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   BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11   

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BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11 (https://dejure.org/2011,118)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.2011 - 2 BvR 633/11 (https://dejure.org/2011,118)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 633/11 (https://dejure.org/2011,118)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 8 Absatz 2 Satz 2 UBG BW; § 109 StVollzG; § 138 Abs. 1 StVollzG
    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug; Rechtsgrundlage (verfassungsrechtliche Anforderungen); Einsichtsfähigkeit; Verfahrensgarantien

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 19 Abs. 4, 2 Abs. 2 Satz 1 GG
    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung in einem weiteren Fall erfolgreich - auch baden-württembergische gesetzliche Regelung verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 8 Abs 2 S 2 UbrgG BW 1991

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 8 Abs 2 S 2 UbrgG BW 1991
    § 8 Abs 2 S 2 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (juris: UbrgG BW 1991), wonach der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 8 Abs. 2 S. 2 UBG BW vom 2. Dezember 1991 mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsbehandlung, Maßregelvollzug, Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg

  • rewis.io

    § 8 Abs 2 S 2 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (juris: UbrgG BW 1991), wonach der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich ...

  • ra.de
  • rewis.io

    § 8 Abs 2 S 2 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (juris: UbrgG BW 1991), wonach der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des § 8 Abs. 2 S. 2 UBG BW vom 2. Dezember 1991 mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung in einem weiteren Fall erfolgreich - auch baden-württembergische gesetzliche Regelung verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung in einem weiteren Fall erfolgreich - auch baden-württembergische gesetzliche Regelung verfassungswidrig

  • faz.net (Pressemeldung)

    Rechte psychisch kranker Straftäter gestärkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maßregelvollzug: Medizinische Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg verfassungswidirg

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung erfolgreich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Medizinische Zwangsbehandlung - § 8 Abs. 2 des UBG (Baden-Württemberg) ist verfassungswidrig!

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung erfolgreich

  • Telepolis (Pressemeldung)

    Zwangsbehandlung pädophiler Straftäter eingeschränkt

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Rechte psychisch kranker Straftäter

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 129, 269
  • NJW 2011, 3571
  • NStZ 2013, 150
  • StV 2012, 102
  • FamRZ 2011, 1128
  • FamRZ 2011, 1927
  • DÖV 2012, 34
  • BeckRS 2011, 55175
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht insoweit auch nicht der Grundsatz der materiellen Subsidiarität (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ) im Hinblick darauf entgegen, dass der Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren nicht ausdrücklich auch die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen seiner Zwangsbehandlung in Frage gestellt hat.

    Auch wenn davon auszugehen wäre, dass der Beschwerdeführer sich im fachgerichtlichen Verfahren darauf beschränkt hat, auf eine seine Grundrechte nicht verletzende Anwendung der ihn betreffenden Gesetzesbestimmungen hinzuwirken, wäre ihm dies nicht als unzureichende Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes entgegenzuhalten (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

    Insbesondere handelt es sich bei den Fragen, die der vorliegende Fall hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten gesetzlichen Vorschriften aufwirft, nicht um solche, zu deren Prüfung die Gerichte nur auf der Grundlage - hinreichend substantiierten - klägerischen Vorbringens angehalten sind (vgl. BVerfGE 112, 50 ; Beispiel etwa BVerfGE 115, 118 ).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    1. Neben dem gemäß § 94 Abs. 2 BVerfGG anzuhörenden baden-württembergischen Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren erhielten gemäß § 94 Abs. 4 in Verbindung mit § 77 Nr. 1, § 76 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Landtag und die Landesregierung von Baden-Württemberg, jeweils unter Hinweis auf den zu Fragen der Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug ergangenen Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 -, Gelegenheit zur Äußerung.

