Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - I-24 W 68/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Räumungsklage
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zusammentreffen von vertraglichem und gesetzlichem Herausgabeanspruch; Bedeutung der Mehrwertsteuer bei Wertberechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 41 Abs. 2 S. 2
Streitwert einer Räumungsklage - rechtsportal.de
GKG § 41 Abs. 2 S. 2
Streitwert einer Räumungsklage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Jahresmiete für Streitwert maßgeblich bei mehreren AGL'en!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Jahresmiete für Streitwert maßgeblich bei mehreren Anspruchsgrundlagen! (IMR 2011, 1023)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 28.07.2010 - 1 O 347/09
- OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - I-24 W 68/10
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 805
- BeckRS 2011, 1435
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05
Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10
Die vom Landgericht herangezogene Bewertungsvorschrift des § 41 Abs. 2 S. 1 GKG, die in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 1 GKG unter bestimmten Umständen auch den Ansatz eines Streitwerts unterhalb des Jahresentgelts zulässt (vgl. BGH NZM 2006, 138 und Senat NZM 2006, 583 jew. m. w. Nachw.), kommt aus besonderen sozialen Erwägungen nur zur Anwendung, wenn der Räumungsanspruch ausschließlich wegen der Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses geltend gemacht wird.a) Der Ansicht der Beklagten, die Mehrwertsteuer habe als "durchlaufender Posten" keinen Einfluss auf die Bewertung, kann nicht gefolgt werden (vgl. BGH MDR 2006, 657 [ juris Tz 8 f ]; Senat MDR 2006, 1079 [ juris Tz 12 ]).
- OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
Bemessung des Gebührenstreitwerts eines Räumungsbegehrens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10
a) Der Ansicht der Beklagten, die Mehrwertsteuer habe als "durchlaufender Posten" keinen Einfluss auf die Bewertung, kann nicht gefolgt werden (vgl. BGH MDR 2006, 657 [ juris Tz 8 f ]; Senat MDR 2006, 1079 [ juris Tz 12 ]).Unter "Entgelt" im Sinne des § 41 Abs. 2 GKG, der auf Absatz 1 dieser Vorschrift verweist (vgl. Senat MDR 2006, 1079 [ juris Tz 11 ]), ist das Grundentgelt einschließlich einer nicht besonders abzurechnenden Betriebskostenpauschale zu verstehen (…vgl. Senat aaO.).
- OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 24 W 65/05
Bemessung der "streitigen Zeit" gem. § 41 Abs. 1 , 2 S. 1 GKG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10
Die vom Landgericht herangezogene Bewertungsvorschrift des § 41 Abs. 2 S. 1 GKG, die in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 1 GKG unter bestimmten Umständen auch den Ansatz eines Streitwerts unterhalb des Jahresentgelts zulässt (vgl. BGH NZM 2006, 138 und Senat NZM 2006, 583 jew. m. w. Nachw.), kommt aus besonderen sozialen Erwägungen nur zur Anwendung, wenn der Räumungsanspruch ausschließlich wegen der Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses geltend gemacht wird. - OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08
Miet- und Pachtverhältnis: Gebührenvorschrift des § 41 GKG lex specialis …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10
Wird nämlich die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und wird dieser Anspruch nicht nur auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses, sondern auch auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (vgl. OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw.
- OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11
Verfahrensrecht - Mietrecht: Welcher Streitwert bei Räumungsklage?
Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und dieser Anspruch auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (Senat, BeckRS 2011, 01435; BeckRS 2010, 23600; vgl. ferner OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw. - LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 133/16
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Die Reduzierung des Streitwerts ab dem 17.05.2017 folgt aus dem Erlass des Teil-Anerkenntnisurteils, wobei der für die Herabsetzung maßgebliche Zeitpunkt gem. § 310 Abs. 3 Satz 1 ZPO derjenige der letzten Zustellung an die Partei ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.09.2010, I-24 W 68/10, Rn. 5, zitiert nach juris).