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   OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - IV-2 RBs 37/14   

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https://dejure.org/2014,20798
OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - IV-2 RBs 37/14 (https://dejure.org/2014,20798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2014 - IV-2 RBs 37/14 (https://dejure.org/2014,20798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2014 - IV-2 RBs 37/14 (https://dejure.org/2014,20798)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Fahrverbot bei wiederholter unbefugter Benutzung des Mobiltelefons

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des Zeugen (hier: Polizeibeamter) an das Tatgeschehen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 23 Abs. 1a; StPO § 261
    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des Zeugen (hier: Polizeibeamter) an das Tatgeschehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn sich der Polizeibeamte als Zeuge nicht mehr erinnern kann

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Handyverstoß: Richtig erinnern muss sich der Polizist nicht!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Handyverstoß und die Beweiskraft der Anzeige durch Polizeibeamten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des Zeugen (hier: Polizeibeamter) an das Tatgeschehen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wiederholte unerlaubte Handynutzung rechtfertigt Fahrverbot

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizeibeamter kann bei einer Zeugenaussage im Rahmen einer Verkehrsordnungswidrigkeit auf Anzeige Bezug nehmen - An Zeugenaussage eines Polizeibeamten sind keine hohen Anforderungen zu stellen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 56
  • NZV 2015, 203
  • BeckRS 2014, 16347
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Rechtsmittelgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (BGH NStZ-RR 2008, 146).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14
    Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch die wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (BGH NJW 1992, 1397, 1398 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08

    Mobiltelefon; Vorsatz; Eröhung; Geldbuße

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14
    Zwar liegt das regelmäßig auf der Hand, weil eine fahrlässige Benutzung eines Mobiltelefons praktisch kaum vorstellbar ist (OLG Jena NZV 2005, 108; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04

    Bemessung der Geldbuße bei Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14
    Zwar liegt das regelmäßig auf der Hand, weil eine fahrlässige Benutzung eines Mobiltelefons praktisch kaum vorstellbar ist (OLG Jena NZV 2005, 108; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 2a Ss OWi 58/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14
    Zutreffend weist die Verteidigung allerdings darauf hin, dass, wenn ein Polizeibeamter sich an einen Vorfall nicht mehr erinnern kann und auf die von ihm erstattete Anzeige Bezug nimmt, der Tatrichter klären muss, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen ist und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf NZV 1999, 348).
  • OLG Hamm, 17.09.2015 - 1 RBs 138/15

    Mehrere einfache Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot rechtfertigen

    Beharrliche Pflichtverletzungen liegen vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch die wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (vgl. nur: BGH NJW 1992, 1398; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.04.2014 - IV - 2 RBs 37/14 = BeckRS 2014, 16347).Bei der Beurteilung, ob ein Verstoß beharrlich ist, kommt es auf die Zahl der Vorverstöße, ihren zeitlichen Abstand (OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 2015, aber auch auf ihren Schweregrad an (vgl. insoweit: BayObLGSt 2003, 132, 133; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 59).
  • AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15

    Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt: Beweiswürdigung der Aussage

    Wenn ein Polizeibeamter sich an einen Vorfall nicht mehr in allen Details erinnern kann und auf die von ihm erstattete Anzeige ergänzend Bezug nimmt, kann der Tatrichter den Verstoß wie angezeigt für erwiesen erachten, wenn der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, klar ist, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen ist, ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr vollständig in Erinnerung hat (Anschluss OLG Düsseldorf, 11. April 2014, IV-2 RBs 37/14, NZV 2015, 203).

    Wenn ein Polizeibeamter sich an einen Vorfall nicht mehr vollständig erinnern kann und ergänzend auf die von ihm erstattete Anzeige Bezug nimmt, muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.03.1999 - 2a Ss (OWi) 58/99 - (OWi) 15/99 II - juris), in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen ist und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.04.2014 - IV-2 RBs 37/14, 2 RBs 37/14 -, juris).

  • BayObLG, 22.03.2019 - 202 ObOWi 96/19

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtenverstoßes wegen verbotener Nutzung

    Insbesondere hat das Amtsgericht mit sorgfältiger und rechtsfehlerfreier Begründung die Notwendigkeit des Fahrverbots aufgrund der Vorahndungslage des Betroffenen mit einem beharrlichen [...] Pflichtenverstoß gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StVG außerhalb eines Regelfalls im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV begründet (zu den Anforderungen für die Wertung eines Pflichtenverstoßes als "beharrlich" sowie zum Begriff der "inneren Zusammenhangs" eingehend OLG Bamberg NJW 2007 3655 = ZfSch 2007, 707 sowie OLGSt StVG § 25 Nr. 36 = VRR 2007, 318 [Deutscher]; ferner u.a. OLG Bamberg DAR 2010, 98 = OLGSt StVG § 25 Nr. 47; DAR 2011, 399; DAR 2012, 152 = OLGSt StVG § 25 Nr. 51; DAR 2013, 213 = VerkMitt 2013, Nr. 21 = ZfSch 2013, 350 = OLGSt StVG § 25 Nr. 54; NStZ-RR 2014, 58; NZV 2014, 98 = OLGSt StVG § 25 Nr. 55; DAR 2014, 277 = ZfSch 2014, 411; OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2013 - 3 RBs 256/13 = ZfSch 2014, 111 = NStZ-RR 2014, 59 = DAR 2014, 152 und 17.09.2015 - 1 RBs 138/15 = NZV 2016, 348 = NStZ-RR 2016, 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2014 - 2 RBs 37/14 = NStZ-RR 2015, 56 = NZV 2015, 203; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 29.01.2015 - 3 Ss OWi 86/15 = VerkMitt 2015, Nr. 15 = ZfSch 2015, 231 = NStZ-RR 2015, 151 = DAR 2015, 394 = OLGSt StVG § 25 Nr. 58 = NZV 2016, 50 und 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15 = VerkMitt 2015, Nr. 35 = DAR 2015, 392 = OLGSt StVG § 25 Nr. 59).
  • AG Tübingen, 09.12.2020 - 16 OWi 14 Js 21187/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verlesung polizeilicher Beobachtungsbögen von

    Diese Erfahrung machen auch andere Gerichte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11. April 2014 - IV-2 Rbs 37/14 - NZV 2015, 203).

    Das Gericht ist aber aufgrund der Vernehmung des Zeugen davon überzeugt, daß diese die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernommen haben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. April 2014 - IV-2 Rbs 37/14 - NZV 2015, 203).

  • AG Castrop-Rauxel, 29.01.2019 - 6 OWi 313/18

    Ordnungswidrige Aufnahmen eines Verkehrsunfalls mit dem Smartphone

    Vielmehr muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist, und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2015, 56).
  • AG Castrop-Rauxel, 29.01.2019 - 6 OWi 267 JsOWi 1998/18

    Zur Bezugnahme auf den Anzeigentext im OWi-Urteil

    Vielmehr muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist, und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2015, 56).
  • AG Castrop-Rauxel, 02.06.2020 - 6 OWi 2/20

    Verbotswidrige Mobilfunktelefonnutzung bei Google-Maps-Nutzung?

    Vielmehr muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist, und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2015, 56).
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