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   BPatG, 10.12.2009 - 30 W (pat) 77/09   

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BPatG, 10.12.2009 - 30 W (pat) 77/09 (https://dejure.org/2009,30465)
BPatG, Entscheidung vom 10.12.2009 - 30 W (pat) 77/09 (https://dejure.org/2009,30465)
BPatG, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 30 W (pat) 77/09 (https://dejure.org/2009,30465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 3238
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

    Auszug aus BPatG, 10.12.2009 - 30 W (pat) 77/09
    Dies vor allem aufgrund des Erfahrungssatzes, dass der Verkehr die Marken regelmäßig nicht gleichzeitig nebeneinander wahrnimmt, sie deshalb nicht miteinander vergleichen kann und daher lediglich anhand einer meist undeutlichen Erinnerung an eine der beiden Marken, Verwechslungen unterliegen kann, wenn er sie in einer anderen ähnlichen Marke wiederzuerkennen glaubt (vgl. BGH GRUR 204, 235, 237 -Davidoff II; GRUR 2005, 264, 265 -Das Telefon-Sparbuch).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 10.12.2009 - 30 W (pat) 77/09
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2008, 906 -Pantohexal).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.12.2009 - 30 W (pat) 77/09
    Abzustellen ist dabei auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware unterschiedlich hoch sein kann (vgl. BGH GRUR 2000, 506 -ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 10.12.2009 - 30 W (pat) 77/09
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2008, 906 -Pantohexal).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 10.12.2009 - 30 W (pat) 77/09
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2008, 906 -Pantohexal).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 10.12.2009 - 30 W (pat) 77/09
    Eine andere Beurteilung kann aber wiederum geboten sein, wenn es sich bei der älteren Marke um ein im Verkehr weitgehend bekanntes Bildzeichen handelt (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 200 -Springende Raubkatze; Ströble/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 222 m. w. N.).
  • BPatG, 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Alliance Healthcare (Wort-Bild-Marke)/ALLIANCE

    Schließlich kann sich eine Ausnahme von dem Grundsatz "Wort vor Bild" ergeben, soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 - Teekanne; BPatG Beschluss vom 01.06.2016, 29 W (pat) 64/14 - Insel Usedom Inselkind USEDOM/INSELKIND/Inselkind; GRUR 1994, 124 - Billy the Kid; BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen).
  • BPatG, 04.09.2014 - 28 W (pat) 102/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "grünadriges vierstrahliges Sternenkreuz

    Es gilt vielmehr der Grundsatz, dass Bildmarken umso weniger als begrifflich ähnlich angesehen werden, je allgemeiner ein gemeinsamer Sinngehalt gefasst werden müsste, um die Gleichheit des Motivs zu begründen (vgl. auch EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Tz. 25 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; -BPatG, Beschluss vom 10. Dezember 2009, 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen (als Ampelmännchen)).
  • BPatG, 03.09.2021 - 30 W (pat) 47/17
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz "Wort vor Bild" kann sich zwar insbesondere dann ergeben, wenn die graphische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird (vgl. BGH GRUR 1959, 599, 601 f. - Teekanne; BPatG, GRUR 1994, 124, 125 - Billy the Kid; BPatG, 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen; siehe auch Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 9 Rn. 456).
  • BPatG, 10.10.2022 - 26 W (pat) 501/18
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz "Wort vor Bild" kann sich ergeben, soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 - Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124 - Billy the Kid; BPatG 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen).
  • BPatG, 13.12.2017 - 29 W (pat) 536/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Petit Filou (Wort-Bild-Marke)/P"TIT FILOU

    Schließlich kann sich eine Ausnahme von dem Grundsatz "Wort vor Bild" ergeben, soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 - Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124 - Billy the Kid; BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen).
  • BPatG, 19.11.2015 - 30 W (pat) 508/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "iGLUE (Wort-Bild-Marke)/iGLUE

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz "Wort vor Bild" kann sich zwar ergeben, soweit die graphische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird (Ströbele/Hacker, ebenda); in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599, 601 f. Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124, 125 Billy the Kid; BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen).
  • BPatG, 28.11.2018 - 26 W (pat) 52/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUT (Wort-Bild-Marke)/MUTTI (Unionswortmarke)" -

    Schließlich kann sich eine Ausnahme von dem Grundsatz "Wort vor Bild" ergeben, wenn die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 - Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124 - Billy the Kid; BPatG 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen).
  • BPatG, 26.02.2018 - 26 W (pat) 75/13

    Verwechslungsgefahr und Schutzfähigkeit der eingetragenen Wortmarke und Bildmarke

    Schließlich kann sich eine Ausnahme von dem Grundsatz "Wort vor Bild" ergeben, soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 - Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124 - Billy the Kid; BPatG 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen).
  • BPatG, 16.01.2022 - 26 W (pat) 564/22
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz "Wort vor Bild" kann sich ergeben, soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 - Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124 - Billy the Kid; BPatG 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen).
  • BPatG, 25.10.2018 - 30 W (pat) 28/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "TAD AUDIO VERTRIEB (Wort-Bild-Marke)/TAD

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz "Wort vor Bild" kann sich zwar insbesondere dann ergeben, soweit die graphische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird (vgl. BGH GRUR 1959, 599, 601 f. - Teekanne; BPatG, GRUR 1994, 124, 125 - Billy the Kid; BPatG, 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen; siehe auch Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 9 Rn. 456).
  • LG München I, 22.12.2017 - 33 O 22319/16

    Comicfigur als Herkunftsnachweis

  • BPatG, 31.07.2023 - 26 W (pat) 514/22
  • BPatG, 25.07.2023 - 26 W (pat) 72/20
  • BPatG, 01.02.2023 - 26 W (pat) 592/20
  • BPatG, 08.12.2020 - 30 W (pat) 27/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bildmarke (Herz mit gefiederten

  • BPatG, 02.04.2020 - 30 W (pat) 546/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "AUGEN-OP ZENTRUM See you soon. AOZ AUGEN-OP ZENTRUM

  • BPatG, 18.07.2016 - 25 W (pat) 62/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "SANAMANDER (Wort-Bild-Marke)/Feuer-Salamander

  • BPatG, 09.07.2020 - 30 W (pat) 27/18
  • BPatG, 02.04.2020 - 30 W (pat) 545/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "AUGENTAGESKLINIK HEIDELBERG AOZ AUGENTAGESKLINIK +

  • BPatG, 09.10.2017 - 29 W (pat) 517/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "elAMARA (Wort-Bild-Marke/Esmara" - Zahlung der

  • BPatG, 21.06.2022 - 28 W (pat) 549/20
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