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   VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049   

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https://dejure.org/2009,34874
VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049 (https://dejure.org/2009,34874)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2009 - 8 B 08.1049 (https://dejure.org/2009,34874)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 8 B 08.1049 (https://dejure.org/2009,34874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Straßenrechtliche Sondernutzungsgebühren für Schaukasten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 39810
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

    Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049
    Zur Straße gehört nach Art. 2 Nr. 2 BayStrWG auch der Luftraum über dem Straßenkörper, so dass auch die Inanspruchnahme des Luftraums für verkehrsfremde Zwecke eine Sondernutzung darstellt (vgl. BayVGH vom 22.11.2006 BayVBl. 2007, 690/691).

    Die gilt unabhängig davon, ob - wie hier - eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden ist oder nicht (vgl. BayVGH vom 22.11.2006 BayVBl 2007, 690/691).

    Es fehlt somit auch an dem für eine Verwirkung der streitgegenständlichen Gebühren erforderlichen Umstandsmoment (vgl. BayVGH vom 20.11.2006 BayVBl. 2007, 690/695).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049
    Bei der Enteignung geht es um den vollständigen oder teilweisen Entzug konkreter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben (vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1/9 f.).

    Die im Jahre 1952 geltenden Widmungsregeln stellen auch inhaltlich einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen dar, der den verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1/10) entspricht.

  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049
    Vielmehr erfordert der Grundsatz der Abgabegerechtigkeit nach Art. 3 Abs. 1 GG die Gleichbehandlung aller Abgabeschuldner (vgl. BVerwG vom 30.1.1997 BVerwGE 104, 60/63).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049
    Da Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG keinen Parlamentsvorbehalt begründet, können Inhalts- und Schrankenbestimmungen nicht nur durch Gesetze im formellen Sinne, sondern auch durch Gesetze im materiellen Sinne getroffen werden, wozu insbesondere Rechtsverordnungen, aber auch gewohnheitsrechtliche Regelungen zählen (vgl. BVerfG vom 10.7.1958 BVerfGE 8, 71/79; vom 15.4.2009 1 BvR 3478/08, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049
    Da Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG keinen Parlamentsvorbehalt begründet, können Inhalts- und Schrankenbestimmungen nicht nur durch Gesetze im formellen Sinne, sondern auch durch Gesetze im materiellen Sinne getroffen werden, wozu insbesondere Rechtsverordnungen, aber auch gewohnheitsrechtliche Regelungen zählen (vgl. BVerfG vom 10.7.1958 BVerfGE 8, 71/79; vom 15.4.2009 1 BvR 3478/08, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049
    Die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts wurde nach dem damals geltenden § 35 des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit (in Bayern: Gesetz Nr. 39 vom 25. September 1946, GVBl. S. 281) nur als Anfechtungsgrund, nicht aber als Nichtigkeitsgrund angesehen (BVerwG vom 21.1.1954 BVerwGE 1, 67/69).
  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68

    Verteilen von Werbezetteln auf Bürgersteigen als Sondernutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049
    Gewerbliche Nutzungen der Straßenfläche - wie das Verteilen von Handzetteln zum Zwecke der Wirtschaftswerbung - werden nicht vom Gemeingebrauch gedeckt (vgl. BVerwG vom 26.6.1970 BVerwGE 35, 326/329).
  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 15.331

    Recht zur Sperrung für die öffentliche Verkehrsnutzung

    (2) Die Widmung ist auch nicht etwa gemäß Art. 44 BayVwVfG aufgrund einer fehlenden Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG nichtig (vgl. zu einer möglichen Nichtigkeit der Widmung bei einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3 BayStrWG: BayVGH, B.v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 15 f.; vgl. zu einer nach Art. 43 BayVwVfG wirksamen, jedoch aufgrund Rechtswidrigkeit anfechtbaren Widmung bei einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3 BayStrWG: BayVGH, B.v. 23.7.2009 - 8 B 08.1049 - juris Rn. 21/23).

    Es handelt sich mithin um eine bloße Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.7.2009 - 8 B 08.1049 - juris Rn. 21/23).

  • VG München, 23.06.2017 - M 2 K 16.4860

    Beseitigung einer rechtswidrigen Eigentumsstörung

    Voraussetzung einer Verwirkung ist neben dem Verstreichen eines längeren Zeitraums - Zeitmoment - zusätzlich ein Verhalten des Berechtigten, das geeignet ist, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht werden, sowie eine Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils, etwa weil dieser sich auf die vom Berechtigten erweckte Erwartung der Nichtgeltendmachung des Rechts einrichten durfte und eingerichtet hat - Umstandsmoment - (BVerwG, U. v. 29.8.1996 - 2 C 23.95 - juris Rn. 24; BayVGH, U. v. 22.11.2006 - 8 BV 05.1918 - juris Rn. 76 ff.; vgl. ferner: BayVGH, U. v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 29; BayVGH, U. v. 23.7.2009 - 8 B 08.1049 - juris Rn. 36; BayVGH, U. v. 17.7.2007 - 8 BV 06.1765 - juris Rn. 74 ff.).
  • VGH Bayern, 25.09.2014 - 6 ZB 14.888

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Heranfahrenkönnen; Grünstreifen (3

    Da die Widmungsfiktion nach dem klaren Wortlaut des Art. 6 Abs. 8 BayStrWG bereits im Zeitpunkt der Verkehrsübergabe eintritt, hat die Eintragung im Bestandsverzeichnis entgegen der Auffassung der Klägerin nur deklaratorische Wirkung (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2009 - 8 B 08.1049 - juris Rn. 25; Häußler in Zeitler, a.a.O., Art. 6 Rn. 81).
  • VG München, 02.04.2012 - M 8 K 11.1463

    Schaufenster- bzw. Ladenerweiterung in den Bereich von Arkaden, die als

    2.2.1 Eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach öffentlichen Recht (Art. 18 Abs. 1 BayStrWG) liegt hier unzweifelhaft vor, da der Bereich der Arkaden zum öffentlichen Verkehrsraum gehört (vgl. dazu das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juli 2009 - 8 B 08.1049 - betreffend die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die im Arkadenbereich angebrachten Schaukästen, insbes. Rn. 13 ff. der Entscheidungsgründe) und durch die Bauvorhaben die Straße über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen würde.
  • VG München, 07.02.2012 - M 2 K 11.5088

    Verwirkung der Klagebefugnis (hier verneint); erstmalige Eintragung in das

    Grundsätzlich konnte vor Inkrafttreten des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes eine Widmung zwar nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent durch Realakt erfolgen, dies aber nur, wenn der Baulastträger privatrechtlich über die in Anspruch genommenen Grundstücke verfügen konnte (BayVGH, Urt. v. 23.7.2009, 8 B 08.1049, BayVBl 2010, 760).
  • VG Berlin, 01.04.2021 - 1 L 130.21

    Versteigerung rechtswidrig geparkter Anhängerfahrzeuge

    Es ist anerkannt, dass bereits ein Hineinragen eines Gegenstandes in den öffentlichen Straßenraum eine Straßennutzung darstellt (vgl. VGH München Urteil vom 23.Juli 2009 - 8 B 08.1049, BeckRS 2009, 39810, Rn. 31).
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