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   OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2011,5272
OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11 (StrVollz) (https://dejure.org/2011,5272)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.08.2011 - 1 Ws 282/11 (StrVollz) (https://dejure.org/2011,5272)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. August 2011 - 1 Ws 282/11 (StrVollz) (https://dejure.org/2011,5272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verwertungsverbot, Tilgungsreife, Umfang, Strafvollzug

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausnahme vom Verbot der Vorhaltung von Taten und Verurteilungen wegen des Erfordernisses einer zutreffenden Vollzugsplanung durch ein möglichst umfassendes Persönlichkeitsbild des Gefangenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme vom Verbot der Vorhaltung von Taten und Verurteilungen wegen des Erfordernisses einer zutreffenden Vollzugsplanung durch ein möglichst umfassendes Persönlichkeitsbild des Gefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51; NJVollzG § 9
    Geltung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG auch im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    § 51 BZRG: Umfassendes (Beweis)Verwertungsverbot, und zwar auch im Strafvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 389 (Ls.)
  • StV 2012, 171
  • BeckRS 2011, 21234
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11
    Diese Regelung begründet ein absolutes Verwertungsverbot, das von allen staatlichen Stellen - seien es Gerichte oder Behörden - zu beachten ist (BVerfGE 36, 174).

    Die damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Strafrechtspflege bei der Wahrheitsermittlung sind zur Verwirklichung des mit dem Verwertungsverbot verfolgten Ziels der Resozialisierung Straffälliger hinzunehmen (BVerfGE 36, 174).

  • BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72

    Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11
    Das Verwertungsverbot gilt nicht nur für die Strafzumessung an sich, sondern auch für die - ebenfalls eine Prognose beinhaltende - Frage der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (BGHSt 25, 100), einschließlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter (BGH StV 2002, 479; NStZ-RR 2002, 332), und für die nach § 56 StGB zu treffende Kriminalprognose (BGH StraFo 2010, 207).
  • BVerfG, 21.01.2003 - 2 BvR 406/02

    Zum Akteneinsichtsrecht des in seinen Vollzugsplan Einblick begehrenden

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11
    a) Zutreffend ist die Strafvollstreckungskammer allerdings davon ausgegangen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig war und der Antragsteller hier ausnahmsweise den Vollzugsplan als Ganzes anfechten konnte (BVerfG NStZ 2003, 620; Schuler/Laubenthal, aaO § 109 Rn. 12; Callies/Müller-Dietz aaO § 109 Rn. 12).
  • OLG Celle, 28.11.2007 - 1 Ws 438/07

    Abschreiben; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Antragsverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11
    Zwar ist es unzulässig, wenn sich der Urkundsbeamte den Inhalt des Protokolls vom Beschwerdeführer diktieren lässt, wenn er sich darauf beschränkt, einen vom Beschwerdeführer überreichten Schriftsatz abzuschreiben oder wenn er einen Schriftsatz des Beschwerdeführers lediglich mit den üblichen Eingangs- und Schlussformeln eines Protokolls umkleidet oder ihn - wie hier - als Anlage dem Protokoll beifügt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 8; OLG Celle NStZ-RR 2008, 127; OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 54; OLG Hamm ZfStrVo SH 1979, 110; Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl. § 118 Rdnr. 8; Schuler/Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 5. Aufl. § 118 Rdnr. 8).
  • BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96

    Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten -

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11
    Zwar ist es unzulässig, wenn sich der Urkundsbeamte den Inhalt des Protokolls vom Beschwerdeführer diktieren lässt, wenn er sich darauf beschränkt, einen vom Beschwerdeführer überreichten Schriftsatz abzuschreiben oder wenn er einen Schriftsatz des Beschwerdeführers lediglich mit den üblichen Eingangs- und Schlussformeln eines Protokolls umkleidet oder ihn - wie hier - als Anlage dem Protokoll beifügt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 8; OLG Celle NStZ-RR 2008, 127; OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 54; OLG Hamm ZfStrVo SH 1979, 110; Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl. § 118 Rdnr. 8; Schuler/Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 5. Aufl. § 118 Rdnr. 8).
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 162/02

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Obhutsverhältnis); sexuelle Handlung;

