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   OLG Hamburg, 23.03.2010 - 7 U 95/09   

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https://dejure.org/2010,13083
OLG Hamburg, 23.03.2010 - 7 U 95/09 (https://dejure.org/2010,13083)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.2010 - 7 U 95/09 (https://dejure.org/2010,13083)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 2010 - 7 U 95/09 (https://dejure.org/2010,13083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsschutz in den Medien: Verdachtsberichterstattung unter Verwendung eines Zitats in einem Fernsehbeitrag

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Persönlichkeitsschutz in den Medien: Verdachtsberichterstattung unter Verwendung eines Zitats in einem Fernsehbeitrag

  • Telemedicus

    Berichterstattung über mögliche Stasi-Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über Stasi-Aktivitäten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über Stasi-Aktivitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 606
  • BeckRS 2010, 11967
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 04.09.2009 - 324 O 836/08

    Verdachtsberichterstattung - Tätigkeit als IM

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2010 - 7 U 95/09
    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 836/08, vom 4.9.2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Hamburg, 31.07.2008 - 7 W 73/08

    Zur Unzulässigkeit der Verbreitung einer Äußerung die Teil einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2010 - 7 U 95/09
    Wegen desselben Gegenstandes hat der Senat - auf die Beschwerde des Antragstellers - durch Beschluss vom 31.7.2008 eine einstweilige Verfügung erlassen (Geschäftsnummer 7 W 73/08), die auf den Widerspruch der Antragsgegnerin durch Urteil des Landgerichts vom 30.9.2008 aufgehoben wurde (Geschäftsnummer 324 O 421/08).
  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2010 - 7 U 95/09
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25.6.2009 (Aktenzeichen 1 BvR 134/03) klargestellt hat, genießt auch die Information über den Meinungsstand in einer aktuellen Auseinandersetzung über eine die Öffentlichkeit berührende Frage den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit, so dass die eindeutige Kennzeichnung als Fremdbericht als hinreichende Distanzierung ausreichen kann, um eine Haftung des Verbreiters auszuschließen.
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Ein Verbot ohne Bezugnahme auf den Kontext geht daher grundsätzlich zu weit (vgl. auch OLG Hamburg, ZUM 2010, 606, 609; für die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen Senatsurteile vom 13. November 2007 - VI ZR 265/06, BGHZ 174, 262 Rn. 13 f.; vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 314/08, VersR 2009, 1675 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 315/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Ein Verbot ohne Bezugnahme auf den Kontext geht daher grundsätzlich zu weit (vgl. auch OLG Hamburg, ZUM 2010, 606, 609; für die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen Senatsurteile vom 13. November 2007 - VI ZR 265/06, BGHZ 174, 262 Rn. 13 f.; vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 314/08, VersR 2009, 1675 Rn. 7 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20

    Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs

    Dabei dürfen sich die Medien nicht auf das pauschale Angebot eines Interviews oder auf eine allgemein gehaltene Frage nach einer Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt beschränken, sondern müssen den Betroffenen substantiiert mit allen Details konfrontieren, die in die geplante Berichterstattung aufgenommen werden sollen (OLG Hamburg, Urt. v. 23.03.2010 - 7 U 95/09, BeckRS 2010, 11967; LG Köln, Urt. v. 10.01.2018 - 28 O 301/17, GRUR-RS 2018, 419, Rn. 23; LG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.06.2017 - 2-03 O 355/16, BeckRS 2017, 120940, Rn. 52).
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