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   AG Bremen, 14.05.2014 - 4 C 34/13   

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https://dejure.org/2014,29048
AG Bremen, 14.05.2014 - 4 C 34/13 (https://dejure.org/2014,29048)
AG Bremen, Entscheidung vom 14.05.2014 - 4 C 34/13 (https://dejure.org/2014,29048)
AG Bremen, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 4 C 34/13 (https://dejure.org/2014,29048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 18294
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08

    Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus AG Bremen, 14.05.2014 - 4 C 34/13
    Zwar steht schon eine Kenntnis von Umständen, die zwingend auf eine mindestens drohende Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, der Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit sowie von der Benachteiligung anderer Gläubiger gleich ( BGH , Urteil v. 10.12.2009 - IX ZR 128/08).

    Insoweit liegt der Fall auch anders als die zugrundeliegende Entscheidung zu BGH , Urteil v. 10.12.2009 - IX ZR 128/08, in der der Beklagte aufgrund anhaltender Erfolglosigkeit im Vollstreckungsverfahren die Abgabe zur e.V. beantragte.

  • OLG Koblenz, 03.04.2014 - 5 W 187/14

    Fortführung des Rechtsstreits gegen den Insolvenzverwalter nach Eröffnung des

    Auszug aus AG Bremen, 14.05.2014 - 4 C 34/13
    JurBüro 2014, 498.

    Referenz: JurBüro 2014, 498 - 499 (Ausgabe 9).

  • LG Bremen, 07.03.2013 - 9 S 174/12

    Keine Kenntnis von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, bloß weil Schuldner

    Auszug aus AG Bremen, 14.05.2014 - 4 C 34/13
    Allein aus der Tatsache, dass die Forderung der Beklagten nur schleppend getilgt wurde, kann nicht mit hinreichender Sicherheit auf eine Kenntnis von zumindest drohender Zahlungsunfähigkeit geschlossen werden (LG Bremen, Urteil v. 7.3. 2013 - 9 S 174/12).
  • LG Stuttgart, 30.05.2012 - 13 S 200/11

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der drohenden

    Auszug aus AG Bremen, 14.05.2014 - 4 C 34/13
    Solche Umstände sind aber immer nur mehr oder weniger gewichtige Beweisanzeichen, die eine Gesamtwürdigung nicht entbehrlich machen und nicht schematisch im Sinne einer vom anderen Teil zu widerlegenden Vermutung angewandt werden dürfen (LG Stuttgart, Urteil v. 30.5. 2012 - 13 S 200/11).
  • LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher

    Im Übrigen lässt sich schon in Anbetracht der von der Beklagten zutreffend angeführten Motivlage, als lästig empfundene Ordnungsgeldverbindlichkeiten in der Praxis möglichst nachrangig zu bedienen (vgl. auch oben unter 1.a)), kein allgemeingültiger Erfahrungssatz begründen, wonach einem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit droht, der eine derartige Forderung in mehreren Raten an einen Vollstreckungsbeamten zahlt (vgl. dazu auch LG Tübingen BeckRS 2013, 19350; LG Stuttgart BeckRS 2012, 11200; AG Bremen BeckRS 2014, 18294).
  • LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz

    Im Übrigen lässt sich schon in Anbetracht der von der Beklagten zutreffend angeführten Motivlage, als lästig empfundene Ordnungsgeldverbindlichkeiten in der Praxis möglichst nachrangig zu bedienen (vgl. auch oben unter 1.), kein allgemeingültiger Erfahrungssatz begründen, wonach einem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit droht, der eine derartige Forderung in mehreren Raten an einen Vollstreckungsbeamten zahlt (vgl. dazu auch LG Tübingen BeckRS 2013, 19350; LG Stuttgart BeckRS 2012, 11200; AG Bremen BeckRS 2014, 18294).
  • LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 274/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlungsvereinbarung, Zahlungsunfähigkeit

    Im Übrigen lässt sich schon in Anbetracht der von der Beklagten zutreffend angeführten Motivlage, als lästig empfundene Ordnungsgeldverbindlichkeiten in der Praxis möglichst nachrangig zu bedienen (vgl. auch oben unter 1.a)), kein allgemeingültiger Erfahrungssatz begründen, wonach einem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit droht, der eine derartige Forderung in mehreren Raten an einen Vollstreckungsbeamten zahlt (vgl. dazu auch LG Tübingen BeckRS 2013, 19350; LG Stuttgart BeckRS 2012, 11200; AG Bremen BeckRS 2014, 18294).
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