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11
    Das Verwertungsverbot gilt nicht nur für die Strafzumessung an sich, sondern auch für die - ebenfalls eine Prognose beinhaltende - Frage der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (BGHSt 25, 100), einschließlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter (BGH StV 2002, 479; NStZ-RR 2002, 332), und für die nach § 56 StGB zu treffende Kriminalprognose (BGH StraFo 2010, 207).
  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 8/10

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognoseentscheidung; Verwertung bereits getilgter

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11
    Das Verwertungsverbot gilt nicht nur für die Strafzumessung an sich, sondern auch für die - ebenfalls eine Prognose beinhaltende - Frage der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (BGHSt 25, 100), einschließlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter (BGH StV 2002, 479; NStZ-RR 2002, 332), und für die nach § 56 StGB zu treffende Kriminalprognose (BGH StraFo 2010, 207).
  • KG, 06.03.1998 - 5 Ws 141/98

    Reststrafenbewährung bei Wiederholungstäter mit getilgten Vorstrafen

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11
    Auch im Strafvollstreckungsrecht ist bei der Entscheidung über eine bedingte Entlassung nach § 57 StGB das Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG zu beachten mit der Folge, dass ein mehrfach Vorbestrafter im Falle der Tilgung der Voreintragungen wie ein Ersttäter bzw. Erstverbüßer zu behandeln ist (KG, Beschluss vom 6. März 1998 - 5 Ws 141/98, juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15

    Legalprognose bei Strafrestaussetzung: Verwertungsverbot hinsichtlich getilgter

    Die sich den Ausführungen des Sachverständigen anschließende Strafvollstreckungskammer hat insoweit verkannt, dass die im Gutachten ausführlich erörterten - einschlägigen - Vorstrafen des Verurteilten aus den Jahren 1998 und 2001 nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers hätten verwertet werden dürfen, da diese Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister getilgt sind und somit ein gesetzliches Verwertungsverbot gemäß § 51 Abs. 1 BZRG, das auch bei Entscheidungen über die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe nach § 57 StGB zu beachten ist, besteht (vgl. BeckOK-Bücherl, Stand: 15.1.2015, § 51 BZRG, Rn. 28; KG Berlin, Beschluss vom 6.3.1998, 1 AR 216/98 - 5 Ws 141/98, BeckRS 1998, 15153; OLG Celle, Beschluss vom 5.8.2011, 1 Ws 282/11, BeckRS 2011, 21234).
  • OLG Naumburg, 30.04.2015 - 1 Ws (RB) 63/15

    Strafvollzug: Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Versagung von

    Diese Regelung begründet ein absolutes Verwertungsverbot, das von allen staatlichen Stellen - seien es Gerichte oder Behörden - zu beachten ist (BVerfG, Beschluss vom 27.11.1973, 2 BvL 12/72, 2 BvL 3/73, BVerfGE 36, 174; OLG Celle, Beschluss vom 05.08.2011, 1 Ws 282/11 (StrVollz)- beide zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 18.10.2016 - 1 Ws 418/16

    Strafvollstreckungssache: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei

    Das Verwertungsverbot ist auch bei Entscheidungen über die Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB zu berücksichtigen, so dass getilgte Strafen eine Erstverbüßern vorbehaltene Halbstrafenaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht ausschließen (Fischer, StGB, 63. Aufl., § 57, Rdnr. 27; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57, Rdnr. 33; MK/Groß, StGB, 2. Aufl., § 57, Rdnr. 25) und nach der vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung auch nicht für die im Rahmen von § 57 StGB zu treffende Legalprognose herangezogen werden dürfen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.06.2015, Az. 2 Ws 194/15; OLG Celle, Beschl. v. 05.08.2011, Az. 1 Ws 282/11; KG Berlin, Beschl. v. 06.03.1998, Az. 1 AR 216/98; s. a. BGH, Beschl. v. 04.02.2010, Az. 3 StR 8/10 bzgl. der von vergleichbaren Kriterien abhängenden Prognose i. R. v. § 56 StGB, jeweils bei juris); letzteres gilt bereits im Rahmen kriminalprognostischer Begutachtung (OLG Karlsruhe, a. a. O.).
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