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   OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 10 WF 99/10   

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OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 10 WF 99/10 (https://dejure.org/2010,21111)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2010 - 10 WF 99/10 (https://dejure.org/2010,21111)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 10 WF 99/10 (https://dejure.org/2010,21111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Bedeutung von Kindesbelangen bei einer Zuweisungsentscheidung hinsichtlich der Ehewohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361b; FamFG § 49 Abs. 1
    Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau im Wege einstweiliger Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 21338
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 14.07.2015 - 10 UF 53/15

    Einstweilige Anordnung in einer Gewaltschutzsache unter Partnern einer

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann bei der im Verfahren der einstweiligen Anordnung gebotenen summarischen Prüfung (vgl. Senat, Beschluss vom 28.6.2011 - 10 WF 229/10, BeckRS 2011, 17725; Beschluss vom 27.7.2010 - 10 WF 99/10, BeckRS 2010, 21338; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, NJW-RR 2013, 1418 f.; OLG Nürnberg, NJW 2013, 2526) nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragstellerin aufgrund der rechtlichen Verhältnisse an der den Hof betreibenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit einem Minderheitsanteil von 25 % gegenüber der Ehefrau des Antragsgegners als Mehrheitsgesellschafterin mit einem Anteil von 75 % nicht mehr befugt ist, den Hof zu betreten, was zur Folge haben könnte, dass das Hofbetretungsverbot insgesamt aufzuheben wäre.
  • OLG Brandenburg, 15.09.2015 - 10 UF 288/13

    Verwirkung von Trennungsunterhalt durch Tätlichkeiten und Beleidigungen

    Insoweit ist zunächst festzustellen, dass im Wohnungszuweisungsverfahren (7 F 158/10 AG Eisenhüttenstadt, 10 WF 99/10 Brandenburgisches OLG), das durch Antragschrift vom 16.3.2010 eingeleitet worden ist, die Vorgänge zum Jahreswechsel 2009/2010 gar nicht mehr im Vordergrund standen, sondern die Wohn- und Lebensverhältnisse der Beteiligten danach.

    Aus dem Bericht des Klinikums ... vom 5.3.2010, der schon bei der vorläufigen Zuweisung der Ehewohnung an die Beschwerdegegnerin durch Senatsbeschluss vom 27.7.2010 (10 WF 99/10) von besonderer Bedeutung war, ergibt sich, dass die Tochter unter der Trennung und den erheblichen Auseinandersetzungen der Eltern stark gelitten hat.

    Hierzu hat der Senat - ohne abschließende Feststellungen zu der Frage der von der Beschwerdegegnerin erlittenen Verletzungen treffen zu müssen - bereits in seinem Beschluss vom 27.7.2010 im Ehewohnungszuweisungsverfahren im Rahmen der einstweiligen Anordnung (10 WF 99/10) ausgeführt:.

  • OLG Hamm, 25.09.2013 - 2 UF 58/13

    Das Kindeswohl kann die Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten

    Eine unbillige Härte, die bei Trennung der beteiligten Ehegatten dazu führen kann, einem von ihnen die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung zu überlassen, kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl der in dem Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist, § 1361b Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. April 2012 - II-4 UF 52/12 - FamRZ 2013, 134; OLG Köln, Beschluss vom 27. August 2010 - II-4 WF 160/10, 4 WF 160/10 - FamRZ 2011, 118; OLG Köln, Beschluss vom 01. August 2008 - 4 UF 74/08 - FamRZ 2009, 973; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2010 - 10 WF 99/10 - FamFR 2010, 449; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08. Juli 2010 - 9 WF 40/10 - FamRZ 2010, 1983; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 1999 - 10 WF 169/99 - OLGR Brandenburg 2001, 166; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2005 - 10 UF 268/05 - FamRZ 2006, 1143; OLG Celle, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 18 WF 196/91 - FamRZ 1992, 676; OLG Nürnberg, Beschluss vom 03. Juni 2005 - 10 UF 4331/04 - FuR 2005, 573; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2003 - 18 WF 190/03 - FamRZ 2004, 876; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 18. November 2002 - 12 UF 119/02 - OLGR Hamburg 2003, 272; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 01. Oktober 1990 - 4 WF 125/90 - Streit 1991, 63; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 1997 - 18 WF 19/97 - OLGR Karlsruhe 1998, 112; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Oktober 1994 - 2 UF 198/94 - FamRZ 1995, 560; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. März 1991 - 8 UF 250/90 - FamRZ 1991, 1301; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. März 1987 - 11 UF 319/87 - FamRZ 1987, 852).
  • OLG Hamburg, 03.08.2016 - 2 UF 42/16

    Ehewohnungszuweisung im Scheidungsfall: Zuweisung einer Genossenschaftswohnung;

    Im Rahmen des § 209 Abs. 1 FamFG kann dem weichenden Ehepartner eine Räumungsfrist gewährt werden (OLG Brandenburg, B. v. 27.7.2010 - 10 WF 99/10; Keidel/Giers, a.a.O., Rn. 3a).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2020 - 13 UF 5/20

    Räumung und Herausgabe einer Ehewohnung

    Denn etwaigen ungleichen wirtschaftlichen Verhältnissen kommt unter Berücksichtigung der Kindesbelange keine ausschlaggebende Bedeutung zu (Brandenburg. OLG Beschl. v. 27.07.2010, 10 WF 99/10, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2023 - 13 UF 177/22

    Beschwerde gegen die Zuweisung einer Ehewohnung im einstweiligen

    Denn etwaigen ungleichen wirtschaftlichen Verhältnissen kommt unter Berücksichtigung der Kindesbelange keine ausschlaggebende Bedeutung zu (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 13 UF 5/20 -, Rn. 15, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.07.2010, 10 WF 99/10, juris).
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