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   OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09   

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https://dejure.org/2010,21415
OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09 (https://dejure.org/2010,21415)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2010 - 2 U 96/09 (https://dejure.org/2010,21415)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 2 U 96/09 (https://dejure.org/2010,21415)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 9499
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    Die Beweislast für letzteres trägt dabei der Werbende (Mankowski a.a.O. § 7, 221; Ohly a.a.O. § 31 [zu § 7 Abs. 1 S. 2]; BGH GRUR 2004, 517, 519 - E-Mail-Werbung ).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    Den, der eine Gefahrenquelle eröffnet, trifft eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht und damit im Ergebnis eine Haftung, die ihren Ursprung in der - eine zivilrechtliche Garantiestellung auslösenden - Gefahrenquelle hat (Ullmann a.a.O. § 3, 24; vgl. auch BGH U. v. 12.05.2010 - I ZR 121/08 [Tz. 13] - Sommer unseres Lebens [die Eröffnung einer nicht hinreichend begrenzten Gefahr für die geschützten Interessen]).
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    So hat schon der Senat noch zum altem UWG erkannt: Die Zusendung einer Auftragsbestätigung und einer Rechnung ohne Erteilung eines Auftrags ist auch dann wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG [a.F.], wenn dem Adressaten ein Widerrufsrecht eingeräumt wird (Senat NJW-RR 1998, 184, 185 [1 a]; vgl. auch BGH WRP 1998, 383, 385 - Wirtschaftsregister [dort bei systematisch auf Täuschung angelegtem Verhalten]; Köhler a.a.O. § 7, 95; Koch a.a.O. § 7, 125).
  • OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 11/01

    UWG -Recht: Vermieter-Brief

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    So wurde auch als unlauter angesehen die Übersendung von Probeheften mit der Ankündigung, dass die Folgehefte bis zu einer Kündigung weitergeliefert würden (OLG Köln NJW-RR 2002, 472, 473; Koch a.a.O. § 7, 107).
  • OLG Stuttgart, 08.08.1997 - 2 U 48/97

    Anspruch auf Unterlassung von unaufgeforderten Anrufen im geschäftlichen Bereich;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    So hat schon der Senat noch zum altem UWG erkannt: Die Zusendung einer Auftragsbestätigung und einer Rechnung ohne Erteilung eines Auftrags ist auch dann wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG [a.F.], wenn dem Adressaten ein Widerrufsrecht eingeräumt wird (Senat NJW-RR 1998, 184, 185 [1 a]; vgl. auch BGH WRP 1998, 383, 385 - Wirtschaftsregister [dort bei systematisch auf Täuschung angelegtem Verhalten]; Köhler a.a.O. § 7, 95; Koch a.a.O. § 7, 125).
  • OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09

    Wettbewerbsverstoß: Begriff der Wettbewerbshandlung; Unterlassungsanspruch gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    Soweit der BGH die erforderliche marktbezogene Handlung nur annahm, wenn von dem Kundenauftrag abweichende Auftragsbestätigungen zielgerichtet und systematisch als Mittel des Wettbewerbs eingesetzt werden (BGH GRUR 2007, 987 [Tz. 36] - Änderung der Voreinstellung I ; vgl. hierzu Fezer a.a.O. § 2 Nr. 1, 107, ferner 116; Erdmann a.a.O. § 31, 83), ist dieser Rechtsprechungsansatz überholt (so ersichtlich auch OLG München WRP 2010, 295, 297 für Vorgänge im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung), jedenfalls bezogen auf einen Vorgang im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, der vorliegend, da es um die Vertragsanbahnung geht, nicht betroffen ist.
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    Soweit der BGH die erforderliche marktbezogene Handlung nur annahm, wenn von dem Kundenauftrag abweichende Auftragsbestätigungen zielgerichtet und systematisch als Mittel des Wettbewerbs eingesetzt werden (BGH GRUR 2007, 987 [Tz. 36] - Änderung der Voreinstellung I ; vgl. hierzu Fezer a.a.O. § 2 Nr. 1, 107, ferner 116; Erdmann a.a.O. § 31, 83), ist dieser Rechtsprechungsansatz überholt (so ersichtlich auch OLG München WRP 2010, 295, 297 für Vorgänge im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung), jedenfalls bezogen auf einen Vorgang im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, der vorliegend, da es um die Vertragsanbahnung geht, nicht betroffen ist.
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 216/17

    Identitätsdiebstahl - Zahlungsaufforderung ohne vorherige Bestellung

    Für die Annahme einer unzulässigen geschäftlichen Handlung gemäß Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ist es vielmehr unerheblich, ob der Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung des Verbrauchers ausgeht (vgl. Sosnitza in Ohly/Sosnitza aaO Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 77; OLG Stuttgart, Urteil vom 1. Juli 2010 - 2 U 96/09, juris Rn. 32).

    Der Lauterkeitsverstoß gemäß Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ist nach dem Wortlaut der Bestimmung objektiv zu beurteilen (Sosnitza in Ohly/Sosnitza aaO Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 77; OLG Stuttgart, Urteil vom 1. Juli 2010 - 2 U 96/09, juris Rn. 32).

    Einzelfallabwägungen, auch solche über Irrtum und Verschulden des Unternehmers, sind ausgeschlossen, weil solche Gesichtspunkte an der unzumutbaren Belästigung des Verbrauchers nichts ändern, sondern nur zu einer der Rechtssicherheit abträglichen Motivforschungen beim Unternehmer führen (OLG Stuttgart, Urteil vom 1. Juli 2010 - 2 U 96/09, juris Rn. 32).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10

    Auftragsbestätigung

    Das Berufungsgericht hat die im ersten Rechtszug erfolglose Klage sowohl unter dem Gesichtspunkt der Aufforderung zur Bezahlung unbestellter Waren (Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG) als auch unter dem der unzumutbaren Verbraucherbelästigung als begründet angesehen (OLG Stuttgart, VuR 2011, 144).
  • LG Bonn, 10.01.2012 - 11 O 40/11

    Vorliegen eines einheitlichen Klagegrundes bei in einer Klageschrift gleichzeitig

    Vielmehr resultiert gerade hieraus eine die Unzumutbarkeit im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG begründende erhebliche Beeinträchtigung der Privatsphäre des Adressaten, der sowohl in zeitlicher Hinsicht ungerechtfertigt in Anspruch genommen, als auch mit finanziellen Aufwendungen der durch dieses "Bestätigungsschreiben" herausgeforderten Korrespondenz belastet wird (LG Berlin, aaO.; LG Bonn, aaO., Rd.26; Ullmann/Koch, jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 7 Rd.125; ebenso - für unzutreffende Auftragsbestätigungen - OLG Stuttgart, Urteil vom 01.07.2010 - 2 U 96/09 - BeckRS 2011, 09499 = VuR 2011, 144ff.; - für sog. "Slamming" - Köhler/Bornkamm, aaO., § 7 Rd.95).
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