Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.2012 - III-3 RBs 441/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11735
OLG Hamm, 20.03.2012 - III-3 RBs 441/11 (https://dejure.org/2012,11735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2012 - III-3 RBs 441/11 (https://dejure.org/2012,11735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 (https://dejure.org/2012,11735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StPO § 267; OWiG § 17
    Geldbuße, Urteilsgründe, Feststellungen, wirtschaftliche Verhältnisse, Arbeitsloser

  • Burhoff online

    Geldbuße, Arbeitsloser, wirtschaftliche Verhältnisse, Feststellungen

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    OWiG § 17 Abs. 3 Satz 2; BKatV § 3; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bemessung der Geldbuße bei Arbeitslosigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung von Regelgeldbußen nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 3; OWiG § 17 Abs. 3; StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung der Regelgeldbußen nach der BKatV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse: Arbeitsloser: Ja, Rentner. Nein?

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 35 OWi 936/11
  • OLG Hamm, 20.03.2012 - III-3 RBs 441/11

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 15354
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95
    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (Festhaltung an Senat, NZV 1996, 246).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von der Höhe der Geldbuße grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich (Senat, NZV 1996, 246).

  • OLG Dresden, 10.01.2006 - Ss OWi 532/05

    Eine Aufklärung der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen ist daher in der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11
    10. Januar 2006 - Ss (OWi) 532/05 - ).
  • OLG Hamm, 07.01.2009 - 3 Ss OWi 948/08

    Verweis; Abbildung; Tempo-30-Zone; Zonenausdehnung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11
    Eine Abbildung ist eine unmittelbar durch Gesichts- oder Tastsinn wahrnehmbare Wiedergabe der Außenwelt (Senat, NStZ-RR 2009, 151); hierzu zählen insbesondere Fotos - auch Radarfotos - und Abzüge von anderen Bildträgern (Senat, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11
    Denn die Arbeitslosigkeit des Betroffenen ist regelmäßig als Anhaltspunkt für möglicherweise außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2007, 182; OLG Dresden, Beschluss vom.
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17

    Gerichtliche Bußgeldsache: Fertigstellung eines Hauptverhandlungsprotokolls;

    Mittlerweile vertreten mehrere Oberlandesgerichte zudem die Ansicht, dass im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über 250,- EUR nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2012, Az. III-3 RBs 441/11; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, Az. 2 Ss OWi 278/14; KG Berlin, Beschluss vom 7. Januar 2014, Az. 3 Ws (B) 651/13, 162 Ss 136/13; OLG Celle, Beschluss vom 1. Dezember 2014, Az. 321 SsBs 133/14, jedenfalls für Geldbußen bis 500,- EUR; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011, Az. 1 Ss Bs 66/11, einschränkend auf Bußgelder bis zu 500,- EUR; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 08.01.2015 - 3 RBs 354/14

    Keine Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verhängung eines Bußgeldes

    Auch nach der Rechtsprechung des Senats sind Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen bei der Verhängung der Regelgeldbuße - unabhängig von ihrer Höhe im Einzelfall - grundsätzlich nicht erforderlich, soweit keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11, NJOZ 2013, 829 und III-3 RBs 440/11, BeckRS 2012, 11712).

    Als Anhaltspunkt für eine schlechte finanzielle Situation kann allerdings regelmäßig die Arbeitslosigkeit eines Betroffenen zu sehen sein (vgl. Göhler-Gürtler, a.a.O.; KK-OWiG/Mitsch, a.a.O., Rdnr. 92; Senat, Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11, NJOZ 2013, 829; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Januar 2006 - Ss(OWi) 532/05, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Ss 82/06, NStZ 2007, 182; KG Berlin, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 3 Ws (B) 52/12 - 162 Ss 372/11, juris).

  • OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15

    Entbehrlichkeit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich von

    In Übereinstimmung mit dem OLG Hamm ( Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 ) hat der Senat ( Beschluss vom 20. Oktober - 1 Ss (Owi) 156/15, juris, Rn. 12 ) darüber hinaus im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuletzt die Ansicht vertreten, dass auch bei Geldbußen über 250, 00 Euro nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind ( vgl. ebenfalls OLG Celle, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - 321 SsBs 133/14 -, Nds. Rpfl. 2015, 135 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, 2 Ss (OWi) 278/14, juris; KG, Beschluss vom 07. Januar 2014 - 3 Ws (B) 651/13 - 162 Ss 136/13, juris, Rn. 10; OLG Jena, Beschluss vom 01. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11, juris, Rn. 15 ).
  • OLG Hamm, 24.05.2012 - 3 RBs 99/12

    Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von der Höhe der Geldbuße grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich (Senat, NZV 1996, 246; Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 - ).

    Die Arbeitslosigkeit des Betroffenen ist indes regelmäßig als Anhaltspunkt für möglicherweise außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse anzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 - >).

  • OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 2 Ss OWi 1029/16

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei

    In der neueren Rechtsprechung wird vermehrt die Auffassung vertreten, dass in Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über EUR 250 nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sein können, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich - wie vorliegend - keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Celle, NZV 2016, 144 [OLG Celle 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14] ; OLG Hamm, NZV 2015, 459 = NStZ-RR 2015, 227; BeckRS 2012, 15354; NZV 1996, 246 [OLG Hamm 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95] ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 2 Ss-OWi 278/14, zit. nach Juris; OLG Braunschweig, BeckRS 2015, 18287 und OLG Jena, BeckRS 2011, 28896, dieses allerdings einschränkend auf Bußgelder bis EUR 500).
  • OLG Hamm, 31.05.2012 - 3 RVs 35/12

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Anforderungen an die

    Zwar sind bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von deren Höhe grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten in den Urteilsgründen erforderlich (zu vgl. Senatsbeschluss vom 20.03.2012 - III-3 RBs 441/11 -), doch gilt anderes, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht