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   VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339   

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VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339 (https://dejure.org/2013,19011)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339 (https://dejure.org/2013,19011)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - 4 ZB 12.2339 (https://dejure.org/2013,19011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 860
  • BeckRS 2013, 54536
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1990 - 6 A 128/89
    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339
    Eine Gefahr kann dem Fahrzeughalter haftungsbegründend nur zugerechnet werden, wenn sie Ausdruck des mit der Konstruktion und Verwendung des Fahrzeugs regelmäßig verbundenen Gefahrenkreises ist, mit dessen Verwirklichung vernünftigerweise gerechnet werden muss (vgl. OVG RhPf, U.v. 23.1.1990 - 6 A 128/89 - NVwZ-RR 1990, 417/418).

    Mit dem weiteren Hinweis auf die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 23. Januar 1990 (U.v. 23.1.1990 - 6 A 128/89 - NVwZ-RR 1990, 417/418) kann die Klägerin schon deshalb keine Divergenz im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend machen, weil es insoweit nur auf Abweichungen von der Rechtsprechung des im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts ankommt (Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 124 Rn. 45).

  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 BV 08.166

    Kostenersatzanspruch; Feuerwehr; Mähdrescher; Arbeitsmaschine;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339
    Nach der - auch von der Klägerin zitierten - Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 7.5.2009 - 4 BV 08.166 - juris) ist der feuerwehrrechtliche Betriebsbegriff wie bei der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung grundsätzlich weit auszulegen.

    Soweit der Kläger hierzu auf eine abweichende Fallbeurteilung in der Entscheidung des Senats vom 7. Mai 2009 verweist (BayVGH, U.v. 7.5.2009 - 4 BV 08.166 - juris), wird damit keine inhaltliche Divergenz dargetan.

  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339
    Es bedarf hierbei keiner Prüfung, ob in dem langsamen austropfen von Flüssigkeit aus dem Lkw ein "Unfall" im verkehrs- und haftungsrechtlichen Sinne gesehen werden kann (dazu BGH, U.v. 27.5.1993 - III ZR 59/92 - NJW 1993, 2173).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339
    Hiernach entfällt ein Erstattungsanspruch dort, wo die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt, wie etwa bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (vgl. zu § 7 Abs. 1 StVG BGH, U.v. 18.1.2005 - VI ZR 115/04 - NVwZ-RR 2005, 381 f.; U.v. 27.11.2007 - VI ZR 210/06 - NJW-RR 2008, 764 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339
    Hiernach entfällt ein Erstattungsanspruch dort, wo die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt, wie etwa bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (vgl. zu § 7 Abs. 1 StVG BGH, U.v. 18.1.2005 - VI ZR 115/04 - NVwZ-RR 2005, 381 f.; U.v. 27.11.2007 - VI ZR 210/06 - NJW-RR 2008, 764 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 7 A 11124/11

    Kosten der Feuerwehr - Brand eines Mähdreschers im Ernteeinsatz

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339
    Da hier zum Schadenszeitpunkt die Verwendung des Mähdreschers als landwirtschaftliche Arbeitsmaschine gegenüber seiner Fahrzeugeigenschaft deutlich im Vordergrund stand, konnte bei wertender Betrachtung eine Halterhaftung im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG nicht mehr bejaht werden (ebenso OVG RhPf, B.v. 17.11.2011 - 7 A 11124/11 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 BV 11.895

    Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz nach

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339
    Die Klage sei zwar zulässig, da auch bei einem Kostenersatz nach Art. 28 BayFwG ein fakultativer Widerspruch nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGVwGO statthaft sei (BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - BayVBl 2012, 373).
  • OVG Sachsen, 16.10.2019 - 5 A 376/16

    Feuerwehr; Einsatz; Kosten; Vorhaltekosten; Jahresstunden; Einsatzstunden;

    Dass sich die Pflicht zur Kostenerstattung für die gemäß § 1 PflVG haftpflichtversicherte Klägerin in herausgehobenem Maße belastend oder gar existenzbedrohend auswirken könnte, ist nicht erkennbar (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. März 2016 - 5 A 544/14 -, juris Rn. 35; BayVGH, Beschl. v. 19. Juli 2013 - 4 ZB 12.2339 -, juris Rn. 18).
  • VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 696/15

    Havarie von Gefahrguttransportern - Halterin muss für Umweltgefährdung zahlen

    Insoweit kann daher offen bleiben, ob sie auch für den Zustand ihrer Tanklastzüge nach Öffnung der Ablassventile durch Dritte gemäß § 5 POG als zustandsstörend verantwortlich ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. November 2011 - 7 A 11124/11.OVG - VGH Bayern, Urteil vom 19. Juli 2013 - 4 ZB 12.2339 -, jeweils juris).
  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82

    Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

    Die Kosten für Feuerwehreinsätze bei derartigen Unfällen gehören typischerweise zum Schaden, der durch den Betrieb der vom Gesetzgeber als potentiell gefährlich eingestuften Kraftfahrzeuge verursacht wird (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2009 - 4 BV 08.166 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - juris Rn. 13 ff.).

