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   OLG Rostock, 31.05.2010 - 1 W 6/10   

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https://dejure.org/2010,9618
OLG Rostock, 31.05.2010 - 1 W 6/10 (https://dejure.org/2010,9618)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.05.2010 - 1 W 6/10 (https://dejure.org/2010,9618)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 1 W 6/10 (https://dejure.org/2010,9618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 8 Abs. 4 Nr. 1, 3 Abs. 1 Satz 1 EGGmbHG
    Zu den Anforderungen an eine inländische Geschäftsadresse; Eintragung einer c/o-Adresse ins Handelsregister

  • webshoprecht.de

    C/o-Zusatz in der Geschäftsanschrift einer GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine inländische Geschäftsanschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 182 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an eine inländische Geschäftsanschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    C/o Adresse als inländische Geschäftsanschrift (§ 8 Absatz 4 GmbHG) für GmbH / UG ist nur zulässig, wenn Zustellungsmöglichkeit sichergestellt ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 18221
  • NZG 2011, 279
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 08.05.2009 - 5 Wx 4/09

    Geschäftsanschrift darf Zusatz "c/o" enthalten

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2010 - 1 W 6/10
    Gegen diesen Beschluss, der dem Verfahrensbevollmächtigten am 04.12.2009 zugestellt wurde, legte die Beschwerdeführerin am 04.01.2010 Beschwerde ein und verwies zur Begründung auf einen Beschluss des OLG Naumburg vom 08.05.2009 (GmbHR 2009, 832).

    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die betreffende GmbH unter der c/o-Anschrift einen Geschäftsraum unterhält ("ansässig" ist, wie im vom OLG Naumburg zu entscheidenden Fall, GmbHR 2009, 832 (833)) oder es sich um die Wohnanschrift eines gesetzlichen Vertreters oder eines Zustellungsbevollmächtigen handelt.

    Dieser Auffassung steht auch nicht der Beschluss des OLG Naumburg entgegen, da dieses für die Verwendung einer c/o-Anschrift ebenfalls die zuverlässig wirksame Zustellung von Schriftstücken verlangt (OLG Naumburg, GmbHR 2009, 832 (833).

  • OLG Hamm, 07.05.2015 - 27 W 51/15

    Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes in der Geschäftsanschrift einer GmbH

    Insbesondere ist eine realistische Zustellmöglichkeit anzunehmen, wenn der c/o-Zusatz tatsächlich auf einen Zustellungsbevollmächtigten verweist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 685; OLG Rostock NZG 2011, 279; Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl. 2012, § 8 Rn. 20; Veil, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 8 Rn. 33; Fastrich, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 8 Rn. 17; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl. 2013, Rn. 340).
  • OLG Hamm, 13.01.2016 - 27 W 2/16

    Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes in der Geschäftsanschrift einer GmbH

    Insbesondere ist eine realistische Zustellmöglichkeit anzunehmen, wenn der c/o-Zusatz tatsächlich auf einen Zustellungsbevollmächtigten verweist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 685; OLG Rostock NZG 2011, 279; Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl. 2012, § 8 Rn. 20; Veil, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 8 Rn. 33; Fastrich, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 8 Rn. 17; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl. 2013, Rn. 340).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2014 - 3 Wx 152/13

    Pflicht einer nicht mehr geschäftlich tätigen GmbH zur Anmeldung der Änderung der

    Im Ergebnis wird es der Gesellschaft damit nicht ermöglicht, insbesondere durch Unterlassen von Änderungsmitteilungen bei der Verlegung der Geschäftsräume, durch Schließung des Geschäftslokals oder vergleichbare Maßnahmen sich dem Gläubigerzugriff zu entziehen, vielmehr sollte es erschwert werden, eine Gesellschaft einer sogenannten "stillen Beerdigung" zuzuführen, und sollten Schwierigkeiten bei Zustellungen an die Gesellschaft, mit denen in der Vergangenheit Gläubiger konfrontiert waren, verringert werden (zu Vorstehendem: OLG Schleswig FGPrax 2010, S. 208 ff; OLG Rostock GmbHR 2011, S. 30 f; GroßkommGmbHG - Ulmer/Casper, 2013, § 8 Rdr. 40-42; MK-Schaub, GmbHG, 2010, § 8 Rdnr. 57-59).
  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 15 W 485/10

    Rechtsfolgen der Erteilung der Zustellungsvollmacht an den Insolvenzverwalter;

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Naumburg (BeckRS 2009, 12918) und Rostock (BeckRS 2010, 18221) an.
  • OLG Brandenburg, 23.04.2010 - 1 W 7/10

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Unter Berücksichtung dieser Erwägungen ist die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung grundsätzlich nicht geeignet, die Ablehnung eines Richters zu begründen (ständige Rechtsprechung des Senats, Entscheidung vom 03.03.2010 - 1 W 6/10 m. w. N.; NJW-RR 1999, S. 1291).
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