Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.12.2013 - I-32 SA 84/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37720
OLG Hamm, 13.12.2013 - I-32 SA 84/13 (https://dejure.org/2013,37720)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2013 - I-32 SA 84/13 (https://dejure.org/2013,37720)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - I-32 SA 84/13 (https://dejure.org/2013,37720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gerichtsstandsvereinbarung, Bindungswirkung, Wahlrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gerichtsstandsvereinbarung, Bindungswirkung, Wahlrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Verweisung durch ein zuständiges Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 35, 36, 38, 281
    Bindungswirkung einer Verweisung durch ein zuständiges Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    In Widerspruch zum Wahlrecht nach § 35 ZPO stehender Verweisungsbeschluss ist nicht bindend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    In Widerspruch zum Wahlrecht nach § 35 ZPO stehender Verweisungsbeschluss ist nicht bindend

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 10.02.2012 - 32 Sa 3/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, Wahlrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2013 - 32 Sa 84/13
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, 116, 119; Senat, MDR 2012, 800; OLG Bamberg, MDR 1989, 360).
  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71

    Vollstreckbarerklärung französischer Urteile

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2013 - 32 Sa 84/13
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, 116, 119; Senat, MDR 2012, 800; OLG Bamberg, MDR 1989, 360).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2013 - 32 Sa 84/13
    Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss jedoch dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (BGH NJW 2002, S. 3634 ff.; NJW 1993, S. 1273; Zöller/Greger, a. a. O., § 281 ZPO Rn 17; Fischer, MDR 2005, S. 1091 ff.; Endell, DRiZ 2003, S. 133 ff.; Tombrink, NJW 2003, S. 2364 ff. - jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87

    Örtliche und internationale Zuständigkeit eines deutschen und schweizer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2013 - 32 Sa 84/13
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, 116, 119; Senat, MDR 2012, 800; OLG Bamberg, MDR 1989, 360).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2013 - 32 Sa 84/13
    Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss jedoch dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (BGH NJW 2002, S. 3634 ff.; NJW 1993, S. 1273; Zöller/Greger, a. a. O., § 281 ZPO Rn 17; Fischer, MDR 2005, S. 1091 ff.; Endell, DRiZ 2003, S. 133 ff.; Tombrink, NJW 2003, S. 2364 ff. - jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 32 Sa 51/15

    Vereinbarten Geltung der VOB/B in Verhältnis von privaten Auftraggebern und

    Dann ist allerdings, um einer missbräuchlichen Anwendung von Verfahrensvorschriften entgegenzutreten regelmäßig erforderlich, dass sich das Gericht erkennbar nach einem Abwägungs- und Entscheidungsprozess bewusst der Mindermeinung angeschlossen und sich über maßgebliche Rechtsfragen nicht evident hinweggesetzt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2011 - 1 AR 47/11, BeckRS 2011, 23530; Senat, Beschluss vom 02.06.2015 - 32 SA 19/15, BeckRS 2015, 11593 [beck-online]; Beschluss vom 13.12.2013 - 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517 [beck-online].
  • OLG Hamm, 18.04.2016 - 32 Sa 17/16

    Bindungswirkung einer auf einem formularmäßig vereinbarten Gerichtsstand

    Eine Ausnahme gilt allein aus rechtsstaatlichen Gründen, wenn die Verweisung willkürlich, nämlich offenbar gesetzeswidrig oder offensichtlich unrichtig oder unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 299/02, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 13.12.2013 - 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO, Rn. 28 m.w.N.).

    (1) Wenn sich ein als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands des Beklagten unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht darüber nicht damit auseinandersetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt und / oder eine nach § 35 ZPO bindende Gerichtsstandswahl des Klägers nicht berücksichtigt, liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nahe, dass das Gericht sich über maßgebliche Rechtsfragen evident hinweggesetzt hat und der Verweisungsbeschluss deshalb nicht bindend ist (Senat, Beschluss vom 13.12.2013 - 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; Beschluss vom 10.02.2012 - 32 SA 3/12, a.a.O.).

    Entweder hat das verweisende Gericht dann - grob fehlerhaft - seine Zuständigkeit gänzlich übersehen, oder es ist von einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung ausgegangen, ohne insoweit, wie erforderlich, seine Gründe hierfür dargelegt zu haben, oder aber es hat verwiesen, ohne die jedenfalls gebotene Auseinandersetzung damit vorzunehmen, dass mit der Angabe des Gerichts im Mahnbescheid nach der ganz herrschenden Meinung gemäߠ§ 35 ZPO unwiderruflich eine Wahl eines Gerichtsstands erfolgt ist (Senat, Beschluss vom 13.12.2013, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15

    Auslegung einer formularmäßigen Gerichtsstandsvereinbarung

    Eine Ausnahme gilt jedoch aus rechtsstaatlichen Gründen, wenn die Verweisung willkürlich, nämlich offenbar gesetzeswidrig oder offensichtlich unrichtig oder unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist (st. Rspr., z.B. BGH, X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810; Senat, Beschluss vom 13.12.2013, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; vergleiche Vollkommer in: Zöller, § 36 ZPO, Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).

    Wenn ein als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt und / oder eine nach § 35 ZPO bindende Gerichtsstandswahl des Klägers nicht berücksichtigt, liegt nahe, dass das Gericht sich über maßgebliche Rechtsfragen evident hinweggesetzt hat (Senat, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; 32 SA 3/12, BeckRS 2012, 06492).

  • OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16

    Gerichtsstandbestimmung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verweisungsbeschluss;

    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Verweisung willkürlich, insbesondere offenbar gesetzeswidrig oder offensichtlich unrichtig oder unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist und sie deshalb aus rechtsstaatlichen Gründen nicht hingenommen werden kann (st. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810; Senat, Beschluss vom 13.12.2013, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; vergleiche Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO, Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 21/15

    Bindungswirkung einer von der Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheid

    Eine Ausnahme gilt aus rechtsstaatlichen Gründen, wenn die Verweisung willkürlich, nämlich offenbar gesetzeswidrig oder offensichtlich unrichtig oder unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist (st. Rspr., z.B. BGH, IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69, 72; BGH, X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810; Senat, Beschluss vom 13.12.2013, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 40. Auflage 2014, § 36 ZPO Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 29.01.2014 - 32 Sa 2/14

    Bindungswirkung der Verweisung eines Rechtsstreits nach Einlegung des Einspruchs

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, 116, 119; Senat, Beschluss v. 13.12.2013 - 32 SA 84/13 - unter juris.de; OLG Bamberg, MDR 1989, 360).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht