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OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 6 U 200/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, 5 OlympSchG
- Justiz Hessen
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2; ; OlympSchG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; OlympSchG § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
- olympiagesetz.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Unterlassungsverfügung hinsichtlich der Verwendung der olympischen Ringe in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 22.11.2005 - 14 O 744/04
- OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 6 U 200/05
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 25457
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17
Zur Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig"
Dagegen reicht es für einen Imagetransfer nicht aus, wenn lediglich durch Assoziationen im Hinblick auf den Schutzgegenstand Aufmerksamkeit erweckt wird (…BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 21 - Olympia-Rabatt, mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. März 2006 - 6 U 200/05, BeckRS 2011, 25457 [juris Rn. 4];… OLG Stuttgart, WRP 2018, 509, 511 [juris Rn. 28]). - LG Kiel, 21.06.2012 - 15 O 158/11
Olympische Preise, Olympia-Rabatt - Schutz olympischer Bezeichnungen: …
Da das OlympSchG dem Schutz des Olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen dient, ist Werbung nicht schon deshalb verboten, weil sie das Interesse des Verkehrs an dem Ereignis der Olympischen Spiele selbst ausnutzt, um die Aufmerksamkeit des Betrachters zu erlangen (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 09.03.2006, 6 U 200/05; verfügbar in juris).