    Die medizinische Zwangsbehandlung eines Untergebrachten greift in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 -, EuGRZ 2011, S. 321 ).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Insoweit ist die Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend begründet, weil der Beschwerdeführer das im Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer eingeholte Sachverständigengutachten, auf dessen Grundlage die Gerichte entschieden haben und ohne dessen Kenntnis die Berechtigung seiner diesbezüglichen Rügen sich nicht beurteilen lässt, weder vorgelegt noch im Einzelnen wiedergegeben hat (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Insbesondere handelt es sich bei den Fragen, die der vorliegende Fall hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten gesetzlichen Vorschriften aufwirft, nicht um solche, zu deren Prüfung die Gerichte nur auf der Grundlage - hinreichend substantiierten - klägerischen Vorbringens angehalten sind (vgl. BVerfGE 112, 50 ; Beispiel etwa BVerfGE 115, 118 ).
  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Insoweit ist die Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend begründet, weil der Beschwerdeführer das im Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer eingeholte Sachverständigengutachten, auf dessen Grundlage die Gerichte entschieden haben und ohne dessen Kenntnis die Berechtigung seiner diesbezüglichen Rügen sich nicht beurteilen lässt, weder vorgelegt noch im Einzelnen wiedergegeben hat (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht insoweit auch nicht der Grundsatz der materiellen Subsidiarität (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ) im Hinblick darauf entgegen, dass der Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren nicht ausdrücklich auch die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen seiner Zwangsbehandlung in Frage gestellt hat.
  • BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 633/11

    Aussetzung der Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten mit

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Auf Antrag des Beschwerdeführers hat die 3. Kammer des Zweiten Senats durch Beschluss vom 21. April 2011 (- 2 BvR 633/11 -, EuGRZ 2011, S. 339 f.) dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden, Wiesloch, sowie dem Klinikum am Weissenhof, Weinsberg, in das der Beschwerdeführer zwischenzeitlich vorübergehend verlegt worden war, im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 32 BVerfGG) bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, untersagt, die angedrohte Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers mit dem Neuroleptikum Abilify zu vollziehen.
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Die Voraussetzungen für eine bloße Unvereinbarkeitserklärung liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    b) Zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unabdingbar ist die Anordnung und Überwachung der Fixierung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebrachter Personen durch einen Arzt (vgl. zur Zwangsbehandlung BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Die Rechtsprechung leitet aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) eine "Freiheit zur Krankheit' ab, die es grundsätzlich einschließt, Heilbehandlungen auch dann abzulehnen, wenn sie medizinisch angezeigt sind (vgl. BVerfG, aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 202/13, BGHZ 202, 27 28 29 226, 236; jeweils unter Berufung auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfGE 128, 282, 304; 129, 269, 280; 133, 112, 131).
  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (BVerfG, 23. März 2011, 2 BvR 882/09, FamRZ 2011, 1128 Rn. 72 und BVerfG, 12. Oktober 2011, 2 BvR 633/11, FamRZ 2011, 1927 Rn. 38) fehlt es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung (Aufgabe der Senatsrechtsprechung BGH, Beschluss vom 1. Februar 2006, XII ZB 236/05, BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008, XII ZB 185/07, FamRZ 2008, 866 und BGH, Beschluss vom 22. September 2010, XII ZB 135/10, FamRZ 2010, 1976).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr in zwei grundlegenden Beschlüssen aus dem Jahr 2011 entschieden, dass die Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten nur auf der Grundlage eines Gesetzes zulässig sei, das die Voraussetzung für die Zulässigkeit des Eingriffs bestimme (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 72 und 2011, 1927 Rn. 38).

    Die in verfahrensrechtlicher wie in materieller Hinsicht für die Verwirklichung der Grundrechte wesentlichen Fragen bedürften gesetzlicher Regelungen (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 72).

    Dabei könne auch der jeweilige Kreis der Normanwender und Normbetroffenen von Bedeutung sein (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 73).

    Dem Eingriffscharakter einer Zwangsbehandlung stehe nicht entgegen, dass sie zum Zweck der Heilung vorgenommen werde (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 40).

    Selbst die Einwilligung des Betreuers nehme daher der Maßnahme nicht den Eingriffscharakter (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 42), zumal der Eingriff für den Betroffenen nicht dadurch weniger belastend sei, dass gerade ein Betreuer ihr zugestimmt habe (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 71).

    Der Gesetzgeber sei (allerdings) berechtigt, unter engen Voraussetzungen Behandlungsmaßnahmen gegen den natürlichen Willen des Grundrechtsträgers ausnahmsweise zu ermöglichen, wenn dieser zur Einsicht in die Schwere seiner Krankheit und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen oder zum Handeln gemäß solcher Einsicht krankheitsbedingt nicht fähig sei (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 49).

    In materieller Hinsicht folge aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zunächst, dass Maßnahmen der Zwangsbehandlung nur eingesetzt werden dürften, wenn sie im Hinblick auf das Behandlungsziel, das ihren Einsatz rechtfertige, Erfolg versprächen (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 57).

    Zudem müsse der Zwangsbehandlung, soweit der Betroffene gesprächsfähig sei, der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung von unzulässigem Druck unternommene Versuch vorausgegangen sein, seine auf Vertrauen gegründete Zustimmung zu erreichen (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 58).

    Grundsätzlich sei eine Ankündigung erforderlich, die dem Betroffenen die Möglichkeit eröffne, vor Schaffung vollendeter Tatsachen eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, auch wenn die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vorliege (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 63).

    Allerdings dürfe die Flexibilität der fachgerechten ärztlichen Reaktion auf individuelle Unterschiede nicht über Gebühr beeinträchtigt werden (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 64), wobei die Anordnung und Überwachung einer medikamentösen Zwangsbehandlung durch einen Arzt unabdingbar seien.

    Art. 2 Abs. 2 GG fordere darüber hinaus spezielle verfahrensmäßige Sicherungen gegen die besonderen situationsbedingten Grundrechtsgefährdungen, die sich ergäben, wenn über die Anordnung einer Zwangsbehandlung außerhalb akuter Notfälle allein die jeweilige Unterbringungseinrichtung entscheide (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 68).

    Die weitreichenden Befugnisse der Unterbringungseinrichtung und die dadurch eingeschränkten Möglichkeiten der Unterstützung und Begleitung durch Außenstehende versetzten den Untergebrachten in eine Situation außerordentlicher Abhängigkeit, in der er besonderen Schutz dagegen bedürfe, dass seine grundrechtlich geschützten Belange etwa aufgrund von Eigeninteressen der Einrichtung oder ihrer Mitarbeiter bei nicht aufgabengerechter Personalausstattung oder aufgrund von Betriebsroutinen unzureichend gewürdigt würden (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 69).

    Die Ausgestaltung der Art und Weise, in der sichergestellt werde, dass vor Durchführung einer Zwangsbehandlung eine - sich nicht in bloßer Schreibtischroutine erschöpfende - Prüfung in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung stattfinde, sei Sache des jeweils zuständigen Gesetzgebers (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 71).

    c) Nach überwiegender Auffassung in der - nach Erlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 (FamRZ 2011, 1128) veröffentlichten - Rechtsprechung und Literatur fehlt es an einer den vorgenannten verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Ermächtigungsgrundlage für eine betreuungsrechtliche Genehmigung der Zwangsbehandlung (LG Bremen Beschluss vom 10. Mai 2012 - 5 T 101/12 - juris; LG Stuttgart Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 T 35/12 - juris; AG Ludwigsburg Beschluss vom 18. Mai 2011 - 8 VII 257/11 - juris und FamRZ 2012, 739; AG Bremen BtPrax 2012, 85 und NJW 2012, 1090; AG Frankfurt a.M. Beschluss vom 29. Februar 2012 - 49 XVII HOF 399/12 - juris; Bienwald FPR 2012, 4, 8; Moll-Vogel FamRB 2011, 249, 250; Marschner R&P 2011, 160, 163; aA LG Berlin Beschluss vom 21. Mai 2012 - 83 T 163/12 - juris; Olzen/Metzmacher BtPrax 2011, 233, 236 ff., 238).

    Zudem hat es ausgeführt, dass selbst die Einwilligung des Betreuers der (Zwangs-) Maßnahme nicht den Eingriffscharakter nehme (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 42).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Vorschrift so bestimmt gefasst sein, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 73).

    Dem aktuell oder potentiell betroffenen Untergebrachten sowie den zur Normanwendung in erster Linie berufenen Entscheidungsträgern, dem Betreuer, der Unterbringungseinrichtung und den behandelnden Ärzten, müssen die wesentlichen Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung aus dem Gesetz erkennbar sein (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 74).

    Hinzu kommt, dass § 1906 BGB seinem Wortlaut nach unmittelbar nur die Kontrolle eines Eingriffs in die von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Freiheit der Person gewährleistet, sich aber nicht zu dem in besonders intensiver Weise tangierten, von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG mit geschützten Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen hinsichtlich seiner körperlichen Integrität (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 44) verhält.

    Ebenso fehlen Regelungen dazu, dass die Zwangsbehandlung nicht mit Belastungen verbunden sein darf, die außer Verhältnis zu dem erwartbaren Nutzen stehen und dass die Zwangsbehandlung nur das letzte Mittel darstellen darf, also eine weniger eingreifende Behandlung aussichtslos sein muss (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 58).

    Für die näheren Anforderungen ist auch der jeweilige Kreis der Normanwender und Normbetroffenen von Bedeutung (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 73 - s. auch LG Stuttgart Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 T 35/12 - juris Rn. 13).

