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   OLG Hamm, 24.01.2012 - III-3 RVs 1/12   

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OLG Hamm, 24.01.2012 - III-3 RVs 1/12 (https://dejure.org/2012,7608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2012 - III-3 RVs 1/12 (https://dejure.org/2012,7608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - III-3 RVs 1/12 (https://dejure.org/2012,7608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 12 Ns 12/11
  • OLG Hamm, 24.01.2012 - III-3 RVs 1/12

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 7384
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RVs 1/12
    Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217; KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6).

    Dieses Hindernis ist spätestens mit dem Zeitpunkt entfallen, in dem der Angeklagte - seine Kenntnis und nicht die Kenntnis seines Verteidigers ist entscheidend (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 45 Rdnr. 3) - aus dem Verwerfungsbeschluss des Landgerichts vom 15. August 2011 entnehmen konnte, dass die Frist zur Begründung der Revision versäumt war.

  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RVs 1/12
    Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217; KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6).
  • BGH, 11.11.1986 - 2 StR 504/86

    Zulässigkeit eines vorsorglich gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RVs 1/12
    Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217; KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6).
  • OLG Hamm, 13.07.2012 - 3 RBs 192/12

    Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2012 - III-3 RVs 1/12 -, BeckRS 2012, 07384; BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217; KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6).
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