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   BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10   

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https://dejure.org/2011,9223
BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10 (https://dejure.org/2011,9223)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2011 - III ZB 72/10 (https://dejure.org/2011,9223)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2011 - III ZB 72/10 (https://dejure.org/2011,9223)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung einer Frist wegen irrtümlich nicht erfolgter Versendung eines rechtzeitig angefertigten und zur Mitnahme bereitgelegten Schriftsatzes; Widerlegung eines Organisationsverschuldens in einer Kanzlei durch Darlegung und Beweis einer Delegation der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Versäumung einer Frist wegen irrtümlich nicht erfolgter Versendung eines rechtzeitig angefertigten und zur Mitnahme bereitgelegten Schriftsatzes; Widerlegung eines Organisationsverschuldens in einer Kanzlei durch Darlegung und Beweis einer Delegation der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 8258
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.2008 - XII ZB 132/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Frist zur Anbringung

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10
    Weiterhin muss er gewährleisten, dass der Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und die weitere Beförderung der ausgehenden Post organisatorisch zuverlässig vorbereitet ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - XII ZB 132/08, juris Rn. 11 und vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04, FamRZ 2006, 192).

    Das ist erst dann der Fall, wenn die Post bearbeitet ist und die einzelnen Schriftsätze so zur Versendung - oder, wie hier: zur Beförderung zum Gerichtsbriefkasten - fertig gemacht sind, dass damit eine sichere Vorsorge verbunden ist, dass die Beförderung nicht mehr durch ein Versehen verhindert werden kann (Senatsurteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, NJW 2001, 1577, 1578; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 aaO).

  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 148/00

    Postausgangskontrolle im Rechtsanwaltsbüro

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10
    Das ist erst dann der Fall, wenn die Post bearbeitet ist und die einzelnen Schriftsätze so zur Versendung - oder, wie hier: zur Beförderung zum Gerichtsbriefkasten - fertig gemacht sind, dass damit eine sichere Vorsorge verbunden ist, dass die Beförderung nicht mehr durch ein Versehen verhindert werden kann (Senatsurteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, NJW 2001, 1577, 1578; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 aaO).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10
    Weiterhin muss er gewährleisten, dass der Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und die weitere Beförderung der ausgehenden Post organisatorisch zuverlässig vorbereitet ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - XII ZB 132/08, juris Rn. 11 und vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04, FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 109/04

    Anforderungen an die Organisation eines Anwaltsbüros hinsichtlich der Notierung

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10
    Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um voll ausgebildete und sorgfältig überwachte Mitarbeiter handelt (st. Rspr. z. B. BGH, Beschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 109/04, NJW 2007, 3497 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10
    Jedenfalls sind sie innerhalb der für die Wiedereinsetzung geltenden Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO vorzubringen (z. B. Senat aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212 Rn. 8 und vom 5. Oktober 1999 - VI ZR 22/99, BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 12; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 236 Rn. 6a).
  • BGH, 13.06.2007 - XII ZB 232/06

    Hinweispflichten des Gerichts bei angenommener Unklarheit des Vorbringens zu

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10
    Jedenfalls sind sie innerhalb der für die Wiedereinsetzung geltenden Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO vorzubringen (z. B. Senat aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212 Rn. 8 und vom 5. Oktober 1999 - VI ZR 22/99, BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 12; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 236 Rn. 6a).
  • BGH, 24.06.2010 - III ZB 63/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10
    Die eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen müssen gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO grundsätzlich bereits im Wiedereinsetzungsantrag enthalten sein (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2010 - III ZB 63/09, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZB 3/08, juris Rn. 4).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZB 3/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Berücksichtigung neuen Vorbringens

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - III ZB 72/10
    Die eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen müssen gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO grundsätzlich bereits im Wiedereinsetzungsantrag enthalten sein (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2010 - III ZB 63/09, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZB 3/08, juris Rn. 4).
  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 42/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine Einzelanweisung zur

    Zu diesem Zweck muss er nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmitteleinlegungs- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden, sondern er hat auch eine wirksame Ausgangskontrolle zu schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich hinausgehen (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. März 2011 - III ZB 72/10, BeckRS 2011, 08258 Rn. 9; vom 27. November 2013 - III ZB 46/13, BeckRS 2014, 00520 Rn. 8 und vom 26. Februar 2015 - III ZB 55/14, NJW 2015, 2041 Rn.8; jeweils mwN).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 11 LA 142/17

    Ausgangskontrolle; Einzelanweisung; Rechtsanwalt; Verschulden

    Zu diesem Zweck muss er nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmitteleinlegungs- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden, sondern er hat auch eine wirksame Ausgangskontrolle zu schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich pünktlich hinausgehen (BGH, Beschl. v. 31.3.2011 - III ZB 72/10 -, juris, Rn. 9).
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