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   OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09   

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https://dejure.org/2009,29255
OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09 (https://dejure.org/2009,29255)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.12.2009 - Ws 119/09 (https://dejure.org/2009,29255)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - Ws 119/09 (https://dejure.org/2009,29255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Terminsvertreter, Grundgebühr, Verfahrensgebühr

  • openjur.de

    §§ 33 Abs. 5, 33 Abs. 6, 33 Abs. 3, 33 Abs. 4, 56 Abs. 2, 33 Abs. 8, 33 Abs. 7 RVG; Nr. 4100, 4112 VVRVG
    Gebühren für einen als Vertreter des Pflichtverteidigers beigeordneten Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines beigeordneten Terminsvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des beigeordneten Terminsvertreters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 3437
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 10.10.2006 - 2 Ws 258/06

    Beanspruchung der Grundgebühr für das erneute Einarbeiten in den Rechtsfall durch

    Auszug aus OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09
    Zur Begründung hat er unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Celle vom 10.10.2006 (Az. 2 Ws 258/06) ausgeführt, dass ein Rechtsanwalt, der als Vertreter eines beigeordneten Pflichtverteidigers für diesen an einem Hauptverhandlungstermin teilnimmt, nur die Terminsgebühr verdiene; die Zuerkennung einer eigenen Grundgebühr und einer Verfahrensgebühr komme solange nicht in Betracht, als der Rechtsanwalt nur als Vertreter des eigentlichen Pflichtverteidigers tätig werde und nicht selbst als Pflichtverteidiger beigeordnet werde.

    Der Senat schließt sich bezüglich der Beantwortung dieser Rechtsfrage der Auffassung des OLG Celle an: dieses vertritt in seiner zutreffenden ständigen Rechtsprechung die Ansicht, dass sich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts, der nur für einen Tag für einen bereits und auch weiterhin beigeordneten Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet wird, auf die Terminsgebühr beschränkt ist (vgl. Beschluss vom 25.08.2006, StraFo 2006, 471 sowie Beschluss vom 10.10.2006, RVGreport 2007, 71 und vom 19.12.2008, Nds. Rpfl. 2009, 141).

    Denn ansonsten könnte der für das gesamte Verfahren beigeordnete Pflichtverteidiger dadurch, dass er sich an unterschiedlichen Tagen von verschiedenen Verteidigerkollegen vertreten lässt, den vielfachen Anfall der Grund- und der Verfahrensgebühr innerhalb eines Strafverfahrens verursachen, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund besteht (so OLG Celle, RVGreport 2007, 71).

  • KG, 13.03.2008 - 1 Ws 77/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebühr des Terminsvertreters des beigeordneten

    Auszug aus OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09
    Auch das KG Berlin vertritt die Auffassung, dass allein eine Terminsgebühr für den vertretungshalber auftretenden und für einen Termin beigeordneten Pflichtverteidiger anfallen könne (AGS 2008, 387), wobei es ebenso wie das Landgericht Koblenz der Meinung ist, dass der Vertreter nicht mehr an Vergütung erzielen könne, als in der Person des vertretenen Rechtsanwalts angefallen wäre, wenn dieser selbst erschienen wäre.
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ws 281/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

    Auszug aus OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09
    Die vom OLG Karlsruhe im Beschluss vom 16.07.2008 (AGS 2008, 488) und vom OLG München im Beschluss vom 23.10.2008 (RVGreport 2009, 227) vertretene Auffassung, wonach der vertretungshalber beigeordnete Pflichtverteidiger für die Teilnahme am Verhandlungstermin nicht nur eine Terminsgebühr gemäß Nr. 4114 VV RVG, sondern auch eine Grundgebühr, eine Verfahrensgebühr und die Auslagenpauschale erhalten kann, überzeugt dagegen nicht.
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09

    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers;

    Auszug aus OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09
    Die vom OLG Hamm am 05.05.2009 (RVGreport 2009, 309) getroffene Entscheidung, wonach dem dortigen Antragsteller neben der Terminsgebühr eine Grundgebühr zustehe, kann sich nicht zu Gunsten des Antragstellers im vorliegenden Fall auswirken.
  • OLG Hamm, 23.03.2006 - 3 Ws 586/05

    Abrechnung, Pflichtverteidiger; Terminsvertreter

    Auszug aus OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09
    Damit ist aber - entgegen der vom OLG Hamm in seinem Beschluss vom 23.03.2006 ohne nähere Begründung vertretenen Auffassung (AGS 2007, 37) - noch nicht entschieden, dass der nur vertretungshalber beigeordnete Pflichtverteidiger neben der zweifellos angefallenen Terminsgebühr für die Teilnahme an der Hauptverhandlung auch noch eine Grundgebühr nach Nr. 4100 VV und eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4112 VV beanspruchen kann.
  • OLG Dresden, 16.05.2007 - 2 Ws 167/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch des beigeordneten Terminsvertreters,

    Auszug aus OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09
    Auch die Entscheidung des OLG Dresden vom 16.05.2007 (AGS 2007, 618) kann im vorliegenden Fall nicht die Rechtsauffassung des Beschwerdeführers stützen.
  • OLG München, 23.10.2008 - 4 Ws 140/08

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch eines anstelle des verhinderten

    Auszug aus OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09
    Die vom OLG Karlsruhe im Beschluss vom 16.07.2008 (AGS 2008, 488) und vom OLG München im Beschluss vom 23.10.2008 (RVGreport 2009, 227) vertretene Auffassung, wonach der vertretungshalber beigeordnete Pflichtverteidiger für die Teilnahme am Verhandlungstermin nicht nur eine Terminsgebühr gemäß Nr. 4114 VV RVG, sondern auch eine Grundgebühr, eine Verfahrensgebühr und die Auslagenpauschale erhalten kann, überzeugt dagegen nicht.
  • OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage

    Auszug aus OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09
    Der Senat schließt sich bezüglich der Beantwortung dieser Rechtsfrage der Auffassung des OLG Celle an: dieses vertritt in seiner zutreffenden ständigen Rechtsprechung die Ansicht, dass sich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts, der nur für einen Tag für einen bereits und auch weiterhin beigeordneten Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet wird, auf die Terminsgebühr beschränkt ist (vgl. Beschluss vom 25.08.2006, StraFo 2006, 471 sowie Beschluss vom 10.10.2006, RVGreport 2007, 71 und vom 19.12.2008, Nds. Rpfl. 2009, 141).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2008 - 3 Ws 160/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Verteidiger im Strafbefehlsverfahren nach § 408b StPO

    Auszug aus OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09
    Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27.05.2008 (AGS 2008, 343), die eine gänzlich andere Fallkonstellation betrifft.
  • LG Aachen, 29.10.2020 - 60 Qs 47/20

    Pflichtverteidiger, beschränkte Bestellung, Abrechnung

    Teilweise wird - wie vorliegend vom Amtsgericht - die Ansicht vertreten, dass dem "Terminsvertreter" lediglich die Terminsgebühr zusteht (vgl. OLG Braunschweig, AGS 2016, 78 f.; KG, StraFo 2008, 349 f.; KG, NStZ-RR 2011, 295 f.; OLG Bremen, Beschl. v. 14.12.2009, Ws 119/09, BeckRS 2011, 03437; OLG Celle, StraFo 2006, 471f.; OLG Celle, NStZ-RR 2009, 158; OLG Celle, StraFo 2018, 534; OLG Hamm, RVGreport 2007, 108; OLG Celle, Beschl. v. 28.11.2006 - 3 Ws 569/06, juris; OLG Koblenz, JurBüro 2005, 199 f.; 2013, 84 f.).
  • OLG Braunschweig, 15.07.2015 - 1 Ws 103/15

    Zubilligung einer Vergütung gegenüber einem wegen der Abwesenheit des

    Bezüglich der darauf folgenden Frage, ob dem Vertreter hinsichtlich des von ihm wahrgenommenen Termins ein eigener Vergütungsanspruch zusteht oder ob unter Berücksichtigung von § 5 RVG grundsätzlich nur der vertretene Pflichtverteidiger die im Rahmen seiner Vertretung angefallenen Gebühren abrechnen darf, bestehen wiederum divergierende Auffassungen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05 - juris Rn. 11-13; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008, Az.: 2 Ws 365/08 - juris Rn. 12, 15; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: 2 Ws 125/09 - juris Rn. 24 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az.: Ws 119/09 - BeckRS 2011, 03437; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 1 Ws 82/10 - juris Rn. 5 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: 4 Ws 195/10 - juris Rn. 13, 16; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011, Az.: I Ws 201/11 - juris Rn. 36, 46; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12 - juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az.: 2 Ws 759/12 - juris Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014, Az.: 1 Ws 195/14 - juris Rn. 14).
  • LG Hannover, 19.10.2015 - 33 Qs 51/15

    Vergütung der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Terminsvertreter; Begründung

    Bezüglich der darauf folgenden Frage, ob dem Vertreter hinsichtlich des von ihm wahrgenommenen Termins ein eigener Vergütungsanspruch zusteht oder ob unter Berücksichtigung von § 5 RVG grundsätzlich nur der vertretene Pflichtverteidiger die im Rahmen seiner Vertretung angefallenen Gebühren abrechnen darf, bestehen wiederum divergierende Auffassungen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 15. Juli 2015, Az.: 1 Ws 103115, ; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05 , Rn. 11-13; OLG Gelle, Beschluss vom 19. Dezember 2008, Az.: 2 Ws 365/08 , Rn. 12, 15; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: 2 Ws 125/09 , Rn. 24 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az.: Ws 119/09 , BeckRS 2011, 03437; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 1 Ws 82/10 , Rn. 5 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: 4 Ws 195/10 , Rn. 13, 16; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011, Az.: I Ws 201/11, Rn. 36, 46; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12 , Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az.: 2 Ws 759/12 , Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014, Az.: 1 Ws 195/14, Rn. 14).
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