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   OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - I-20 U 138/12   

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OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - I-20 U 138/12 (https://dejure.org/2013,56057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2013 - I-20 U 138/12 (https://dejure.org/2013,56057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - I-20 U 138/12 (https://dejure.org/2013,56057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Urhebers nach Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts

  • rechtsportal.de

    UrhG § 97 Abs. 2 ; UrhG § 102 S. 2
    Ansprüche des Urhebers nach Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 20402
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12
    Die Beklagte hat durch die das Verbreiten und öffentliche Zugänglichmachen der Musikwerke in den Zuweisungsgehalt des von der Klägerinnen wahrgenommenen Rechts eingegriffen und damit auf Kosten der Klägerinnen den Gebrauch dieses Rechts ohne rechtlichen Grund erlangt (BGH, GRUR 2012, 715 Rn. 39 - Bochumer Weihnachtsmarkt).

    Der objektive Gegenwert für den Gebrauch eines Immaterialgüterrechts besteht in der angemessenen Lizenzgebühr (BGH, GRUR 2012, 715 Rn. 40 - Bochumer Weihnachtsmarkt).

    Wer durch die Verletzung eines Urheberrechts etwas erlangt hat, kann sich im Regelfall nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, da das Erlangte - also der Gebrauch des Schutzgegenstands - nicht mehr entfallen kann (BGH GRUR 1971, 522 - Gaspatrone II; GRUR 2012, 715 Rn. 41 - Bochumer Weihnachtsmarkt).

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12
    Allein die Klarstellung, dass der Antrag und die Verurteilung sich nur auf die zum Repertoire der Klägerinnen gehörenden Musiktitel bezieht, ermöglicht es dem mit einem Vollstreckungsverfahren befassten Gericht nicht, im Falle eines Streits der Parteien zu beurteilen, ob es sich bei dem Musiktitel, wegen dessen Verbreitung durch den Beklagten die Klägerinnen die Verurteilung zu einem Ordnungsgeld begehren, um einen zum Repertoire der Klägerinnen gehörenden Musiktitel handelt (vgl. BGH, GRUR 2008, 357 Tz. 23 - Planfreigabesystem).

    Steht nicht eindeutig fest, welche Musiktitel im Einzelnen gemeint sind, ist der auf die Verpflichtung zur Unterlassung der Verbreitung gerichtete Antrag nur dann hinreichend bestimmt, wenn diese individualisierend beschrieben werden, was durch eine Bezugnahme auf einen Ausdruck oder einen Datenträger erfolgen kann (vgl. BGH, GRUR 2008, 357 Tz. 24 - Planfreigabesystem).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12
    Zwar hindert die Verjährung des Schadensersatzanspruchs die Geltendmachung der Abmahnkosten nicht, da deren Erstattung auch unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB gefordert werden kann (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 11 - Clone-CD).

    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten beruht auf der Erwägung, dass die berechtigte Abmahnung dem Schuldner zum Vorteil gereicht, weil der Gläubiger, der zunächst abmahnt, statt sofort Klage zu erheben oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, dem Schuldner damit die Möglichkeit gibt, eine gerichtliche Auseinandersetzung auf kostengünstige Weise durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD).

  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12
    Dabei folgt er im Ansatz der vom Oberlandesgericht Köln vertreten Auffassung, geeigneter Ausgangspunkt sei der GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten eine Mindestvergütung von EUR 0, 1278 pro Zugriff vorsieht (OLG Köln, MMR 2012, 387, 390).

    So bestehen Rahmenverträge, die für den allein nutzungsberechtigten Tonträgerhersteller Einzelbeträge zwischen 0, 50 und 0, 92 Euro vorsehen (vgl. OLG Köln, MMR 2012, 387, 390).

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12
    Vom Unterlassungsgläubiger vorformulierte Unterlassungs- und Vertragsstrafeverpflichtungserklärungen unterfallen den Regelungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH, NJW 1993, 721, 722).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12
    Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und es in der Zwangsvollstreckung, wenn dem im Erkenntnisverfahren gestellten Antrag Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12
    Betrifft eine Frage nicht mehr geltendes Recht und stellt sie sich für die geltende Norm wegen der dort verwandten anderen Terminologie nicht in gleicher Weise, kann sie nur dann noch grundsätzliche Bedeutung haben, wenn ihr im Hinblick auf eine erhebliche Zahl von Altfällen eine fortdauernde Relevanz zukommt (BGH, NJW 2004, 1167).
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 8/03

    Voraussetzungen des anwaltlichen Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12
    Die Würdigung, ob eine Leistung als nicht erbracht zu werten ist, obliegt dem Tatrichter (BGH, Beschl. v. 21. Apr. 2005, IX ZR 8/03, betreffend die vorgenannte Entscheidung des OLG Koblenz).
  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12
    Der Vorschrift des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO liegt die allgemeine Erwägung zugrunde, ein geringfügiges Unterliegen kostenrechtlich zu übergehen; übermäßige Differenzierungen sind im Kostenrecht nicht veranlasst (BGH, GRUR 2007, 727, Tz. 17 - Kosten der Schutzschrift II).
  • KG, 01.07.2010 - 20 W 23/10

    Zahnarzt - Honorarrückzahlung - Prothetik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12
    In einem solchen Fall kann der Dienstberechtigte die Zahlung des Honorars verweigern oder die Rückerstattung des bereits gezahlten Honorars verlangen (KG, NJOZ 2011, 905 m. w. Nw.).
  • OLG Koblenz, 19.12.2002 - 5 U 669/02

    Anwaltsgebühren bei Schlechterfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages; Erfallen

  • OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene

  • OLG Stuttgart, 12.07.1996 - 2 W 39/96

    Anforderungen für das Vorliegen einer standeswidrigen Werbung um Mandanten für

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 58/70

    Gasparone II

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 20 W 132/11

    Filesharing-Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Entgegen einer in der Instanzrechtsprechung vertretenen Ansicht (LG Bielefeld, GRUR-RR 2015, 429 und ZUM 2016, 458; AG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2015 - 57 C 7592/14, juris Rn. 18; AG Frankenthal, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 3a C 198/14, juris; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 20 U 138/12, juris; LG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2015, 431) gelten diese Grundsätze auch für das widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werks durch Bereitstellen zum Herunterladen über eine Internettauschbörse.
  • AG Düsseldorf, 13.01.2015 - 57 C 7592/14

    Filesharing Lizenzanalogie Verjährung bereicherungsrechtlicher Anspruch

    Soweit das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 03.12.2013, Az. I-20 U 138/12, eine Bereicherung auch bei der unentgeltlichen Verbreitung im Hinblick darauf bejaht, dass der Verbreitende den Gebrauch des Verbreitungsrechts ohne rechtlichen Grund auf Kosten der Klägerin erlangt habe, liegt hierin eine unpassende Anwendung urheberrechtlicher Grundsätze auf das Filesharing, die ursprünglich für andere Sachverhalte entwickelt worden sind.
  • LG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 S 22/15

    Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie sowie auf

    Hiergegen wird eingewandt, ohne Orientierung an den Tarifwerken hänge eine gerichtliche Schätzung in der Luft (OLG Düsseldorf, Urt. v. 3.12.2013, 20 U 138/12, für Musik-Downloads).
  • AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14

    Filesharing Schadenersatz Höhe Lizenzanalogie Bereicherung Filesharer

    Aus diesem Grund kann Kostenersatz auch unter Geltung von § 97a UrhG a. F. nicht verlangt werden kann (LG Düsseldorf 12 S #### vom 11.03.2015 in näherer Konkretisierung von OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 20402).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14

    Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des

    Unabhängig davon, dass das Amtsgericht auch insoweit von nicht vorgetragenen Tatsachen ausgeht, wäre wegen der - hier auf Grund der nicht erschütterten tatsächlichen Vermutung zu Grunde zu legenden - Täterschaft des Beklagten von diesem ohne Weiteres zu verlangen gewesen zur Dauer der Zurverfügungstellung des Werkes konkret vorzutragen (ähnlich OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 20402, zitiert nach beck-online, wo nach Bestreiten weiterer Vortrag von dem Beklagten zum Inhalt der heruntergeladenen Musikstücke gefordert wurde).
  • LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14

    Schadensersatz wegen öffentlichen Zugänglichmachens von Filmen über

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 03.12.2013, I-20 U 138/12) setzt der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten voraus, dass die Abmahnung der Klägerin - hier der Zedentin - den an die Abmahnung zu stellenden Mindestanforderungen genügt.
  • AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14

    Filesharing Lizenzanalogie keine Internetrechte

    Aus diesem Grund kann Kostenersatz auch unter Geltung von § 97a UrhG a. F. nicht verlangt werden kann (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252 in näherer Konkretisierung von OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 20402; AG Düsseldorf BeckRS 2015, 08980).
  • AG Düsseldorf, 22.10.2015 - 57 C 9369/14

    Filesharing Abmahnung unbrauchbar

    Erforderlich ist, dass der Abmahnende seine Sachbefugnis (Berechtigung), den konkreten Verletzungsvorwurf und den dazugehörigen Sachverhalt sowie den Namen des Verletzers darlegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2013, Az. 20 U 138/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2015, Az. 12 S 21/14).
  • LG Düsseldorf, 23.07.2014 - 12 O 158/11

    Schadenersatzbegehren wegen einer Urheberrechtsverletzung durch die öffentliche

    Dabei berücksichtigt die Kammer im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum einen den Umstand, dass bei der Nutzung von Filesharing-Software Dateien in der Regel nicht vollständig von einem Anbieter, sondern in Fragmenten bei mehreren Anbietern heruntergeladen werden und gerade aktuelle Musik- und Filmtitel von vielen Anbietern in Tauschbörsen eingestellt werden, sodass auf jeden Anbieter nur Bruchteile entfallen, weshalb erst nach mehreren Zugriffen ein vollständiger Download gegeben ist (vgl. für Musiktitel OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2013, I - 20 U 138/12).
  • AG Düsseldorf, 03.09.2015 - 57 C 9914/14
    Erforderlich ist, dass der Abmahnende seine Sachbefugnis (Berechtigung), den konkreten Verletzungsvorwurf und den dazugehörigen Sachverhalt sowie den Namen des Verletzers darlegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2013, Az. 20 U 138/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2015, Az. 12 S 21/14).
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