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   AG Osnabrück, 18.01.2013 - 201 OWi 570/12   

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https://dejure.org/2013,4092
AG Osnabrück, 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 (https://dejure.org/2013,4092)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 (https://dejure.org/2013,4092)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 201 OWi 570/12 (https://dejure.org/2013,4092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Akteneinsicht in eine elektronisch geführte Akte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 107 Abs. 5; OWiG § 110d
    Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Akteneinsicht in eine elektronisch geführte Akte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    12 Aktenversendungspauschale? Nur für die vollständige (elektronische) Akte

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 4932
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Duderstadt, 01.02.2012 - 3 OWi 366/11

    Verpflichtung der Wiedergabe von Vermerken (insbesondere des Names einer Person)

    Auszug aus AG Osnabrück, 18.01.2013 - 201 OWi 570/12
    So tragen die Dokumente schon keine Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (vgl. Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012, Aktenzeichen 3 OWi 366/11 ; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009, Aktenzeichen 36 OWi 4/09 ).
  • AG Eutin, 15.06.2009 - 36 OWi 4/09

    Erhebung einer Auslage für die Gewährung von Akteneinsicht; Akteneinsicht durch

    Auszug aus AG Osnabrück, 18.01.2013 - 201 OWi 570/12
    So tragen die Dokumente schon keine Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (vgl. Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012, Aktenzeichen 3 OWi 366/11 ; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009, Aktenzeichen 36 OWi 4/09 ).
  • AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15

    Aktenversendungspauschale, elektronische Aktenführung

    Zwar tragen viele der Dokumente - wie dargestellt - Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (zur Erforderlichkeit insoweit: Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012 - 3 OWi 366/11; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09; AG Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 = BeckRS 2013, 04932= DAR 2013, 403 = ZfS 2013, 171), nicht aber alle.
  • AG Soest, 14.09.2016 - 21 OWi 295/16

    Anfall der Aktenversendungspauschale bei der Gewährung von Akteneinsicht in

    Erforderlich sind aber, dass sämtliche Dokumente Vermerke enthalten, aus denen sich das Datum des Einscannens, sowie der Name des Arbeitsplatzes ergibt (Vgl. Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12; Amtsgericht Herford Beschluss vom 01.10.2013 - 11 OWi 1951/13 (b); Amtsgericht Wenningsen Beschluss vom 14.11.2013 - 16 OWi 205/13; Amtsgericht Kassel Beschluss vom 31.10.2014 - 386 OWi 294/14; Amtsgericht Lüdinghausen Beschluss vom 13.08.2015 - 19 OWi 166/15 (b).) Darüber hinaus fehlt der erforderliche Vermerk gem. § 298 Abs. 2 ZPO, der enthalten muss, welches Ergebnis die Integritätsprüfung des Dokuments aufweist, wen die Signaturprüfung als Inhaber der Signatur ausweist, welchen Zeitpunkt die Signaturprüfung für die Signatur aufweist.
  • AG Osnabrück, 18.04.2013 - 207 OWi 88/13

    Aktenversendungspauschale bei einer in elektronischer Form geführten Akte

    Darüber hinaus bedarf es eines zusätzlichen Vermerks betreffend die qualifizierte Signatur des elektronischen Dokuments gemäß § 298 Abs. 2 BGB (vgl. zu diesen Voraussetzungen Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 - m.w.N.).
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