    (3) Schließlich sind auch die in verfahrensrechtlicher Hinsicht für die Verwirklichung der Grundrechte wesentlichen Fragen zur Zwangsbehandlung (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 72) gesetzlich nicht geregelt.

    (a) Allerdings dürfte die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, dass vor Durchführung der Zwangsbehandlung eine - sich nicht in bloßer Schreibtischroutine erschöpfende - Prüfung in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung stattfinden muss (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 71), erfüllt sein.

    (c) Ferner finden sich im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder Vorschriften, die - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 67, 79) - zur Dokumentation der Maßnahme verpflichten, noch enthält es Bestimmungen, wonach die Maßnahme nur auf Anordnung und unter der Leitung eines Arztes durchgeführt werden darf (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 79).

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13

    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen

    Für die Feststellung des behandlungsbezogenen Patientenwillens gelten beweismäßig strenge Maßstäbe, die der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter - dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgenden Selbstbestimmungsrecht einerseits (vgl. insoweit auch BVerfG FamRZ 2011, 1927 Rn. 35 f.) und dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG garantierten Schutz des Lebens andererseits - Rechnung zu tragen haben.
  • BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvR 2003/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der

    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht auch nicht der Grundsatz der materiellen Subsidiarität (vgl. etwa BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ) im Hinblick darauf entgegen, dass die Beschwerdeführerin im fachgerichtlichen Verfahren nicht ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage der Zwangsbehandlung in Frage gestellt hat (vgl. BVerfGE 129, 269 ).

    Denn es handelt sich bei den Fragen, die der vorliegende Fall hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten gesetzlichen Vorschrift aufwirft, nicht um solche, zu deren Prüfung die Gerichte nur auf der Grundlage hinreichend substantiierten Vorbringens angehalten sind (vgl. BVerfGE 129, 269 ; BVerfGK 19, 286 ).

    Die medizinische Zwangsbehandlung eines Untergebrachten greift in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Entsprechendes gilt für Entscheidungen, die die Zwangsbehandlung des Untergebrachten als rechtmäßig bestätigen (vgl. BVerfGE 129, 269 ).

    Die Eingriffsqualität entfällt auch nicht bereits dann, wenn der Betroffene der abgelehnten Behandlung keinen physischen Widerstand entgegensetzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Eine Zwangsbehandlung im Sinne einer medizinischen Behandlung, die gegen den natürlichen Willen des Betroffenen erfolgt, liegt unabhängig davon vor, ob eine gewaltsame Durchsetzung der Maßnahme erforderlich wird oder der Betroffene sich, etwa weil er die Aussichtslosigkeit eines körperlichen Widerstandes erkennt, ungeachtet fortbestehender Ablehnung in die Maßnahme fügt und damit die Anwendung körperlicher Gewalt entbehrlich macht (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten kann allerdings ungeachtet der besonderen Schwere des darin liegenden Eingriffs durch sein grundrechtlich geschütztes Freiheitsinteresse gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    a) Es ist dem Gesetzgeber nicht prinzipiell verwehrt, medizinische Zwangsbehandlungen zuzulassen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    aa) Eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Durchführung einer Zwangsbehandlung mit dem Ziel, den Betroffenen so bald wie möglich in die Freiheit zu entlassen, muss strikt dessen krankheitsbedingte Einsichtsunfähigkeit oder dessen Unfähigkeit zu einsichtsgemäßem Verhalten zur Voraussetzung haben (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Jedenfalls bei planmäßigen Behandlungen ist - abgeleitet aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG - eine Ankündigung erforderlich, die dem Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, rechtzeitig um Rechtsschutz zu ersuchen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs unabdingbar ist überdies die Anordnung und Überwachung einer medikamentösen Zwangsbehandlung durch einen Arzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Als Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes ergibt sich ferner die Notwendigkeit, gegen den Willen des Untergebrachten ergriffene Behandlungsmaßnahmen, einschließlich ihres Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung, zu dokumentieren (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Hierzu bedarf es einer vorausgehenden Prüfung der Maßnahme durch Dritte in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Zweitens muss der Zwangsbehandlung, soweit der Betroffene gesprächsfähig ist, der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks unternommene Versuch vorausgegangen sein, seine auf Vertrauen gegründete Zustimmung zu erlangen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Die Beschlüsse zur Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg (BVerfGE 129, 269) und in Sachsen (BVerfGE 133, 112) sind zwar im Hinblick auf im Maßregelvollzug Untergebrachte ergangen, der Anwendungsbereich der für verfassungswidrig erklärten Gesetze betraf jedoch sowohl Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung als auch solche im Maßregelvollzug (vgl. den mittlerweile außer Kraft getretenen § 15 Abs. 1 des baden-württembergischen Gesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (UBG BW) vom 2. Dezember 1991, GBl S. 794, zuletzt geändert durch Art. 9 des Vierten Gesetzes zur Bereinigung des baden-württembergischen Landesrechts vom 4. Mai 2009, GBl S. 195, 199, BVerfGE 129, 269 ; vgl. ferner § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 38 Abs. 1 Satz 2 des sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 10. Oktober 2007, SächsGVBl S. 422, BVerfGE 133, 112 ).

    aa) Anders als es etwa § 22 Abs. 3 Satz 1 PsychKG M-V für die Anordnung und Überwachung besonderer Sicherungsmaßnahmen vorsieht, enthält die angegriffene Norm entgegen der verfassungsrechtlichen Vorgabe (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ) keine Regelung dazu, dass die Anordnung und Überwachung der medizinischen Zwangsbehandlung durch einen Arzt erfolgen muss.

    bb) Die Vorschrift erfüllt zudem die sich aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende verfahrensmäßige Vorgabe nicht, dass dem Eingriff eine von der Unterbringungseinrichtung unabhängige Prüfung vorausgehen muss (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Es fehlt insbesondere an einer angemessenen Regelung des - unabhängig von der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen bestehenden - Erfordernisses des vorherigen Bemühens um eine auf Vertrauen gegründete, im Rechtssinne freiwillige Zustimmung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage kann von den Fachgerichten überdies von Amts wegen - unabhängig von einer entsprechenden Rüge des jeweiligen Klägers - zu prüfen sein (vgl. BVerfGE 129, 269 ; BVerfGK 19, 286 m.w.N.).

    Nachdem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wesentlichen Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen einer Zwangsbehandlung jedoch geklärt sind (vgl. BVerfGE 128, 282; 129, 269; 133, 112), muss von den Fachgerichten aber erwartet werden, dass sie diese bei Entscheidungen, die die Zwangsbehandlung von Untergebrachten betreffen, von Amts wegen im Auge behalten und entsprechend verfahren (vgl. BVerfGK 19, 286 ).

  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvR 228/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug -

    d) Die Rechtsbeschwerde, mit der der Beschwerdeführer - nunmehr zusätzlich mit Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2011 (BVerfGE 129, 269) - erneut unter anderem geltend machte, die §§ 22, 23 SächsPsychKG stellten keine verfassungsgemäße Grundlage für die weitere Zwangsbehandlung dar, verwarf das Oberlandesgericht, unter Gewährung von Prozesskostenhilfe, mit angegriffenem Beschluss vom 11. Januar 2012.

    Zwar sprächen vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März und 12. Oktober 2011 (BVerfGE 128, 282 und 129, 269) gute Gründe dafür, dass auch die eine Zwangsmedikation des Beschwerdeführers regelnden §§ 22, 23 SächsPsychKG mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar seien.

    1. Die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten greift, unabhängig davon, ob sie mit körperlichem Zwang durchgesetzt wird, in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt (BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; zur Unabhängigkeit des Eingriffscharakters von der Einsichtsfähigkeit des Betroffenen BVerfGE 128, 282 ).

    Die Eingriffsqualität entfällt nicht bereits dann, wenn der Betroffene der abgelehnten Behandlung keinen physischen Widerstand entgegensetzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Eine Zwangsbehandlung im Sinne einer medizinischen Behandlung, die gegen den natürlichen Willen des Betroffenen erfolgt, liegt unabhängig davon vor, ob eine gewaltsame Durchsetzung der Maßnahme erforderlich wird oder der Betroffene sich, etwa weil er die Aussichtslosigkeit eines körperlichen Widerstandes erkennt, ungeachtet fortbestehender Ablehnung in die Maßnahme fügt und damit die Anwendung körperlicher Gewalt entbehrlich macht (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten kann ungeachtet der besonderen Schwere des darin liegenden Eingriffs gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Für aktuell und potentiell betroffene Untergebrachte und für die zur Normanwendung in erster Linie berufenen Entscheidungsträger der Unterbringungseinrichtung, die einer klaren, Rechtssicherheit vermittelnden Eingriffsgrundlage auch im eigenen Interesse bedürfen, müssen die wesentlichen Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung zur Erreichung des Vollzugsziels aus dem Gesetz erkennbar sein; sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht bedarf es einer über abstrakte Verhältnismäßigkeitsanforderungen hinausgehenden Konkretisierung dieser Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung zur Erreichung des Ziels des Maßregelvollzuges, einschließlich der Anforderungen, denen die gesetzliche Grundlage für eine solche Behandlung genügen muss, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. März 2011 geklärt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; s. auch BVerfGE 129, 269 ).

    aa) Weder diese Bestimmung noch andere, ergänzend heranzuziehende Vorschriften des Gesetzes beschränken die medizinische Zwangsbehandlung des Untergebrachten zur Erreichung des Vollzugsziels, wie verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ), auf den Fall seiner krankheitsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit.

    Auch wenn man diesen Schluss nicht ziehen will, weil zwischen dem Fehlen der in § 22 Abs. 2 SächsPsychKG angesprochenen Fähigkeit zu positiver Einwilligung in eine ärztlich indizierte Behandlung und einer "Vetofähigkeit" (vgl. Böse, in: FS Roxin, 2011, S. 523 ) zu unterscheiden und die Möglichkeit zu erwägen sein könnte, dass bestimmte - etwa paranoische - psychische Erkrankungen nur die letztere Fähigkeit beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 129, 269 ), stellt jedenfalls nicht schon der Verweis auf die Regeln der ärztlichen Kunst in der notwendigen Weise klar, dass krankheitsbedingt fehlende Einsichtsfähigkeit Voraussetzung der Zwangsbehandlung ist (vgl. BVerfGE 129, 269 ).

    Dies reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 129, 269 ).

    Damit ist dem Erfordernis, die materiellen Voraussetzungen einer Zwangsbehandlung über die Anforderung der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit hinaus gesetzlich zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ), nicht Genüge getan.

    Ausreichend ist die gesetzliche Regelung allerdings, soweit es um das Erfordernis der Anordnung und Überwachung von Zwangsbehandlungen durch einen Arzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ) geht.

    Das Gesetz enthält auch die erforderliche (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ) Regelung der Pflicht zur Dokumentation aller Zwangsbehandlungsmaßnahmen.

    Dagegen fehlt es an einer angemessenen Regelung des - unabhängig von der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen bestehenden - Erfordernisses der vorherigen Bemühung um eine auf Vertrauen gegründete im Rechtssinne freiwillige, insbesondere nicht bloß wegen anderenfalls drohender Gewaltanwendung erteilte Zustimmung des Betroffenen (vgl. hierzu BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Weiter fehlt es an einer zureichenden Regelung des, jedenfalls für planmäßige Behandlungsmaßnahmen bestehenden, Erfordernisses einer hinreichend konkretisierten Ankündigung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Eine solche Regelung ist nicht deshalb entbehrlich, weil das Ankündigungserfordernis, wie auch andere Voraussetzungen einer Zwangsbehandlung, die der Konkretisierung oder ausdrücklichen Klarstellung durch einfaches Gesetz bedürfen, seine Grundlage im Verfassungsrecht hat (vgl. dementsprechend die Beanstandung ihres Fehlens in BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Mit einer Regelung, die eine Androhung allein für die Anwendung physischen Zwangs vorschreibt, sind jedoch die Fälle, für die das Ankündigungserfordernis von Verfassungs wegen besteht, nicht ausreichend erfasst (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Entgegen den verfassungsrechtlichen Anforderungen ist zudem eine vorausgehende Überprüfung der Maßnahme in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung (vgl. hierzu BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ) nicht vorgesehen.

    Die Voraussetzungen für eine bloße Unvereinbarerklärung liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Diese Freiheit ist Ausdruck seiner persönlichen Autonomie und als solche auch durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt (im Ergebnis ebenso BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 jeweils unter Berufung auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG).
  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    a) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützt die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 146, 294 ; 158, 131 ).
  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1866/17

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei

    Die Eingriffsqualität entfällt auch nicht bereits dann, wenn der Betroffene der abgelehnten Behandlung keinen physischen Widerstand entgegensetzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ) und/oder krankheitsbedingt einsichtsunfähig ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Ungeachtet der besonderen Schwere des mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffs kann die Zwangsbehandlung einer untergebrachten Person jedoch gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Weiterhin ist erforderlich, dass der Betroffene krankheitsbedingt nicht einsichtsfähig ist oder sich nicht einsichtsgemäß verhalten kann (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ) und dass der Behandlung der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks unternommene Versuch vorausgegangen ist, seine auf Vertrauen gegründete Zustimmung zu erlangen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Jedenfalls bei planmäßigen Behandlungen sind diese anzukündigen, um den Betroffenen in die Lage zu versetzen, rechtzeitig um Rechtsschutz zu ersuchen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs unabdingbar ist überdies die Anordnung und Überwachung einer medikamentösen Zwangsbehandlung durch ärztliches Personal (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Als Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes ergibt sich ferner die Notwendigkeit, gegen den Willen des Untergebrachten ergriffene Behandlungsmaßnahmen, einschließlich ihres Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung, zu dokumentieren (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Hierzu bedarf es einer vorausgehenden Prüfung der Maßnahme durch Dritte in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Diese Freiheit ist Ausdruck der persönlichen Autonomie des Einzelnen und als solche durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG in der Ausprägung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten geschützt (vgl. BVerfGE 142, 313 ; im Ergebnis ebenso BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; jeweils unter Berufung auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben BVerfGE 153, 182 ).

  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

  • BVerfG, 08.03.2024 - 2 BvR 1480/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung einer verdeckten

  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 59/18

    Schmerzensgeld für Fixierung und Zwangsmedikation ohne richterliche Genehmigung

  • BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im

  • BVerfG, 14.07.2015 - 2 BvR 1549/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigung einer vorläufigen

  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

  • BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 1698/12

    Zwangsmedikation eines untergebrachten Betreuten auf Grundlage von § 1906 BGB aF

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

  • BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23

    Mangels Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung und Aufzeigens einer möglichen

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

  • BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen

  • BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung einer

  • BVerfG, 04.02.2024 - 2 BvR 944/23

    Mangels Aufzeigens einer möglichen Grundrechtsverletzung und mangels Wahrung des

  • BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23

  • BVerfG, 16.10.2023 - 2 BvR 1330/23

    Mangels substantiierter Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung

  • BVerfG, 18.09.2023 - 1 BvR 1728/23

    Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche Eilentscheidung wegen fehlender

  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

  • BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21

    Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die

  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels

  • BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15

    Medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (Grundrecht auf körperliche

  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22

    Verfristete Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

  • BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der

  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

  • KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21

    Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach § 57 PsychKG BE und deren gerichtliche

  • BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 2831/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe

  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11

    Zwangsmedikation eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten mit

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 Ws 344/18

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Bestellung eines externen Sachverständigen

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 674/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Inobhutnahme eines Kindes sowie den

  • OLG Brandenburg, 26.08.2013 - 1 Ws (Vollz) 78/13

    Anwendungsbereich des § 40 Abs. 2 und 3 BbgPsychKG. Zur Zulässigkeit der

  • LG Stuttgart, 16.02.2012 - 2 T 35/12

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an die zwangsweise Unterbringung eines

  • BVerfG, 15.11.2022 - 1 BvR 1667/22

    Verfassungsbeschwerde trotz verfassungsrechtlicher Zweifel an angegriffener

  • BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19

    Nichtannahmebeschluss betreffend die Anforderungen an die Grundlagen der

  • BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23

    Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen

  • BVerfG, 10.02.2012 - 2 BvR 228/12

    Zwangsmedikation eines im Maßregelvollzug Untergebrachten - Kein Überwiegen der

  • LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11

    Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG

  • BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend rund zweijährigen Ausschluss des

  • BVerfG, 17.06.2020 - 2 BvR 690/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Auslieferungshaft

  • BVerfG, 02.10.2023 - 2 BvR 69/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Zwangsmedikation und Fixierung

  • BVerfG, 29.04.2020 - 2 BvR 672/20

    Auslieferungshaft (Sicherung des Auslieferungsverfahrens; Ausreichen einer

  • LG Bremen, 10.05.2012 - 5 T 101/12

    Unterbringung; Zwangsbehandlung; konkrete Normenkontrolle

  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 1949/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung im

  • BVerfG, 24.03.2020 - 2 BvR 1362/19

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den vorläufigen Entzug des

  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des

  • BVerfG, 08.04.2019 - 1 BvR 1909/18

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Vorlage

  • BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Entscheidungen

  • BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19

    Erfolgloser Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der

  • LG Offenburg, 21.10.2015 - 2 KLs 304 Js 8759/15

    Einstweilige Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen

  • BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvR 2244/19

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei offensichtlich unzulässiger

  • BVerfG, 04.06.2020 - 1 BvR 2846/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung sozialgerichtlichen

  • AG Ludwigsburg, 30.01.2012 - 8 XVII 58/12

    Betreuungsrecht: Anforderungen an die gerichtliche Genehmigung einer

  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21

    Recht auf effektiven Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplanfortschreibung;

  • AG Bremen, 16.01.2012 - 41 XVII A 89/03

    Zur Zwangsbehandlung

  • BVerfG, 05.10.2022 - 1 BvR 856/22

    Abgelehnter Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung der

  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2166/19

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 08.02.2022 - 2 BvR 356/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend den richterlichen

  • BVerfG, 01.10.2020 - 2 BvQ 63/20

    Ablehnung eines auf die unverzügliche Verbescheidung einer Anhörungsrüge im

  • BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 2213/20

    Verfassungsbeschwerde in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 385/20

    Strafvollzug (Eilanträge eines Strafgefangenen; Verletzung der

  • AG Bremen, 16.12.2011 - 44 XVII L 141/05
  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 276/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Sonderausgang zu

  • BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvR 2662/19

    Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung sowie mangels

  • OLG Stuttgart, 21.10.2013 - 4a Ws 211/13

    Maßregelvollzug: Anforderungen an einen die Zwangsmedikation eines

  • BVerfG, 25.04.2023 - 1 BvR 619/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufigen Entzug von weiten Teilen

  • BVerfG, 22.09.2021 - 2 BvR 271/21

    Nichtannahme mehrerer mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger

  • BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 1444/19

    Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz (Verletzung der Rechtsschutzgleichheit bei

  • BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung des Beschwerdeführers nach Rumänien

  • OLG Stuttgart, 13.05.2014 - 4 Ws 63/14

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an die Begründung der

  • BVerfG, 20.04.2020 - 2 BvR 162/20

    Strafvollzug (Eilantrag auf Durchführung einer augenärztlichen Untersuchung;

  • OLG Köln, 07.09.2012 - 2 Ws 644/12

    Zwangsbehandlung eines gem. § 126a StPO Untergebrachten

  • BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend weitreichende und mehrjährige

  • BVerfG, 25.07.2019 - 1 BvQ 61/19

    Ablehnung eines isolierten eA-Antrags: Offensichtliche Unzulässigkeit der in der

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 6 VG 389/18
  • OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 3 Ws 51/16

    Anordnung von Zwangsmedikation

  • LG Freiburg, 16.05.2012 - 4 T 93/12

    Unterbringung eines Betreuten: Zwangsmedikation im Rahmen einer Unterbringung zur

  • BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23

    Unzulässiger Eilantrag bei fehlendem substantiierten und schlüssigen Vortrag zur

  • OLG Jena, 19.06.2019 - 1 Ws 114/19

    Maßregelvollzug in Thüringen: Verlängerung der gerichtlichen Zustimmung zur

  • BVerfG, 09.09.2017 - 1 BvR 1544/17

    Keine Betroffenheit des Beschwerdeführers in seiner Rechtsschutzgleichheit bei

  • AG Nürtingen, 10.11.2011 - 11 XIV 80/11

    Zwangsweise Behandlung psychisch Kranker bei Unterbringung nach UBG

  • BVerfG, 29.03.2017 - 1 BvR 496/16

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit nicht hinreichend

  • OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19

    Voraussetzungen für die gerichtliche Genehmigung einer Zwangsbehandlung

  • OLG Stuttgart, 10.10.2013 - 4a Ws 207/13

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbehelf gegen die Erteilung der

  • AG Offenbach, 26.10.2012 - 14 XVII 1205/12

    Selbstmbestimmungungsrecht und Zwangsbehandlung im Betreeungsrecht

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 1899/14

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl einer Zwangsmedikation

  • AG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 49 XVII HOF 399/12

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung für die Zwangsmedikation einer

  • OLG Jena, 26.02.2015 - 1 Ws 72/15

    Maßregelvollzug in Thüringen: Beschwerde der Vollzugseinrichtung gegen die

  • LG Kiel, 02.07.2012 - 3 T 188/12

    Betreuungsverfahren: Zwangsweise Unterbringung und Zwangsmedikation einer

  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12

    Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung

  • LG Verden, 03.12.2012 - 1 T 163/12

    Zwangsmedikation im Rahmen der Unterbringung: Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage

  • LG Potsdam, 04.01.2013 - 20 Vollz 2/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Rechtsgrundlage für eine

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