR 2006, 654 [juris Rn. 4]; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.07.2007, NJW 2008, 312 [juris Rn. 2]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11 -, juris Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12

    Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten

    Die sich vor diesem Hintergrund für die Beschwerde der Klägerin stellende Frage, ob ausnahmsweise ein nicht kostenpflichtiger Verfahrensbeteiligter eine Erhöhung des Streitwerts dann begehren kann, wenn er wie vorliegend mit seinem Prozessbevollmächtigten eine über das Gesetz hinausgehende höhere Vergütung vereinbart hat, ist in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 03.09.2010 - 3 E 32/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 -, NJW 2008, 312; VGH Mannheim, Beschl. v. 24.06.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900 - zitiert nach juris; VGH München, Beschl. v. 20.05.1996 -, NVwZ-RR 1997, 195 - zitiert nach juris; VGH Kassel, Beschl. v. 09.04.1976 - IV TE 4/76 -, juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.05.2012 - 1 W 26/12 -, juris; Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2005 - I-5 W 13/05, 5 W 13/05 -, MDR 2006, 297 - zitiert nach juris; OLG Bremen, Beschl. v. 27.07.1993 - 2 W 56/93 -, juris) zu bejahen.
  • OLG Frankfurt, 16.08.2019 - 8 W 36/19

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

    Besondere Umstände, die eine Beschwer der Beklagten wegen der ihrer Ansicht nach zu niedrigen Streitwertfestsetzung begründen könnten (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2005 - 5 W 13/05 -, MDR 2006, 297; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.08.2009 - 6 W 182/08 -, juris), sind weder vorgetragen noch anderweitig ersichtlich.
  • OLG Frankfurt, 05.09.2023 - 26 W 11/23

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung zu niedrigen

    Besondere Umstände, die eine Beschwer der Kläger wegen der ihrer Ansicht nach zu niedrigen Streitwertfestsetzung möglicherweise begründen könnten (etwa der Abschluss einer Honorarvereinbarung, auf Grund derer sich die Partei einer Honorarforderung ausgesetzt sieht, welche die gesetzlichen Gebühren aus dem festgesetzten Streitwert übersteigt, vgl. zum Beispiel OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2005 - 5 W 13/05 -, MDR 2006, 297; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.08.2009 - 6 W 182/08 -, juris) sind weder vorgetragen noch anderweitig ersichtlich.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes; Zulässigkeit der Beschwerde bezüglich der

    Eine Beschwer der Partei wegen der nach ihrer Ansicht zu niedrigen Streitwertfestsetzung kann ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn die Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2005 - 5 W 13/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2009 - 6 W 182/08; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20; OVG Bautzen, Beschluss vom 01.03.2006 - 2 E 324/05, jeweils zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht