Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10 - 9   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7145
OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10 - 9 (https://dejure.org/2011,7145)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.02.2011 - 1 U 31/10 - 9 (https://dejure.org/2011,7145)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 1 U 31/10 - 9 (https://dejure.org/2011,7145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Verkäufer einer Photovoltaikanlage wegen unrichtiger Auskunft über die Höhe der Einspeisevergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 434; BGB § 311 Abs. 2
    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Verkäufer einer Photovoltaikanlage wegen unrichtiger Auskunft über die Höhe der Einspeisevergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Schaden bei verspäteter Montage einer Photovoltaikanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nomos.de PDF (Zusammenfassung)

    Zur Haftung des Verkäufers einer Photovoltaikanlage für die Zusage einer bestimmten Einspeisevergütungshöhe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Photovoltaiklieferant haftet nicht für Strompreise

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lieferant einer Photovoltaikanlage übernimmt durch Information über die Einspeisevergütung für Strom keine Garantie für deren Höhe!

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Haftung des Solarteurs für fehlerhafte Einspeisevergütung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erklärung des Verkäufers zur Einpreisevergütung einer Photovoltaikanlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung einer Photovoltaikanlage: Höhe der Einspeisevergütung keine vereinbarte Beschaffenheit! (IBR 2011, 258)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 3886
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH, Urteil vom 10.1.2007 - VIII ZR 380/04, zitiert nach Juris).

    Dies erfordert in der Regel, dass der Geschäftsgegner die Tatsachen kennt, aus denen sich der Rechtsschein der Bevollmächtigung ergibt (BGH, Urteil vom 10.1.2007 - VIII ZR 380/04, zitiert nach Juris).

  • OLG Rostock, 17.12.2003 - 6 U 227/02

    Zur Frage der Zusicherung der Unfallfreiheit eines Kfz bzw. des arglistigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Ein entsprechendes Denkgesetz existiert nicht (OLG Rostock, Urteil vom 17.12.2003 - 6 U 227/02, zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.12.1980 - V ZR 185/79

    Zusicherung erhöhter Abschreibungen nach § 7b EStG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall steuerrechtliche Konsequenzen des Erwerbs der Kaufsache als zusicherungsfähige Eigenschaften angesehen (BGHZ 79, 183, 186; WM 1986, 360 f.), dies allerdings dann verneint, wenn die steuerrechtlichen Folgen an Umstände anknüpfen, die unabhängig von der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes nur aufgrund allgemeiner Kriterien, wie z.B. der Modalitäten des Erwerbsvorgangs, (steuer-)rechtliche Folgen in Bezug auf den Kaufgegenstand auslösen (BGH, Urteil 30.10.1987 - V ZR 144/86, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 30.06.2006 - 10 U 4663/05
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Konkrete Anhaltspunkte für eine fehler- oder lückenhafte Beweiswürdigung bestehen unter anderem dann, wenn Widersprüche zwischen der protokollierten Aussage und den Urteilsgründen, Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung sowie Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze zu erkennen sind (OLG München, Urteil vom 30.6.2006 - 10 U 4663/05, zitiert nach Juris, m.w.N.).
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Bei einem Schadensersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers, sei es aufgrund eines eigenständigen Beratungsvertrages oder aufgrund einer unselbständigen Beratungspflicht im Rahmen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteile vom 23.7.1997 - VIII ZR 238/96 und vom 16.6.2004 - VIII ZR 393/03, beide zitiert nach Juris), kann der Geschädigte verlangen so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des anderen Teils gestanden hätte (Palandt - Grüneberg, a.a.O., § 311 Rn. 54; BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 286/96, zitiert nach Juris).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Bei einem Schadensersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers, sei es aufgrund eines eigenständigen Beratungsvertrages oder aufgrund einer unselbständigen Beratungspflicht im Rahmen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteile vom 23.7.1997 - VIII ZR 238/96 und vom 16.6.2004 - VIII ZR 393/03, beide zitiert nach Juris), kann der Geschädigte verlangen so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des anderen Teils gestanden hätte (Palandt - Grüneberg, a.a.O., § 311 Rn. 54; BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 286/96, zitiert nach Juris).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

    Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Diese beiden Anspruchsgrundlagen, an die mit Blick darauf zu denken war, dass der Senat den vorliegenden Vertrag als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung einordnet (vgl. BGH, Urteil vom 3.3.2004 - VIII ZR 76/03, zitiert nach Juris), gewähren über den Schadensersatz statt der Leistung zwar grundsätzlich auch die Möglichkeit der Erstattung des positiven Interesses.
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall steuerrechtliche Konsequenzen des Erwerbs der Kaufsache als zusicherungsfähige Eigenschaften angesehen (BGHZ 79, 183, 186; WM 1986, 360 f.), dies allerdings dann verneint, wenn die steuerrechtlichen Folgen an Umstände anknüpfen, die unabhängig von der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes nur aufgrund allgemeiner Kriterien, wie z.B. der Modalitäten des Erwerbsvorgangs, (steuer-)rechtliche Folgen in Bezug auf den Kaufgegenstand auslösen (BGH, Urteil 30.10.1987 - V ZR 144/86, zitiert nach Juris).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Denn die Übernahme einer Garantie im Sinne des § 444 Fall 2 BGB setzt - wie früher die Zusicherung einer Eigenschaft ebenfalls - voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen (BGH, Urteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, zitiert nach Juris; Juris-PK - Pammler, a.a.O., § 444 Rn. 30).
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2011 - 1 U 31/10
    Eine Zusicherung ist die Erklärung des Verkäufers, er werde für die vertragsgemäße Beschaffenheit des Kaufgegenstandes auch ohne Verschulden, nämlich im Sinne einer Garantenhaftung, einstehen (BGH, Urteil vom 30.11.1990 - V ZR 91/89, zitiert nach Juris).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 06.12.1985 - V ZR 2/85

    Schadensatzanspruch aufgrund arglistiger Täuschung bei Verkauf eines Grundstücks

  • BGH, 02.03.1988 - VIII ZR 380/86

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verhandlungsverschulden

  • OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhafter Errichtung einer

    Insbesondere hat das Landgericht zutreffend keine Beschaffenheitsvereinbarung auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung angenommen (ebenso OLG Saarbrücken IBR 2011, 258).
  • OLG Naumburg, 20.02.2014 - 1 U 86/13

    Lieferung einer Photovoltaik-Dachanlage: Rechtliche Einordnung des

    Die meisten Gerichte gehen bei der Verpflichtung zur Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage von einem Kaufvertrag mit Montageverpflichtung aus (BGH NJW-RR 2004, 850; Urteil vom 9.10.2013, VIII ZR 318/12 - BeckRS 2013, 21219; OLG Saarbrücken, Urteil vom 2.2.2011, 1 U 31/10 - BeckRS 2011, 03886; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2012, 7 U 102/11 - BeckRS 2013, 04070; OLG Oldenburg, Urteil vom 22.1.2013, 2 U 47/12 - BeckRS 2013, 12866).
  • OLG München, 11.12.2014 - 14 U 345/14

    Beschaffenheitsvereinbarung zum Energievertrag einer Photovoltaikanlage

    Dies begründet sie in erster Linie - unter Hinweis auf ein Urteil des OLG Saarbrücken vom 02.02.2011, Aktenzeichen 1 U 31/10 damit, dass die Zusage eines Verkäufers zur Höhe der zu erzielenden Einspeisevergütung bei einer zu errichtenden Photovoltaikanlage keine Beschaffenheitsvereinbarung begründe.

    Unabhängig davon, dass die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 02.02.2011 (1 U 31/10) noch vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.11.2012 ergangen ist, widerspricht auch diese dem hiesigen Urteil nicht.

  • OLG Schleswig, 22.03.2012 - 16 U 107/11

    Sinkende Einspeisevergütung für Solarstrom - wann gilt eine Anlage als in Betrieb

    16 Nach allgemeiner Meinung ist jedes Photovoltaikmodul eine Anlage i. S. von § 3 Nr. 1 EEG 2009 (Hinweis 2011/11 Clearingstelle/EEG, S. 3, 4, Anl. B 2, Bl. 43, 44; ebenso OLG Saarbrücken, Urteil vom 2. Februar 2011, 1 U 31/10).

    26 Für die Vorgängervorschrift (§ 11 Abs. 6 EEG 2004) hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 2. Februar 2011, 1 U 31/10, Rn 63 nach juris) das ebenso gesehen und ausgeführt:.

  • LG Krefeld, 28.04.2021 - 7 O 59/20

    Senkung von Verbrauchskosten

    Bei einem Schadensersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers kann der Geschädigte aber grundsätzlich nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des anderen Teils gestanden hätte, wie er also bei richtig erteilter Beratung stünde (Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 311 Rdnr. 55; BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 286/96, veröffentlicht u.a. in NJW 1998, 982 - 983, dort Rdnr. 8 z. n. JURIS; OLG Saarbrücken, Urteil 02.02.2011 - 1 U 31/10, veröffentlicht in JURIS, dort Rdnr. 65).

    Ist infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des anderen Teils ein Vertrag zu Stande gekommen, hat der Geschädigte Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages, nicht aber auf Ersatz des Gewinns, den er sich aus der Durchführung des Vertrages erhofft hatte (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 02. Februar 2011 - 1 U 31/10 - 9 -, Rn. 65, juris).

  • OLG Bamberg, 17.04.2013 - 3 U 127/12

    Schadensersatz wegen Beratungsfehlers: Wie ist die Schadenshöhe darzulegen?

    Bei einem Schadensersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers kann der Geschädigte aber grundsätzlich nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des anderen Teils gestanden hätte, wie er also bei richtig erteilter Beratung stünde (Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 311 Rdnr. 55; BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 286/96, veröffentlicht u.a. in NJW 1998, 982 - 983; OLG Saarbrücken, Urteil 02.02.2011 - 1 U 31/10).
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 1 U 18/13

    Photovoltaikanlage ist kein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren!

    Die vertragliche Beziehung der Parteien ist als Kaufvertrag gemäß § 433 Abs. 1 BGB zu qualifizieren, da nach dem vereinbarten Vertragsgegenstand unzweifelhaft auf der Lieferung der Anlage der Schwerpunkt der vertraglichen Leistungen liegt und nicht auf der eher untergeordneten Montageverpflichtung (BGH, Urteil v. 03.03.2004 - VIII ZR 76/03, NJW-RR 2004, 850; Senat, Urteil v. 02.02.2011 - 1 U 31/10 - Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., Einf. vor § 631 Rz. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht