Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - I-2 U 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34830
OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - I-2 U 3/14 (https://dejure.org/2014,34830)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2014 - I-2 U 3/14 (https://dejure.org/2014,34830)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - I-2 U 3/14 (https://dejure.org/2014,34830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,34830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung eines aus einer europäischen Patentanmeldung abgezweigten Gebrauchsmusters für ein Werkstück mit sehr hohen mechanischen Eigenschaften bzgl Feststellung einer anspruchsbegründenden Benutzungshandlung

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Warmpressumformung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines aus einer europäischen Patentanmeldung abgezweigten Gebrauchsmusters für ein Werkstück mit sehr hohen mechanischen Eigenschaften, da eine anspruchsbegründende Benutzungshandlung nicht festzustellen ist

  • rechtsportal.de

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines aus einer europäischen Patentanmeldung abgezweigten Gebrauchsmusters für ein Werkstück mit sehr hohen mechanischen Eigenschaften, da eine anspruchsbegründende Benutzungshandlung nicht festzustellen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 21755
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenstände Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; Senat, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät).

    Es ist daher unerheblich, ob der Anbietende den Gegenstand selbst herstellt oder ob er ihn von dritter Seite bezieht (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentgesetz, 9. Auflage, § 9 Rz. 55).

    Entscheidend ist, ob eine im Inland begangene Handlung nach ihrem objektiven Erklärungswert einen schutzrechtsverletzenden Gegenstand der Nachfrage Dritter wahrnehmbar zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59, 62 - MP2-Geräte; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Auflage, Rz. 195).

    Ebenso wenig wie das Anbieten im Sinne des PatG ein Angebot im Sinne von § 145 BGB und damit insbesondere die Angabe von Preisen oder weiteren Einzelheiten voraussetzt, ist es erforderlich, dass der Anbietende bevollmächtigt oder beauTgt ist, für den Abschluss von Geschäften über den schutzrechtsverletzenden Gegenstand mit Dritten zu werben (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 1962, 86, 88 - Fischereifahrzeug; Senat, GRUR-RR 2007, 259, 261 - Thermocyler; Senat, InstGE 3, 179, 185 - Simvastatin).

    Auch wenn ein Anbieten nicht zwingend voraussetzt, dass der angebotene Gegenstand bereits vorhanden ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; GRUR 1960, 423 - Kreuzbodenventilsäcke) und es auch nicht darauf ankommt, ob das Anbieten Erfolg hat und es anschließend zu einem Inverkehrbringen der patent- oder gebrauchsmustergemäßen Sache kommt (vgl. BGH, GRUR 1991, 316, 317 - Einzelangebot; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 418 - Cholesterinspiegelsenker), verdeutlichen sowohl der Rahmen des Vortrages als auch der Inhalt der Präsentation, dass das Ziel des Vortrages nicht das Generieren einer Nachfrage, sondern die Vermittlung von Wissen und der Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmern des Fachkongresses, zu denen neben den Automobilherstellern etwa auch Vertreter verschiedener Universitäten gehörten (vgl. Anlage rop 19/rop 1), war.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der vorliegende Fall auch nicht mit derjenigen Sachverhaltskonstellation vergleichbar, die der Entscheidung "Kunststoffbügel" (BGH, GRUR 2006, 927) zugrunde gelegen hat.

    Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn die entsprechende Produktpräsentation nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt kommerzielle Zwecke verfolgt, indem sie für den schutzrechtsverletzenden Gegenstand eine Nachfrage schafft (vgl. BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2003 - 2 U 53/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenstände Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; Senat, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät).

    Auch kommt es für eine Patentverletzung nicht darauf an, ob das Angebot Erfolg hat, es also zu einem Inverkehrbringen führt (Senat, GRUR 2004, 417, 418 - Cholesterinspiegelsenker; Schulte/Rinken/Kühnen, a.a.O.).

    Auch wenn ein Anbieten nicht zwingend voraussetzt, dass der angebotene Gegenstand bereits vorhanden ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; GRUR 1960, 423 - Kreuzbodenventilsäcke) und es auch nicht darauf ankommt, ob das Anbieten Erfolg hat und es anschließend zu einem Inverkehrbringen der patent- oder gebrauchsmustergemäßen Sache kommt (vgl. BGH, GRUR 1991, 316, 317 - Einzelangebot; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 418 - Cholesterinspiegelsenker), verdeutlichen sowohl der Rahmen des Vortrages als auch der Inhalt der Präsentation, dass das Ziel des Vortrages nicht das Generieren einer Nachfrage, sondern die Vermittlung von Wissen und der Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmern des Fachkongresses, zu denen neben den Automobilherstellern etwa auch Vertreter verschiedener Universitäten gehörten (vgl. Anlage rop 19/rop 1), war.

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenstände Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; Senat, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät).

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; Senat, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).

    Der Bundesgerichtshof hat dort das Vorstellen eines gebrauchsmusterverletzenden Bügels zum Zwecke seiner Aufnahme in die Listung eines Handelshauses als ein Anbieten im Sinne von § 11 GebrMG angesehen, weil das Werben um die Produktlistung eine vorbereitende Handlung war, die das Zustandekommen des späteren Geschäfts über den unter Schutz stehenden Gegenstand auch bei objektiver Betrachtung ermöglichen oder fördern sollte (vgl. auch BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte).

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Mittelbare Benutzungshandlungen lösen jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des BGH keinen Entschädigungsanspruch - und folglich auch keinen ihn vorbereitenden Rechnungslegungsanspruch - aus (BGHZ 159, 221, 229 = GRUR 2004, 848, 849 f. - Drehzahlermittlung; BGH, GRUR 2006, 570, 574 - extracoronales Geschiebe).

    Gleichwohl kann eine Benutzung durch Dritte bis zur bekanntgemachten Erteilung des Klagepatents nicht als rechtswidrig angesehen und unterbunden werden (BGHZ 159, 221, 229 = GRUR 2004, 948, 849 f. - Drehzahlermittlung; BGH, GRUR 1989, 411 - Offenend-Spinnmaschine; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentgesetz, 9. Auflage, § 33 Rz. 3).

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Er kommt, gestützt auf §§ 242, 259 BGB, als vorbereitender Hilfsanspruch zum Entschädigungsanspruch nur in Betracht, wenn wenigstens eine den vorzubereitenden Anspruch tragende Benutzungshandlung dargelegt ist, womit auch der Anspruch auf Rechnungslegung mindestens eine nach dem 16. September 2011 begangene Patentbenutzung voraussetzt (vgl. BGHZ 117, 264, 278 f. = GRUR 1992, 612, 616 - Nicola; GRUR 2006, 570, 574 - extracoronales Geschiebe; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Auflage, Rz. 1378).

    Mittelbare Benutzungshandlungen lösen jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des BGH keinen Entschädigungsanspruch - und folglich auch keinen ihn vorbereitenden Rechnungslegungsanspruch - aus (BGHZ 159, 221, 229 = GRUR 2004, 848, 849 f. - Drehzahlermittlung; BGH, GRUR 2006, 570, 574 - extracoronales Geschiebe).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Ebenso wenig wie das Anbieten im Sinne des PatG ein Angebot im Sinne von § 145 BGB und damit insbesondere die Angabe von Preisen oder weiteren Einzelheiten voraussetzt, ist es erforderlich, dass der Anbietende bevollmächtigt oder beauTgt ist, für den Abschluss von Geschäften über den schutzrechtsverletzenden Gegenstand mit Dritten zu werben (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 1962, 86, 88 - Fischereifahrzeug; Senat, GRUR-RR 2007, 259, 261 - Thermocyler; Senat, InstGE 3, 179, 185 - Simvastatin).

    Umfasst sind auch vorbereitende Handlungen, die das Zustandekommen eines späteren Geschäfts über einen unter Schutz stehenden Gegenstand ermöglichen oder fördern sollen, das die Benutzung dieses Gegenstandes einschließt (Senat, GRUR-RR 2007, 259, 261 - Thermocyler).

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2013 - 6 U 34/12

    MP2-Geräte - Patentverletzungsverfahren: Schadensersatzanspruch nach mittelbarer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; Senat, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).

    Entscheidend ist, ob eine im Inland begangene Handlung nach ihrem objektiven Erklärungswert einen schutzrechtsverletzenden Gegenstand der Nachfrage Dritter wahrnehmbar zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59, 62 - MP2-Geräte; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Auflage, Rz. 195).

  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Ebenso wenig wie das Anbieten im Sinne des PatG ein Angebot im Sinne von § 145 BGB und damit insbesondere die Angabe von Preisen oder weiteren Einzelheiten voraussetzt, ist es erforderlich, dass der Anbietende bevollmächtigt oder beauTgt ist, für den Abschluss von Geschäften über den schutzrechtsverletzenden Gegenstand mit Dritten zu werben (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 1962, 86, 88 - Fischereifahrzeug; Senat, GRUR-RR 2007, 259, 261 - Thermocyler; Senat, InstGE 3, 179, 185 - Simvastatin).

