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   OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - I-2 U 12/12   

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OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - I-2 U 12/12 (https://dejure.org/2012,57482)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2012 - I-2 U 12/12 (https://dejure.org/2012,57482)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - I-2 U 12/12 (https://dejure.org/2012,57482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 1174
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2008 - 2 W 35/08

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 2 U 12/12
    Das Erfordernis der Dringlichkeit in zeitlicher Hinsicht ist durch die E.-Richtlinie 2 E nicht obsolet geworden (Senat, InstGE 10, 60 - Olanzapin II).
  • OLG München, 19.05.1994 - 29 U 2520/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 2 U 12/12
    Derartiges soll gelten, wenn eine in Bezug auf den Dritten veranlasste Marktbeobachtung unweigerlich auch den Antragsgegner als (weiteren) Verletzer zum Vorschein gebracht hätte (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146 - E-Sky, für einen im Tatsächlichen besonders gelagerten Fall) sowie mit Blick auf den Verfügungsantrag gegen einen Vertreiber, wenn es der Antragsteller über längere Zeit versäumt hat, gegen den Hersteller (OLG München, InstGE 12, 184 - Verfügungsgrund bei Abnehmerverwarnung II) bzw. gegen den Alleinimporteur (OLG München, GRUR 1994, 852) der schutzrechtsverletzenden Ware vorzugehen.
  • OLG München, 08.03.2010 - 29 W 901/10

    Markenverletzung: Fehlende Dringlichkeit einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 2 U 12/12
    Derartiges soll gelten, wenn eine in Bezug auf den Dritten veranlasste Marktbeobachtung unweigerlich auch den Antragsgegner als (weiteren) Verletzer zum Vorschein gebracht hätte (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146 - E-Sky, für einen im Tatsächlichen besonders gelagerten Fall) sowie mit Blick auf den Verfügungsantrag gegen einen Vertreiber, wenn es der Antragsteller über längere Zeit versäumt hat, gegen den Hersteller (OLG München, InstGE 12, 184 - Verfügungsgrund bei Abnehmerverwarnung II) bzw. gegen den Alleinimporteur (OLG München, GRUR 1994, 852) der schutzrechtsverletzenden Ware vorzugehen.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11

    Belieferung von Dritten mit Produkten mit dem Zeichen "e-sky" entgegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 2 U 12/12
    Derartiges soll gelten, wenn eine in Bezug auf den Dritten veranlasste Marktbeobachtung unweigerlich auch den Antragsgegner als (weiteren) Verletzer zum Vorschein gebracht hätte (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146 - E-Sky, für einen im Tatsächlichen besonders gelagerten Fall) sowie mit Blick auf den Verfügungsantrag gegen einen Vertreiber, wenn es der Antragsteller über längere Zeit versäumt hat, gegen den Hersteller (OLG München, InstGE 12, 184 - Verfügungsgrund bei Abnehmerverwarnung II) bzw. gegen den Alleinimporteur (OLG München, GRUR 1994, 852) der schutzrechtsverletzenden Ware vorzugehen.
  • OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09

    Thromboseprophylaxe der EXtraklasse - Arzneimittelwerbung: Wahrung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 2 U 12/12
    Grundsätzlich beginnt die »Uhr« für den Antragsteller in dem Augenblick »zu ticken«, in dem er zuverlässige Kenntnis von der schutzrechtsverletzenden bzw. einer kerngleichen (OLG Hamburg, MDR 2011, 557) Ausführungsform erhält.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Wann Dringlichkeit zu verneinen ist, lässt sich nicht anhand fester Fristen, sondern nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles bestimmen (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 01174), was je nach konkreter Sachlage zu einem kürzeren oder längeren Zeitraum führen kann.

    Diese Kenntnis ist vorhanden, wenn ihm sämtliche Tatsachen, die eine Schutzrechtsverletzung begründen, und die Person des Verantwortlichen zuverlässig bekannt sind (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 01174; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).

    Vom Zeitpunkt der Kenntniserlangung an hat sich der Antragsteller unverzüglich darüber klar zu werden, ob er gegen den Verletzungstatbestand vorgehen will, und im Anschluss daran ohne zeitliche Verzögerung alles Notwendige zu tun, um den Sachverhalt in einer solchen Weise aufzuklären und aufzubereiten, dass er mit Aussicht auf Erfolg ein gerichtliches Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz anstrengen kann (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 01174; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger

    Wann Dringlichkeit zu verneinen ist, lässt sich nicht anhand fester Fristen, sondern nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles bestimmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2012 - 2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174), was je nach konkreter Sachlage zu einem kürzeren oder längeren Zeitraum führen kann.

    Diese Kenntnis ist vorhanden, wenn ihm sämtliche Tatsachen, die eine Schutzrechtsverletzung begründen, und die Person des Verantwortlichen zuverlässig bekannt sind (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 01174; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).

    So liegt es etwa, wenn er trotz Kenntnis einer vermeintlichen Patentrechtsverletzung durch eine Ausführungsform untätig bleibt (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 01174).

    Vom Zeitpunkt der Kenntniserlangung an hat sich der Antragsteller unverzüglich darüber klar zu werden, ob er gegen den Verletzungstatbestand vorgehen will, und im Anschluss daran ohne zeitliche Verzögerung alles Notwendige zu tun, um den Sachverhalt in einer solchen Weise aufzuklären und aufzubereiten, dass er mit Aussicht auf Erfolg ein gerichtliches Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz anstrengen kann (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 01174; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).

    Die Dringlichkeit kann allerdings neu entstehen, wenn die Umstände, wie etwa der Umfang und/oder die Intensität der Verletzungshandlungen, später eine derartige Veränderung erfahren, dass in Bezug auf die Veranlassung zum Einschreiten ein qualitativ anderer Sachverhalt anzunehmen ist (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 01174; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2014, 82 - Qualitätssprung).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2012 - 2 W 30/12

    Schriftgutachtenkosten im Erbscheinsverfahren

    Solches kann in einem einfach gelagerten Sachverhalt schneller möglich sein, als wenn es sich um einen technisch schwierigen Komplex handelt (Senat, Urteil vom 05.07.2012 - I-2 U 12/12; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 1801).

    Grundsätzlich beginnt die "Uhr" für den Antragsteller in dem Augenblick "zu ticken", in dem er zuverlässige Kenntnis von der rechtsverletzenden Ausführungsform erhält (Senat, Urteil vom 05.07.2012 - I-2 U 12/12; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1802).

    Liegt ein solches Wissen vor, hat sich der Antragsteller unverzüglich darüber klar zu werden, ob er gegen den Verletzungstatbestand vorgehen will, und im Anschluss daran zügig alles Notwendige zu tun, um den Sachverhalt ggf. in einer solchen Weise aufzuklären und (durch Beschaffung von Glaubhaftmachungsmitteln) aufzubereiten, dass mit Aussicht auf Erfolg ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden kann (Senat, Urteil vom 05.07.2012 - I-2 U 12/12).

    Fahrlässiges Unwissen schadet grundsätzlich nicht (Senat, Urteil vom 05.07.2012 - I-2 U 12/12; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1803).

    Versäumt er dies in einer Weise, dass seine Untätigkeit - objektiv betrachtet - auf eine Gleichgültigkeit bei der Verfolgung der eigenen rechtlichen Interessen schließen lässt, geht die Dringlichkeit verloren (Senat, Urteil vom 05.07.2012 - I-2 U 12/12).

    Anders verhält es sich nur (und erst) dann (wieder), wenn die Umstände (z.B. der Umfang und/oder die Intensität der Verletzungshandlungen) später eine derartige Veränderung erfahren, dass in Bezug auf die Veranlassung zum Einschreiten ein qualitativ anderer Sachverhalt anzunehmen ist (Senat, Urteil vom 05.07.2012 - I-2 U 12/12; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1804).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren

    Maßgeblich ist stets, ob der Verfügungskläger das Seinige getan hat, um seine Verbietungsrechte zügig durchzusetzen (Senat, Urt. v. 05.07.2012, Az.: I-2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174).

    Entscheidend ist die positive Kenntnis von der Schutzrechtsverletzung (Senat, Urt. v. 05.07.2012, Az.: I-2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174; GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter), der die grob fahrlässige Unkenntnis (OLG Köln WRP 2011, 362; OLG Karlsruhe WRP 2010, 793) oder das bewusste Verschließen der Augen vor der Verletzungshandlung (OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker; Senat, Urt. v. 05.07.2012, Az.: I-2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 127 - Erste preisgünstige Alternative) gleichsteht (BeckOK PatR/Voß a.a.O.).

    Da keine Marktbeobachtungspflicht existiert (OLG Hamburg GRUR-RR 2014, 121 - Canesten; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, BeckRS 2016, 21121; Senat, Urt. v. 05.07.2012, Az.: I-2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174), genügt es andererseits nicht, dass der Verfügungskläger bei Beobachtung des Wettbewerbs von der Schutzrechtsverletzung Kenntnis hätte haben können.

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
    Diese Kenntnis ist vorhanden, wenn ihm sämtliche Tatsachen, die eine Schutzrechtsverletzung begründen, und die Person des Verantwortlichen zuverlässig bekannt sind (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 01174; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).

    Vom Zeitpunkt der Kenntniserlangung an hat sich der Antragsteller unverzüglich darüber klar zu werden, ob er gegen den Verletzungstatbestand vorgehen will, und im Anschluss daran ohne zeitliche Verzögerung alles Notwendige zu tun, um den Sachverhalt in einer solchen Weise aufzuklären und aufzubereiten, dass er mit Aussicht auf Erfolg ein gerichtliches Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz anstrengen kann (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 01174; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).

    Wann eine Dringlichkeit zu verneinen ist, lässt sich nicht anhand fester Fristen, sondern nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles bestimmen (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 01174; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2016, 21061 - Kantenleimmaschine; OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 162096; OLG Hamburg, GRUR-RS 2019, 9190 - neutropenisches Fieber), was je nach konkreter Sachlage zu einem kürzeren oder längeren Zeitraum führen kann.

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 2 U 2/21

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen behaupteter Patentverletzung Dringlichkeit für den

    Versäumt er dies in einer Weise, dass seine Untätigkeit - objektiv betrachtet - auf eine Gleichgültigkeit bei der Verfolgung der eigenen rechtlichen Interessen schließen lässt, geht die Dringlichkeit verloren (Senat, Urteil vom 05.07.2012 - I-2 U 12/12 = BeckRS 2014, 1174).

    Ein solches Wiederaufleben wird etwa angenommen, wenn entweder der Rechtsbestand eines Verfügungsschutzrechts erstmals ausreichend gesichert ist (vgl. Kühnen, a.a.O., Kap. G. Rn. 157) oder wenn die Umstände, zum Beispiel der Umfang und/oder die Intensität der Verletzungshandlungen, später eine derartige Veränderung erfahren, dass in Bezug auf die Veranlassung zum Einschreiten ein qualitativ anderer Sachverhalt anzunehmen ist (Senat, Urteil vom 05.07.2012 - I-2 U 12/12 = BeckRS 2014, 1174).

    Wer in der Wahrnehmung seiner eigenen Rechtsangelegenheiten derart nachlässig und gleichgültig ist, kann sich anschließend nicht darauf berufen, erst geraume Zeit später erfahren zu haben, dass die Antragsgegnerin (z. B. als deutsche Vertriebstochter) in die inländischen Verletzungshandlungen des Ausländers verstrickt ist und deswegen ebenfalls als möglicher Anspruchsgegner in Betracht kommt (Senat, Urteil vom 05.07.2012 - I-2 U 12/12 = BeckRS 2014, 1174).

  • LG Düsseldorf, 21.09.2022 - 4b O 23/22
    Fahrlässiges Unwissen schadet grundsätzlich nicht (OLG Düsseldorf Urt. v. 05.07.2012 - I-2 U 12/12; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 477 - Vakuumgestütztes Behandlungssystem).

    (OLG Düsseldorf Urt. v. 05.07.2012 - I-2 U 12/12; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 477 - Vakuumgestütztes Behandlungssystem).

    Versäumt er dies in einer Weise, dass seine Untätigkeit - objektiv betrachtet - auf eine Gleichgültigkeit bei der Verfolgung der eigenen rechtlichen Interessen schließen lässt, geht die Dringlichkeit verloren (OLG Düsseldorf Urt. v. 05.07.2012 - I-2 U 12/12; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 477 - Vakuumgestütztes Behandlungssystem).

  • KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14

    Mobilfunkgerät - Einstweiliger Rechtsschutz im Patentverletzungsverfahren:

    Liegt ein solches Wissen vor, hat sich der Antragsteller unverzüglich darüber klar zu werden, ob er gegen den Verletzungstatbestand vorgehen will (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2012 - 2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174).

    Versäumt er dies in einer Weise, dass seine Untätigkeit - objektiv betrachtet - auf eine Gleichgültigkeit bei der Verfolgung der eigenen rechtlichen Interessen schließen lässt, geht die Dringlichkeit verloren (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2012 - 2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174).

    Die positive Kenntnis vom inländischen Verletzungssachverhalt ermöglicht und erfordert eine zeitnahe Rechtsverfolgung gegenüber dem ausländischen Unternehmen, zumindest aber eine kurzfristige Abklärung dahingehend, ob in deren nach Deutschland gerichtete Vertriebshandlungen (was einer üblichen Praxis entspricht und deshalb als naheliegende Möglichkeit unbedingt in Erwägung zu ziehen ist) ggf. ein deutsches Tochterunternehmen eingeschaltet ist, gegen das die Ansprüche durchgesetzt werden können (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2012 - 2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174).

  • LG Düsseldorf, 06.11.2012 - 4b O 133/12

    Flupirtin-Maleat

    An diesem zivilprozessualen Erfordernis hat das DurchsetzungsG, das der Umsetzung der Enforcement-Richtline 2004/48/EG dient, nichts geändert (OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.07.2012, I-2 U 12/12; OLG Karlsruhe InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher; OLG Düsseldorf InstGE 10, 60 - Olanzapin II).

    Liegt diese vor, hat ein Verfügungskläger sich unverzüglich darüber klar zu werden, ob er gegen den Verletzungstatbestand vorgehen will, und im Anschluss daran zügig alles Notwendige zu tun, um den Sachverhalt gegebenenfalls in einer solchen Weise aufzuklären und (durch Beschaffung von Glaubhaftmachungsmitteln) aufzubereiten, dass mit Aussicht auf Erfolg ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.07.2012, I-2 U 12/12).

    Gleichwohl ist anerkannt, dass ein Patentinhaber dann, wenn er greifbare Hinweise auf eine rechtsverletzende Handlung des Verfügungsbeklagten hat, diesen Hinweisen ohne schuldhaftes Zögern nachgehen muss (OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.07.2012, I-2 U 12/12).

  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 7/22
    Die von den Beklagten unter Verweis auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v. 05.07.2012, I- 2 U 12/12) angeführten Grundsätze zur Dringlichkeit als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung sind auf die Anforderungen an die fristauslösende Kenntnis im Fall der Einrede der Verjährung nicht übertragbar.
  • LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12

    Der Bestand eines Patents muss für einen Anspruch im einstweiligen

  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 4a O 62/21

    Fliesenboden-Trocknungsverfahren

  • LG Düsseldorf, 05.12.2013 - 4b O 78/13

    Ringschloss

  • LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 4b O 99/12

    Elektrofahrradmotor II

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2014 - 15 U 35/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Antikörper spezifisch für

  • LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4b O 119/16

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Medizinisches Instrument zur

  • LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 139/12

    Empfängnisverhütungspackung II

  • LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15

    Schutzfähigkeit von WC-Steinen

  • LG Düsseldorf, 23.03.2021 - 4a O 27/20
  • LG Düsseldorf, 08.02.2022 - 4a O 96/21

    Werkzeugeinrichtung

  • LG Düsseldorf, 27.04.2021 - 4a O 27/20

    Modifiziertes Nucleotidmolekül II

  • LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4a O 48/19

    Fahrradanhänger mit Körperaufnahme

  • LG Düsseldorf, 28.05.2015 - 4a O 9/15

    Kunststoffträgerplatte

  • LG Düsseldorf, 14.02.2013 - 4b O 187/12

    Lungengefäßverengung

  • LG Düsseldorf, 29.09.2016 - 4b O 69/16

    Medienleitungsverbinder

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