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   BGH, 17.08.2011 - XII ZR 153/09   

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https://dejure.org/2011,6209
BGH, 17.08.2011 - XII ZR 153/09 (https://dejure.org/2011,6209)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - XII ZR 153/09 (https://dejure.org/2011,6209)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - XII ZR 153/09 (https://dejure.org/2011,6209)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 535 BGB, § 536 BGB
    Rechtliches Gehör im Mietrechtsstreit: Gehörsverstoß bei Ablehnung von Beweisanträgen zur Kenntnis der Mietpartei von einem Mangel des Mietobjekts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zugrundelegung des nicht vorgetragenen Sachverhalts durch ein Berufungsgericht

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör im Mietrechtsstreit: Gehörsverstoß bei Ablehnung von Beweisanträgen zur Kenntnis der Mietpartei von einem Mangel des Mietobjekts

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtliches Gehör im Mietrechtsstreit: Gehörsverstoß bei Ablehnung von Beweisanträgen zur Kenntnis der Mietpartei von einem Mangel des Mietobjekts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zugrundelegung des nicht vorgetragenen Sachverhalts durch ein Berufungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht vorhandene Stellplätze, Gehörsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 22517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 207/07

    Vorliegen einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZR 153/09
    Durch die Zugrundelegung des nicht vorgetragenen Sachverhalts hat das Berufungsgericht die Beklagte in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BGH Beschluss vom 20. Oktober 2008 - II ZR 207/07 - JR 2010, 33 Rn. 4).
  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und

    Die Erwägung des Berufungsgerichts, die Vernehmung der Zeugen könne unterbleiben, weil diese nach dem Vortrag der Beklagten davon überzeugt seien, sich in jeder Hinsicht korrekt verhalten zu haben, beruht auf einer unzulässigen und gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßenden vorweggenommenen Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2013 - VII ZR 37/12, BeckRS 2013, 08457 Rn. 13; vom 12. März 2013 - VIII ZR 179/12, BeckRS 2013, 06022 Rn. 12; vom 17. August 2011 - XII ZR 153/09, BeckRS 2011, 22517 Rn. 11 sowie BVerfG, WM 2012, 492 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 19.05.2015 - XI ZR 168/14

    Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen

    b) Die Erwägung des Berufungsgerichts, die prozessualen Mittel zur Herbeischaffung des Zeugen müssten nicht ausgeschöpft werden, weil von ihm ohnehin keine wahrheitsgemäßen Angaben zu erwarten seien, verletzt ihrerseits Art. 103 Abs. 1 GG (BGH, Beschlüsse vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 13 und vom 17. August 2012 - XII ZR 153/09, GuT 2012, 270 Rn. 11).
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