Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.12.2010 - I-22 U 83/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährleistung i.R.e. Grundstückskaufvertrages wegen unterbliebener Verschaffung eines rechtlich gesicherten Wegerechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 434 Abs. 1
Gewährleistung im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages wegen unterbliebener Verschaffung eines rechtlich gesicherten Wegerechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 06.05.2010 - 9 O 222/08
- OLG Hamm, 09.12.2010 - I-22 U 83/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1146
- BeckRS 2011, 94
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
Der Beklagte muss sich darüber hinaus auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Zurechnung von sog. Aktenwissen (vgl. BGH NJW 1996, 1339; 1999, 3777;… OLG Hamm, Urt. v. 19.2.2009 - 22 U 115/08 -) so behandeln lassen, als ob er die fehlende Übertragbarkeit des Wegerechts gekannt oder für möglich gehalten hätte.Auch wenn eine Behörde in der Regel über Personen mit juristischer Fachkunde verfügt, kann das Versäumnis, diese Fachkunde auf das "gespeicherte Aktenwissen" auch tatsächlich und mit zutreffendem Ergebnis anzuwenden, bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise (vgl. BGH NJW 1996, 1339) allenfalls als Fahrlässigkeit und mithin nicht als Arglist angesehen werden.
- BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94
Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
Zutreffend sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch für diesen Fall die Täuschungsanfechtung gemäß § 123 BGB als speziellere Regelung an, die den allgemeineren § 138 BGB grundsätzlich verdrängt (vgl. BGH NJW 1995, 1425; 1997, 254), sofern nicht, was hier nicht in Betracht kommt, eine über den die Anfechtung rechtfertigenden Tatbestand hinausgehende Zwangslage vorliegt, deren Ausnutzung das Geschäft insgesamt als sittenwidrig erscheinen lässt (vgl. BGH NJW 1991, 1046; 1988, 2599). - BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02
Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
(vgl. z. B. BGH NJW 2001, 1127: 412.800/224.000 = ca. 184 % ausreichend; NJW-RR 1991, 589: 400.000/220.000 = ca. 182 % ausreichend; NJW 2003, 2529: ca. 180 % nicht ausreichend; NJW-RR 2004, 632: ca. 175 % nicht ausreichend; OLG Hamm OLGR Hamm 1998, 381: ca. 178 % sowie ca. 180 % ausreichend).
- BGH, 22.01.1991 - VI ZR 107/90
Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung im Hinblick auf psychische Zwangslage; …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
Zutreffend sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch für diesen Fall die Täuschungsanfechtung gemäß § 123 BGB als speziellere Regelung an, die den allgemeineren § 138 BGB grundsätzlich verdrängt (vgl. BGH NJW 1995, 1425; 1997, 254), sofern nicht, was hier nicht in Betracht kommt, eine über den die Anfechtung rechtfertigenden Tatbestand hinausgehende Zwangslage vorliegt, deren Ausnutzung das Geschäft insgesamt als sittenwidrig erscheinen lässt (vgl. BGH NJW 1991, 1046; 1988, 2599). - BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02
Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
(vgl. z. B. BGH NJW 2001, 1127: 412.800/224.000 = ca. 184 % ausreichend; NJW-RR 1991, 589: 400.000/220.000 = ca. 182 % ausreichend; NJW 2003, 2529: ca. 180 % nicht ausreichend; NJW-RR 2004, 632: ca. 175 % nicht ausreichend; OLG Hamm OLGR Hamm 1998, 381: ca. 178 % sowie ca. 180 % ausreichend). - BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05
Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
Wie bereits ausgeführt, liegt Vorsatz bzw. Arglist, durch die der Unerheblichkeitseinwand ausgeschlossen würde (vgl. BGH NJW 2006, 1960), nicht vor, sondern lediglich Fahrlässigkeit, deren Gewicht auch noch dadurch relativiert wird, dass der Beklagte mit einer zusätzlichen Überprüfung durch den Notar im Rahmen von dessen Grundbucheinsicht rechnen konnte. - BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
(vgl. z. B. BGH NJW 2001, 1127: 412.800/224.000 = ca. 184 % ausreichend; NJW-RR 1991, 589: 400.000/220.000 = ca. 182 % ausreichend; NJW 2003, 2529: ca. 180 % nicht ausreichend; NJW-RR 2004, 632: ca. 175 % nicht ausreichend; OLG Hamm OLGR Hamm 1998, 381: ca. 178 % sowie ca. 180 % ausreichend). - BGH, 01.10.1999 - V ZR 218/98
Umfang der Nachforschungspflicht einer Gemeinde zu Altlasten auf zu verkaufendem …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
Der Beklagte muss sich darüber hinaus auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Zurechnung von sog. Aktenwissen (vgl. BGH NJW 1996, 1339; 1999, 3777;… OLG Hamm, Urt. v. 19.2.2009 - 22 U 115/08 -) so behandeln lassen, als ob er die fehlende Übertragbarkeit des Wegerechts gekannt oder für möglich gehalten hätte. - BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86
Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
Zutreffend sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch für diesen Fall die Täuschungsanfechtung gemäß § 123 BGB als speziellere Regelung an, die den allgemeineren § 138 BGB grundsätzlich verdrängt (vgl. BGH NJW 1995, 1425; 1997, 254), sofern nicht, was hier nicht in Betracht kommt, eine über den die Anfechtung rechtfertigenden Tatbestand hinausgehende Zwangslage vorliegt, deren Ausnutzung das Geschäft insgesamt als sittenwidrig erscheinen lässt (vgl. BGH NJW 1991, 1046; 1988, 2599). - BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
Zwar muss ein Anerkenntnis gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB grundsätzlich gegenüber dem Gläubiger selbst erfolgen; die Abgabe gegenüber einem Dritten genügt aber, wenn eine Weiterleitung an den Gläubiger erfolgen soll (vgl. BGH NJW 2008, 2276). - BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96
Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats
- OLG Hamm, 19.02.2009 - 22 U 115/08
Im Falle des Verkaufs eines Haldengrundstücks und bei Kenntnis hiervon auf Seiten …
- BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06
Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …
- BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05
Begriff des Verhandelns
- OLG Hamm, 12.03.1998 - 22 U 5/97
Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages über Eigentumswohnungen wegen überhöhter …
- FG Münster, 17.06.2016 - 9 K 593/13
Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflichtigkeit eines im Inland betriebenen …
Der maßgebende Wille kann auch von anderen Personen als den gesetzlichen Vertretern gebildet werden, z. B. bei einer "faktischen" Geschäftsführung durch einen Gesellschafter (Hessisches FG, Urteil vom 20.10.1997 3 K 204/09, EFG 98, 518; Niedersächsisches FG, Urteil vom 30.04.2010 6 K 276/05, BeckRS 2011, 94 939) oder einem Managementvertrag mit einer ausländischen Gesellschaft (BFH-Urteile vom 03.07.1997 IV R 58/95, BStBl II 1998, 86;… vom 25.08.1999 VIII R 76/95, BFH/NV 2000, 300). - OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
Grundstücksverkauf von forstwirtschaftliche Flächen im Beitrittsgebiet durch die …
Auslegungspielraum eröffnet indes der folgende Verweis auf "§ 2 Abs. 2 Satz 3", worauf bereits das Kammergericht in einem den Parteien bekannten, nicht veröffentlichten Urteil vom 21. Juli 2011 (22 U 83/10) in den freilich nicht tragenden Ausführungen hingewiesen hat. - OLG Koblenz, 14.12.2012 - 8 U 185/12
Voraussetzungen der Rückabwicklung eines Bauträgervertrages
Bei Vorsatz bzw. Arglist ist zwar der Unerheblichkeitseinwand ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2006 - V ZR 173/05, NJW 2006, 1960 ; OLG Hamm, Urteil vom Urteil vom 09.12.2010 - 22 U 83/10, NJW-RR 2011, 1146 ). - LG Frankfurt/Oder, 03.03.2017 - 12 O 7/16
Grundstücksverkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Beitrittsgebiet …
Soweit die Klägerin und das Kammergericht (Urteil vom 21. Juli 2011 - 22 U 83/10) darauf verweisen, dass unklar sei, ob sich die Verweisung in § 12 Abs. 2a FlErwV in der damals geltenden Fassung tatsächlich auf sämtliche Fristen in § 12 Abs. 1 a FlErwV beziehe und nicht vielmehr der Verweis auf § 2 Abs. 2 Satz 3 FlErwV auch dahingehend zu verstehen sein könnte, dass lediglich eine Anrechnung im Hinblick auf die Pflicht der Ortsansässigkeit erfolgen sollte, weswegen der Rückgriff zur historischen Auslegung erforderlich sei, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.