Rechtsprechung
LG Hamburg, 10.02.2009 - 312 O 394/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- markenmagazin:recht
Puma gewinnt gegen Pudel - Löschung einer Marke
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 51, 55 MarkenG
"Puma” oder "Pudel”? Teil 2 / Zur Löschung einer Satiremarke wegen Nichtigkeit
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.09.2008 - 327 O 436/08
- LG Hamburg, 10.02.2009 - 312 O 394/08
- OLG Hamburg, 07.03.2013 - 5 U 39/09
- BGH, 02.04.2015 - I ZR 59/13
Papierfundstellen
- BeckRS 2010, 2140
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LG Hamburg, 04.09.2008 - 327 O 436/08
Die Antragstellerin ist ein weltweit führender Hersteller von Sport,- und …
Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2009 - 312 O 394/08
Dagegen ging die Klägerin in einem gegen die Lebensgefährtin des Beklagten Lebengefährtin K. gerichteten einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg vor (Az. 327 O 436/08).Nicht nur die Nutzung der "Puma-Marke" durch die Klägerin für T-Shirts und andere Sportkleidung, sondern auch die Bekanntheit der klägerischen Marke ist gerichtsbekannt (vgl. auch Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.09.2008, Az. 327 O 436/08).
Die Anlehnung an die Marke der Antragstellerin wird zudem durch die Übereinstimmung im Wortanfang des Wortbestandteils der Marken (PU...) verstärkt (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.09.2008, Az. 327 O 436/08).
- BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02
Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire
Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2009 - 312 O 394/08
Anders als in der von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2005, S. 2856 - Lila-Postkarte ) setzt sich das hier streitgegenständlichen "Pudel-Logo" nicht in satirischer Art und Weise mit der Marke der Antragstellerin oder deren Werbeauftritten auseinander.Bei einer Abwägung der jeweils grundgesetzlich geschützten Rechte der Parteien aus Art. 5 GG und Art. 14 GG ergibt sich darum ein Vorrang des Eigentumsrechts der Klägerin, die es nicht hinnehmen muss, dass der Beklagte allein aus kommerziellen Zwecken ihre Marke karikiert (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2005, Az. I ZR 159/02, NJW 2005, 2856 - Lila Postkarte ).
- OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 1/06
Markenrecht: Verwendung bekannter Marken auf sog. Abi-T-Shirts
Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2009 - 312 O 394/08
Dies hätte bei der wegen der Kollision zwischen Kunst- und Eigentumsfreiheit herbeizuführenden praktischen Konkordanz für einen Vorrang der Kunstfreiheit sprechen können (vgl. dazu Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.01.2006, Az. 5 W 1/06 - Bildmarke AOL ; Beschluss vom 05.01.2006, Az. 5 W 2/06 - Trabi 03 ). - OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 2/06
Markenrecht: Verwendung bekannter Marken auf einem sog. Abi-T-Shirt
Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2009 - 312 O 394/08
Dies hätte bei der wegen der Kollision zwischen Kunst- und Eigentumsfreiheit herbeizuführenden praktischen Konkordanz für einen Vorrang der Kunstfreiheit sprechen können (vgl. dazu Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.01.2006, Az. 5 W 1/06 - Bildmarke AOL ; Beschluss vom 05.01.2006, Az. 5 W 2/06 - Trabi 03 ).
- BGH, 02.04.2015 - I ZR 59/13
Zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke
Das Landgericht (LG Hamburg, Urteil vom 10. Februar 2009 - 312 O 394/08, juris) hat den Beklagten verurteilt, in die Löschung der Streitmarke gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt einzuwilligen.