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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09   

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https://dejure.org/2010,30668
OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09 (https://dejure.org/2010,30668)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2010 - 1 S 163.09 (https://dejure.org/2010,30668)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 1 S 163.09 (https://dejure.org/2010,30668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde eines Taxifahrers gegen Nutzungsentgelt von 0,50 ¤ und Nutzungsbedingungen des Nachrückplatzes am Flughafen Tegel erfolglos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 49227
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - 1 B 1.08

    Konkurrierende Anträge auf Genehmigung des Linienverkehrs im Personennahverkehr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Bedenken im Hinblick auf die Gestaltung des Verfahrens, insbesondere des verbindlich vorgeschriebenen Anhörverfahrens gemäß §§ 51 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 PBefG (vgl. zur Beachtlichkeit von Anhörungsfehlern Urteil des Senats vom 18. Juni 2009 - OVG 1 B 1.08 - juris Rn 19, 21 ff.), bestehen nicht; ausweislich des Vorgangs zur Entstehung der Änderungsverordnung ist entgegen dem Vorbringen des Antragstellers auch der Berufsverband Taxi Deutschland, Landesverband Berlin e.V. beteiligt worden und hat sich mit Stellungnahme vom 5. Juni 2009 (ablehnend) geäußert, die erkennbar Eingang in das Normsetzungsverfahren gefunden hat.
  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Die Verletzung (auch) einer wichtigen Rechtsbestimmung allein lässt den Fehler hingegen noch nicht als schwerwiegend erscheinen und führt noch nicht zur Nichtigkeit (etwa BVerwG, Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 und bereits vom 26. August 1977 - VII C 71.74 - NJW 1978, 508).
  • OVG Hamburg, 05.07.2007 - 1 Bs 182/06

    Anbindung eines internationalen Verkehrsflughafens durch individuellen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    b) Diese Pflichten der die Betreibergesellschaft des Flughafens hier letztlich tragenden Körperschaften sagen jedoch nichts darüber aus, ob die Benutzung der zu schaffenden Taxenstände auf öffentlichem oder privatem Grund und abhängig davon unentgeltlich zu erfolgen hat (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 1 Bs 182/06 - NJW 2007, 3367, juris Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 1 A 1.09

    Vorrang für Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald am Flughafen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Das hält sich im Rahmen der zitierten gesetzlichen Ermächtigung, weil die betreffenden Flächen straßenverkehrsrechtlich als Taxenstand ausgewiesen sind (vgl. dazu Urteil des Senats vom 24. März 2010 - OVG 1 A 1.09 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, amtl. Abdruck S. 12).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 16.07

    Taxi; Taxe; Taxenordnung; Taxifahrer; Fahrerausweis; Einzelheiten des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    So begrenzt etwa die Verordnungsermächtigung für das Bundesverkehrsministerium in § 57 Abs. 1 Nr. 3 PBefG den Gegenstand der Einzelheiten des Dienstbetriebes (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2008 - 3 C 16.07 - BVerwGE 131, 147).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist "besonders schwerwiegend" nur ein Fehler, der den davon betroffenen Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lässt (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 - NJW 1985, 2658).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 5 Ss OWi 146/05

    Recht der Personenbeförderung: Anfahren eines vollständig besetzten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Die Rechtsprechung, nach der in den Bereich der - bundesrechtlich geregelten - Ordnung des Straßenverkehrs übergreifende Regelungen auf der Grundlage des § 47 Abs. 3 Satz 1 PBefG unzulässig sind (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - IV - 5 Ss (OWi) 146/05 - (OWi) 88/05 I - NStZ-RR 2006, 351), ist daher hier nicht einschlägig.
  • BVerwG, 26.08.1977 - VII C 71.74

    Gemeinschaftsrecht - Verfügung einer nationalen Behörde - Fristversäumnis -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Die Verletzung (auch) einer wichtigen Rechtsbestimmung allein lässt den Fehler hingegen noch nicht als schwerwiegend erscheinen und führt noch nicht zur Nichtigkeit (etwa BVerwG, Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 und bereits vom 26. August 1977 - VII C 71.74 - NJW 1978, 508).
  • KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Schon die Feststellung eines bußgeldrechtlich relevanten Sachverhalts unter Individualisierung des Betroffenen durch ein Fahrzeugkennzeichen und/oder die Taxikonzessionsnummer gehört nämlich zu den originären Aufgaben der Verfolgungsbehörde, deren unzulässige Übertragung an Private prozessual zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann (vgl. KG, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 - NJW 1997, 2894).
  • BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 35.14

    Anspruch eines Taxiunternehmers auf Anfahrt und Benutzung des Taxenspeichers am

    Im Berufungsurteil wird gestützt auf die Fraport-Entscheidung im Einzelnen dargelegt, dass zum einen privatrechtliche Befugnisse wie das Eigentums- und das Hausrecht, freilich nur unter Beachtung der die Beklagte und die von ihr nach den Feststellungen des Berufungsgerichts gesellschaftsrechtlich beherrschten Beigeladenen treffenden Grundrechtsbindung, auch einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen können und dass auf der anderen Seite kein Recht der Klägerin auf kostenfreie Nutzung der auf privatem Gelände eingerichteten Taxeninfrastruktur am Flughafen zu erkennen sei (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2010 - OVG 1 S 163.09 - juris Rn. 42).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 6 U 196/19

    § 47 Abs. 1 und Abs. 2 PBefG enthält das Verbot, sich außerhalb behördlich

    Dies entspricht auch der - bis auf den Prozessbevollmächtigten des Beklagten - unumstrittenen Auffassung in Literatur (Heinze/Fehling/Fiedler/Heinze, 2. Aufl. 2014, PBefG § 47 Rn. 1-31) und übrigen Rechtsprechung (Senat, GRUR-RR 2017, 195; Senat, GRUR 2016, 625; LG Frankfurt a. M., WRP 2019, 928 (929), OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.5.2010, BeckRS 2010, 49227; OVG Hamburg Urteil vom 5.7.2007, BeckRS 2007, 25157; BVerwG 61, 9; BayObLG, NZV 2002, 413).
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