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   LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08   

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https://dejure.org/2009,8542
LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08 (https://dejure.org/2009,8542)
LAG München, Entscheidung vom 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08 (https://dejure.org/2009,8542)
LAG München, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 6 Sa 1135/08 (https://dejure.org/2009,8542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Klausel zur Rückzahlung einer Weihnachtsgratifikation bei betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

  • hensche.de

    Weihnachtsgeld, Gratifikation, AGB-Kontrolle, Rückzahlungsklausel

  • Judicialis

    BGB § 162; ; BGB § ... 242; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 305 Abs. 1 Satz 1; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 611; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2b; ; ZPO §§ 850 ff.; ; BetrVG § 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Klausel zur Rückzahlung einer Weihnachtsgratifikation bei betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Personalmanagement - Rückzahlung von Weihnachtsgeld bei Arbeitgeberkündigung

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderzuwendungen - Rückzahlung von Weihnachtsgeld bei Arbeitgeberkündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld auch bei Arbeitgeberkündigung im Folgejahr zurückzahlen?

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine formularvertragliche Pflicht zur Rückzahlung von Weihnachtsgeld bei betriebsbedingter Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 67470
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08
    Demgegenüber hatte das Bundesarbeitsgericht in einer die Rückzahlung von Ausbildungskosten betreffenden Entscheidung vom 11.4.2006 - 9 AZR 610/05, AP BGB § 307 Nr. 16; ebenso BAG v. 23.1.2007 - 9 AZR 482/06, NJW 2007 3018) eine unangemessene Benachteiligung für den Fall einer auch bei betriebsbedingter Kündigung entstehenden Rückzahlungsverpflichtung angenommen.

    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessen, wenn der Verwender versucht, durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BAG v. 11.4. 2006, a.a.O.).

    Zudem ist zu berücksichtigen, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (vgl. BAG v. 11.4. 2006, a.a.O., unter Hinweis auf BAG v. 4.3. 2004 - 8 AZR 196/03, BAGE 110, 8).

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG v. 1.4. 2006, a.a.O.) begründet den angenommenen Ausschluss der Rückzahlung von Ausbildungskosten bei betriebsbedingter Kündigung - wie ausgeführt - mit der ansonsten erfolgenden Belastung des Arbeitnehmers mit der fehlgeschlagenen Investition des Arbeitgebers (Kosten der Ausbildung des Arbeitnehmers).

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08
    Nach der vor Geltung der §§ 305 ff. BGB zur allgemeinen Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln ergangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, wenn er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, grundsätzlich zulässig (24. Juni 2004 - 6 AZR 383&03 - BAGE 111, 157 mwN).

    Damit benachteiligt eine solche Klausel den Arbeitnehmer unangemessen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - BAGE 111, 157).

    Dies galt ebenso für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - BAGE 111, 157).

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08
    Demgegenüber hatte das Bundesarbeitsgericht in einer die Rückzahlung von Ausbildungskosten betreffenden Entscheidung vom 11.4.2006 - 9 AZR 610/05, AP BGB § 307 Nr. 16; ebenso BAG v. 23.1.2007 - 9 AZR 482/06, NJW 2007 3018) eine unangemessene Benachteiligung für den Fall einer auch bei betriebsbedingter Kündigung entstehenden Rückzahlungsverpflichtung angenommen.

    Danach ist für die bisherige weit gefasste und am Einzelfall orientierte Prüfung der Schutzwürdigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB kein Raum mehr (BAG v. 23.1. 2007, a.a.O., unter Rz. 27).

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08
    In seiner Entscheidung vom 25.4.1991 - 6 AZR 183/90, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 138) hatte das Bundesarbeitsgericht die Bestimmung einer Betriebsvereinbarung, derzufolge Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. November des Jahres in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung als wirksam angesehen.

    Einer solchen Annahme stehe aber bereits entgegen, dass auch betriebsbedingte Kündigungen nicht beliebig, sondern nur unter den gesetzlichen und von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen ausgesprochen werden könnten (BAG v. 25.4. 1991, a.a.O., unter Rz. 27).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08
    Zudem ist zu berücksichtigen, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (vgl. BAG v. 11.4. 2006, a.a.O., unter Hinweis auf BAG v. 4.3. 2004 - 8 AZR 196/03, BAGE 110, 8).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08
    Die Abwägung hat sich insbesondere daran zu orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Fortbildung einen geldwerten Vorteil erlangt (st. Rspr. BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155).
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08
    Anzulegen ist ein genereller, typisierender und vom Einzelfall losgelöster Maßstab, wobei im Rahmen der Inhaltskontrolle Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen sind (BAG v. 23.1. 2007, 11.4. 2006, jeweils a.a.O. unter Rz. 27; BAG v. 19.12.2006 - 9 AZR 294/06, NZA 2007, 809, unter Rz. 27).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08
    Die für den Arbeitnehmer zumutbaren Bindungen sind auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 539/01 - BAGE 104, 125 mwN).
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02

    Erstattung verauslagter Ausbildungskosten

    Auszug aus LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08
    Das Interesse des Arbeitgebers, der seinem Arbeitnehmer eine Aus- oder Weiterbildung finanziert, geht dahin, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation möglichst langfristig für seinen Betrieb nutzen zu können (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - BAGE 109, 345).
  • BAG, 13.07.1959 - 2 AZR 398/58

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Formularmäßiger Erlass -

    Auszug aus LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08
    Diese genießt keinen Schutz nach §§ 850 ff. ZPO, da diese kein Arbeitsentgelt darstellen (BAG v. 13.7. 1959 - 2 AZR 398/58, AP ZPO § 850 Nr. 1; MünchKomm-ZPO/Smid, 2. Aufl., § 850i Rz. 14).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16

    Benachteiligende Rückzahlungsklausel, Weihnachtsgratifikation

    c) Nach der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zu § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB muss eine Rückzahlungsverpflichtung von Weihnachtsgratifikation danach unterscheiden, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers fällt (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011 - 16 Sa 607/11 - NZA-RR 2011, 630; LAG München, Urteil vom 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08 - BeckRS 2009, 67470; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 - BeckRS 2007, 47223).

    Sehe in derartigen Fällen eine Arbeitsvertragsklausel eine Rückzahlungsverpflichtung auch für den Fall einer vor Ablauf der Vertragsbindungsfrist ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber vor, habe es der Arbeitnehmer nicht mehr in der Hand, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen (vgl. LAG München, Urteil vom 26.05.2009, a.a.O.; ihm folgend LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011, a.a.O.).

    Diese Überlegung gelte in gleicher Weise bei Zahlung von Weihnachtsgratifikationen (vgl. LAG München, Urteil vom 26.05.2009, a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 Sa 607/11

    Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei

    Die Kammer stimmt den Argumenten des Bundesarbeitsgerichts zur Rückzahlungsverpflichtung bei Fortbildungskosten zu (so auch LAG München v. 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08 - n. v., juris).

    Vielmehr ist es erforderlich, nach dem Anlass des vorzeitigen Ausscheidens zu differenzieren (LAG München v. 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08 - a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 - a.a.O.) und eine Rückzahlungsklausel nur dann zuzulassen, wenn der Arbeitnehmer es selber in der Hand hat, der Rückzahlungsverpflichtung durch eigene Betriebstreue zu entgehen.

  • LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11

    Unangemessene Benachteiligung, Stichtagsklausel, Sonderzahlung

    Bei der Zahlung einer Sonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes handelt es sich nicht um eine mit der Aufwendung von Aus- und Fortbildungskosten vergleichbare Investition in das Unternehmen (a.A. LAG München, Urteil vom 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08).
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