    Bei dem Unfall hat sich die kraftfahrzeugtypische Gefahr des Lkw als Transport- und Fortbewegungsmittel verwirklicht (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - juris Rn. 14).

  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 15.3864

    Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

    Die Beseitigung von Ölspuren nach einem Verkehrsunfall fällt jedenfalls dann in den Pflichtaufgabenbereich der Feuerwehr, wenn es sich nicht lediglich um eine so geringfügige Ölspur handelt, bei der eine Gefährdung ausgeschlossen wäre (so auch VG Würzburg, U. v. 18.11.1999 - W 5 K 98.1113 - BeckRS 1999, 25419; vgl. allgemein zur Beseitigung von Ölspuren VG München, U. v. 13.4.2016 - M 7 K 15.548 - juris Rn. 19 m. Verweis auf BayVGH, B. v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - juris).
  • VG München, 22.11.2018 - M 30 K 17.3930

    Feuerwehraufwendungsersatz nach Verkehrsunfall

    Schließlich ist auch die Beseitigung von Ölspuren oder sonstigen Betriebsmitteln nach einem Verkehrsunfall sowie die Absperrung eines mit ausgetretenen Betriebsstoffen verunreinigten Bereichs jedenfalls dann zum Pflichtaufgabenbereich der Feuerwehr zu rechnen, wenn es sich nicht lediglich um so geringfügige Mengen handelt, dass eine Gefährdung ausgeschlossen wäre (zur Beseitigung von Ölspuren vgl. VG München, U.v. 23.11.2016 - M 7 K 15.3865 - BeckRS 2016, 111973; VG Würzburg, U.v. 18.11.1999 - W 5 K 98.1113 - BeckRS 1999, 25419; vgl. allgemein zur Beseitigung von Ölspuren bzw. zur Beseitigung von aus Kraftfahrzeugen ausgetretenen umwelt- oder sicherheitsgefährdenden Flüssigkeiten BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - BeckRS 2013, 54536; VG München, U.v. 13.4.2016 - M 7 K 15.548 - BeckRS 2016, 51682).
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613

    Kostentragung für einen Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur

    Davon ist - wie generell im Feuerwehrrecht (vgl. BayVGH, B. v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - BayVBl 2014, 54 Rn. 13 ff.) - stets dann auszugehen, wenn zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht.
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612

    Kostentragung für einen Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur

    Davon ist - wie generell im Feuerwehrrecht (vgl. BayVGH, B. v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - BayVBl 2014, 54 Rn. 13 ff.) - stets dann auszugehen, wenn zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht.
  • VG München, 22.06.2016 - M 7 K 15.2701

    Inanspruchnahme für Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Bei der Bestimmung, ob eine Gefahr oder ein Schaden durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs veranlasst war, legt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung den Betriebsbegriff des BayFwG grundsätzlich weit aus und orientiert sich dabei an der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung, wie sie sich in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeprägt hat (BayVGH, B. v. 19. Juli 2013 - 4 ZB 12.2339 - juris Rn. 13 u. U. v. 7. Mai 2009 - 4 BV 08.166 - juris Rn. 18; Forster/Pemler/Remmele, a. a. O., Art. 28 Rn. 33a; ebenso SächsOVG, B. v. 25. Januar 2016 - 5 A 789/13 - juris Rn. 10).
  • VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.548

    Kostenpflicht für Feuerwehreinsatz wegen Verunreinigung der Fahrbahn durch Öl

    Dabei muss die Gefahr oder der Schaden bei den in Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG genannten Fahrzeugen nicht zwingend im Verlauf oder infolge der Fortbewegung entstanden sein; es werden gleichermaßen Betriebsvorgänge im sog. ruhenden Verkehr erfasst (BayVGH, B. v. 19. Juli 2013 - 4 ZB 12.2339 - juris Rn. 13 m. w. N.), soweit sie sich wie hier auf öffentlichem Verkehrsgrund abspielen (vgl. Forster/Pemler/Remmele, Kommentar zum BayFwG, 40. Lfg., Stand: Januar 2015, Art. 28 Rn. 34).
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 23.167

    Kosten für Feuerwehreinsatz, Einsatz im technischen Hilfsdienst, ausgelaufene

    Davon ist - wie generell im Feuerwehrrecht (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613; B.v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - beide juris) - stets dann auszugehen, wenn zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht.
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