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   KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10   

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https://dejure.org/2010,21329
KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10 (https://dejure.org/2010,21329)
KG, Entscheidung vom 08.11.2010 - 19 WF 112/10 (https://dejure.org/2010,21329)
KG, Entscheidung vom 08. November 2010 - 19 WF 112/10 (https://dejure.org/2010,21329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86 FamFG, § 89 FamFG, § 156 Abs 2 FamFG
    Ordnungsmittel: Auslegung einer Umgangsvereinbarung; Widerlegen der Verschuldensvermutung bei einer Zuwiderhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung und Vollstreckung einer gerichtlich gebilligten Einigung der Beteiligten über den Umgang mit einem Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 86; FamFG § 89; FamFG § 156 Abs. 2
    Auslegung und Vollstreckung einer gerichtlich gebilligten Einigung der Beteiligten über den Umgang mit einem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 588
  • BeckRS 2010, 29600
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2006 - 3 S 1748/05

    Entstehung einer Terminsgebühr für eine auf Verfahrensvermeidung oder

    Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10
    Ordnungsmittel sind nicht nur - wie Zwangsmittel - Maßnahmen zur Beugung des Willens des Verpflichteten, sondern enthalten auch strafrechtliche (repressive) Elemente (BVerfG NJW 2007, 860).

    Daher setzt die Verhängung eines Ordnungsmittel Verschulden voraus (BVerfG NJW 2007, 860).

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04

    Rechtsnatur der Bestätigung einer von den Eltern getroffenen Umgangsregelung

    Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10
    Grundlage der Vollstreckung ist der Beschluss des Amtsgerichts vom 25. Januar 2010, mit dem es die Einigung der Beteiligten zum Umgang gerichtlich gebilligt und auf die Verhängung von Ordnungsmitteln hingewiesen hat (vgl. Stößer in Prütting/Helms § 86 FamFG Rz 15; zum früheren Recht BGH FamRZ 2005, 1471).
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10
    Die von dieser erhaltene Antwort konnte die Mutter berechtigtermaßen zur Grundlage ihres Handelns machen (vgl. z.B BGH NJW 2007, 3078).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10
    Der Vollstreckungstitel muss aus sich heraus für eine Auslegung genügend bestimmt sein oder jedenfalls sämtliche Kriterien für seine Bestimmbarkeit eindeutig festlegen (BGH NJW 2006, 695 für ZPO-Vergleich).
  • KG, 23.06.2017 - 13 WF 97/17

    Umgangsregelung: Vollstreckungsfähigkeit; Zuwiderhandlung gegen gerichtlich

    (bb) Dafür, dass die Mutter einem Verbotsirrtum unterlegen wäre, so dass ein Verschulden, soweit der Irrtum unvermeidbar gewesen wäre, entfallen würde (§ 19 StGB; vgl. KG, Beschluss vom 8. November 2010 - 19 WF 112/10, FamRZ 2011, 588 [bei juris Rz. 6]) ist nichts ersichtlich; aufgrund des tatsächlichen Verlaufs ist das vielmehr ausgeschlossen.
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 5 WF 239/18

    Vollstreckbarkeit einer formnichtig protokollierten Umgangsvereinbarung durch

    Nach anderer Auffassung ist nicht der Vergleich, sondern die gerichtliche Billigung Grundlage der Vollstreckung (KG Berlin FamRZ 2011, 588, juris Rn. 2; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 573, juris Rn. 5; Prütting/Helms/Hammer, a.a.O., § 86 Rn. 18 und § 156 Rn. 68; Musielak/Borth, FamFG, 6. Auflage 2018, § 86 Rn. 3; Bork/Jacoby/Schwab/Althammer, FamFG, 3. Auflage 2018, § 86 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 06.01.2020 - 8 WF 162/19

    Ordnungsgeld gegen Elternteil wegen Verstoß gegen Umgangsvergleich

    Da es vorliegend jedoch nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag der Kindesmutter einen entsprechenden (rechtlich unzutreffenden) Hinweis des Jugendamts gegeben hat, befand sich die Kindesmutter insoweit in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum und hat folglich die verspäteten Umgangszeiten des Kindesvaters mit seinem Sohn nicht zu vertreten (vgl. zum Ausschluss des Verschuldens bei unvermeidbarem Verbotsirrtum KG FamRZ 2011, 588; Prütting/Helms/Hammer, FamFG, 4. Auflage 2018, § 89 Rn. 38).

    Aber auch insoweit lag ein zur Exkulpierung führender Verbotsirrtum der Kindesmutter vor (vgl. KG FamRZ 2011, 588; Prütting/Helms/Hammer, FamFG, 4. Auflage 2018, § 89 Rn. 38).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2011 - 5 WF 151/11

    Vollstreckungsvoraussetzung für einen gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich

    Die Billigung des Vergleiches, die nur nach Kindeswohlprüfung erfolgen darf, ist aber auch nach neuem Recht weiterhin die Grundlage der Vollstreckung (vgl. KG Berlin, FamRZ 2011, S. 588; Prütting/Helms/Stößer, Rdnr. 15 zu § 86 FamFG).
  • OLG Schleswig, 30.12.2011 - 10 UF 230/11

    Rechtsfolgen der Erledigungserklärung im Umgangsverfahren

    Während das Oberlandesgericht Nürnberg (FamRZ 2011, 1533) der Ansicht ist, ein Beschluss, in dem eine Umgangsvereinbarung gebilligt werde, habe rein deklaratorischen Charakter, ist der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/6308 Seite 237) und der herrschenden Rechtsprechung (KG BeckRS 2010, 29600; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 394 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 10.08.2011, Az. 3 UF 170/11, zitiert nach juris; BVerfG FamRZ 2011, 957 ; AG Ludwigslust FamRZ 2010, 488; BGH FamRZ 2005, 1471 zur alten Rechtslage) eher zu entnehmen, dass ein gesonderter Billigungsbeschluss erforderlich ist.
  • AG Detmold, 26.10.2016 - 33 F 219/15

    Auslegung eines Umgangsvergleichs im Vollstreckungsverfahren

    Wenn der Titel versehentlich unzureichend konkretisiert ist oder dies im Hinblick auf künftige Entwicklungen nicht in vollem Umfange möglich war, ist das jeweilige Vollstreckungsorgan berechtigt und verpflichtet, den Inhalt des Titels durch Auslegung festzustellen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08. November 2010 - 19 WF 112/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2014 - 5 WF 310/13

    Kostenentscheidung in Famiiensachen erst, wenn Verfahren beendet

    Die Vereinbarung hätte im Übrigen auch nicht gebilligt werden dürfen, weil im Hinblick auf die Vollstreckungsfähigkeit einer Umgangsregelung zwingend darauf zu achten ist, dass ein Umgangsvergleich hinreichend bestimmt ist und einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat (BGH FamRZ 12, 533; KG FamRZ 11, 588; Hammer FamRZ 2011, 1268, 1270).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 WF 37/14

    Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten-

    In Kindschaftssachen ist hinsichtlich der Auferlegung der Kostenerstattungspflicht auf einen Beteiligten Zurückhaltung geboten (Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn. 48; Prütting/Helms/Feskorn, a.a.O., § 81, Rn. 13; OLG Köln, FamRZ 2012, 1162; KG, FamRZ 2012, 1162, FamRZ 2011, 588 ; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 998 ).
  • KG, 17.08.2016 - 13 WF 116/16

    Gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen

    In der Gesamtschau führen diese Grundsätze dazu, dass der Mutter ein schuldhafter, vorwerfbarer Verstoß gegen die eingegangene Verpflichtung nicht angelastet werden kann (vgl. auch KG, Beschluss vom 8. November 2010 - 19 WF 112/10, FamRZ 2011, 588 [bei juris Rz. 6]: unvermeidbarer Verbotsirrtum nach § 17 StGB).
  • KG, 23.06.2022 - 16 WF 29/22

    Verhängung familiengerichtlicher Ordnungsmittel; Verschulden des

    Dabei zeigt die Formulierung des Gesetzesbefehls in § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG, dass ein Verschulden des Umgangspflichtigen vermutet wird: Denn nach dem Wortlaut der Bestimmung ist es Sache des Verpflichteten, Gründe dafür vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung - die Versäumung des Übergabetermins am 17. Oktober 2021, 17:00 Uhr - nicht zu vertreten hat (vgl. KG, Beschluss vom 8. November 2010 - 9 WF 112/10, FamRZ 2011, 588 [bei juris Rz. 6] sowie Keidel/Giers, FamFG [20. Aufl. 2020], § 89 Rn. 9).
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