    Es genügen daher auch Handlungen, die vertragsrechtlich als bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten angesehen werden (BGH, GRUR 1962, 86, 88 - Fischereifahrzeug; Kraßer, Patentrecht, 6. Auflage 2009, § 33 II. d).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 89/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Elektronenstrahlsystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenstände Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; Senat, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät).

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; Senat, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).

  • BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Der herangezogene Verfahrensweg dient vielmehr allein dazu, das gebrauchsmustergemäße Erzeugnis zu beschreiben (BGHZ 122, 144, 155 = GRUR 1993, 651; BGH, Urt. v. 8. Juni 2010, BeckRS 2010, 18946 - Patentfähigkeit eines Herstellungsverfahren einer Substanz als Nahrungs-, Körperpflege- und Reinigungsmittel).

    Welche dies sind, ist durch Auslegung der streitgegenständlichen Ansprüche unter Heranziehung der Beschreibung zu ermitteln (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband; BGH, Urt. v. 8. Juni 2010, a.a.O.).

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 2 U 10/08

    Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur seriellen Datenübertragung

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 U 74/13

    Zielführungssystem

  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 21/89

    "Einzelangebot"; Begriff des "der Öffentlichkeit anbieten"

  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05

    Simvastatin

  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03

    Abgasreinigungsvorrichtung

  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01

    Kupplung für optische Geräte

  • EGMR, 20.01.2015 - 20/13

    MORAS ET AUTRES c. GRÈCE

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende VorbereitungsD1dlung, sondern eine eigenständige Benutzungsart neben diesen D1dlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031 - KDplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20.12.2012, Az.: I-2 U 89/07, BeckRS 2013, 11856; Urt. v. 30.10.2014, Az. I-2 U 3/14, BeckRS 2014, 21755; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218; Urt. v. 05.07.2018, Az.: I-2 U 41/17, BeckRS 2018, 23974).

    Er umfasst jede im Inland begangene D1dlung, die nach ihrem objektiven Erklärungswert den Gegenstand der Nachfrage in äußerlich wahrnehmbarer Weise zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.02.2014, Az. I-2 U 42/13 = BeckRS 2014, 05732; Urt. v. 27.03.2014, Az.: I-15 U 19/14 = BeckRS 2014, 16067; Urt. v. 30.10.2014, Az.: I-2 U 3/14 = BeckRS 2014, 21755; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218; Urt. v. 05.07.2018, Az.: I-2 U 41/17, BeckRS 2018, 23974; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59; Kühnen, D1dbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 266; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentgesetz, 10. Aufl., § 9 Rz. 61).

    Es genügen daher auch D1dlungen, die vertragsrechtlich als bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten angesehen werden (BGH, GRUR 2003, 1031 - KDplung für optische Geräte; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2014, Az.: I-15 U 19/14 = BeckRS 2014, 16067; Urt. v. 30.10.2014, Az.: I-2 U 3/14, BeckRS 2014, 21755), ohne dass es bereits einer Lieferbereitschaft oder -fähigkeit bedarf (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.06.2015, Az.: I-2 U 64/14 = GRUR-RS 2015, 18679 - Verbindungsstück; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218).

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung

    aa) Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenstände Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; Senat, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20.12.2012 - I-2 U 89/07, BeckRS 2013, 11856; Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14, BeckRS 2014, 21755).

    Es ist daher unerheblich, ob der Anbietende den Gegenstand selbst herstellt oder ob er ihn von dritter Seite bezieht (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; Senat, Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14).

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft des Anbietenden (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; Senat, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20.12.2012 - I-2 U 89/07; Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).

    Auch kommt es für eine Patentverletzung nicht darauf an, ob das Angebot Erfolg hat, es also zu einem Inverkehrbringen führt (Senat, GRUR 2004, 417, 418 - Cholesterinspiegelsenker; Senat, Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14).

    Er umfasst jede im Inland begangene Handlung, die nach ihrem objektiven Erklärungswert darauf gerichtet ist, das beworbene Erzeugnis der Nachfrage wahrnehmbar zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitzustellen (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; Senat, Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14; Urt. v. 13.02.2014 - I-2 U 42/13; BeckRS 2014, 05732).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Ein Anbieten eines Verfahrens liegt (auch) vor, wenn jemand einem Anderen die Anwendung des Verfahrens dergestalt in Aussicht stellt, dass sie durch den Anbietenden selbst vorgenommen oder veranlasst werden soll (vgl. Senat, Urt. v. 15.05.2014 - I-2 U 74/13; Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 52; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rn. 94; Schulte/Rinken, a.a.O., § 9 Rn. 87; Kühnen, a.a.O., Kap. A Rn. 326).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht