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   OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13   

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https://dejure.org/2014,35774
OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13 (https://dejure.org/2014,35774)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2014 - 6 U 178/13 (https://dejure.org/2014,35774)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 6 U 178/13 (https://dejure.org/2014,35774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht bestehende UVP

  • online-und-recht.de

    Amazon-Händler haftet für falsche UVP-Preise von Amazon

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht bestehende UVP

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht bestehende UVP

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße von Amazon (hier: veraltete UVP-Preise)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erneut Haftung des Amazon-Händlers für fehlerhafte UVP-Preise von Amazon

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 21852
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13
    Maßgebend ist dabei die Sichtweise eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers (BGH, GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; Senat, GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten).

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (Senat, GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).

  • BGH, 06.06.1963 - KVR 1/62

    Angemeldete Preisempfehlungen

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13
    Einer Preisempfehlung wohnt im Unterschied zu einer bloßen Meinungsäußerung oder tatsächlichen Mitteilung das Bestreben inne, den Willen derjenigen, an die sie gerichtet ist, in einem bestimmten Sinn zu beeinflussen (BGHZ 39, 370, 373 - Osco-Parat; Immenga/Mestmäcker/Sauter, GWB, 3. Aufl., § 23 Rdn. 14).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13
    Die Bezugnahme auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ist unter anderem als irreführend anzusehen, wenn diese im Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültig ist, weil sie keinen Bestand mehr hat und der Werbende auf diesen Umstand nicht hinweist (vgl. zur Werbung mit einer ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung: BGH GRUR 2000, 436, 437 f. = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; BGH GRUR 2004, 437 ff - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung, zitiert nach juris, dort Rn. 16 ff).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13
    § 8 Abs. 4 UWG greift ein, wenn der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wird, insbesondere wenn sachfremde Ziele - wie das Interesse, den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten - als das eigentliche Motiv des Verfahrens erscheinen (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13
    Maßgebend ist dabei die Sichtweise eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers (BGH, GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; Senat, GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten).
  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 132/01

    Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13
    Die Bezugnahme auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ist unter anderem als irreführend anzusehen, wenn diese im Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültig ist, weil sie keinen Bestand mehr hat und der Werbende auf diesen Umstand nicht hinweist (vgl. zur Werbung mit einer ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung: BGH GRUR 2000, 436, 437 f. = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; BGH GRUR 2004, 437 ff - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung, zitiert nach juris, dort Rn. 16 ff).
  • BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05

    Fall Karolina: Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13
    Die fehlende Unterschrift eines Richters, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, kann bis zu der für die Einlegung eines Rechtsmittels längsten Frist von fünf Monaten nach Verkündung des Urteils (hier: 10.10.2013) nachgeholt werden (vgl. BGH NJW 2006, 386 ff, zitiert nach juris, dort Rn. 13, 14).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13
    Demnach hätte der Antrag bereits dann Erfolg , wenn nur eine der beiden Voraussetzungen vorliegt (vgl. dazu BGH, GRUR 2013, 401 Tz. 24 - Biomineralwasser; Senat, GRUR-RR 2013, 439, 440 - Die amtliche E-Mail; Senat, Urteil v. 14.02.2014 - 6 U 120/13 - De-Mail).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13
    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (Senat, GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).
  • OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92

    Mißbrauch; Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13
    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (Senat, GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).
  • OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 174/12

    "GMX DE-Mail - die amtliche email"

  • OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13

    50 De-Mails inklusive

  • OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 2 U 129/04

    Wettbewerbsverstoß: Irreführungsverbot bei Werbung mit unverbindlicher

  • OLG Köln, 24.04.2015 - 6 U 175/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Es handelt sich um das Hauptsacheverfahren zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren LG Köln Az. 81 O 87/13 (= Senat Az. 6 U 178/13).

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin hatte Erfolg; der Senat hat durch Urteil vom 28.05.2014 (Az. 6 U 178/13) die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen.

    In dem diesem Rechtsstreit zugrundeliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren Az. 6 U 178/13 hat der Senat zur dieser Frage Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15

    Unzulässige Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion

    Zur Vermeidung einer Inanspruchnahme muss er entweder die beanstandete Werbung einstellen oder beim Betreiber der Plattform auf eine Änderung der Angaben hinwirken (vgl. schon OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 U 178/13, BeckRS 2014, 21852) - und dies hat die Verfügungsbeklagte nicht getan.
  • OLG Köln, 23.09.2014 - 6 U 115/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Waren unter Angabe einer unrichtigen UVP;

    Der Senat hält das Vorgehen der Antragstellerin aus den Gründen seines - den Verfahrensbeteiligten bekannten und durch das Landgericht in Bezug genommenen - Urteils vom 28.05.2014 (6 U 178/13) nicht für rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG; nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage hält der Senat an der Auffassung fest, dass auch im vorliegenden Verfahren die von der Antragsgegnerin in ihren Schriftsätzen vom 19.05.2014 und 10.06.2014 genannten Umstände - unabhängig von der Frage prozessualer Verspätung nach Maßgabe der §§ 529 ff ZPO - weder einzeln noch in ihrer Gesamtschau die Annahme rechtfertigen, dass die Vorgehensweise der Antragstellerin rechtsmissbräuchlich ist.
  • LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 104/14

    Marketplace-Händler haftet für diverse Wettbewerbsverstöße von Amazon

    Sie können nicht mit der von anderen Gerichten gegebenen Begründung fortgewischt werden, durch die Beauftragung der Fa. X. mache sich der jeweilige Auftraggeber - hier somit die Beklagte - die Handlungen der Fa. X. "zu Eigen" und müsse sich die Angaben der Fa. X. deshalb "als eigene Angaben zurechnen lassen" (so OLG Köln, Urteil vom 28.05.2014 - 6 U 178/13 -).
  • OLG Köln, 06.05.2015 - 6 W 29/15

    Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung bei Angebot von Waren über die

    Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. Urteil vom 28.05.2013, 6 U 178/13 - juris; Beschluss vom 10.12.2014, 6 W 187/14 - juris; Beschluss vom 19.12.2014, 6 W 192/14; zuletzt Urteil vom 24.04.2015, 6 U 175/14) machen sich Anbieter, die ihre Produkte auf der Verkaufsplattform Amazon eingepflegt haben, die dortigen Angaben für das von ihnen als Verkäufer angebotene und beworbene Produkt zu eigen.
  • LG Köln, 24.06.2014 - 33 O 21/14

    Zur Haftung eines Amazon-Händlers für Werbung mit einem veralteten UVP-Preis

    Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 28.05.2014 - 6 U 178/13 - zu einem weitgehend parallel gelagerten Rechtsstreit der Antragstellerin mit einer weiteren Wettbewerberin Folgendes ausgeführt:.
  • LG Köln, 02.10.2014 - 81 O 74/14

    Handelsplattform Amazon haftet für falsche UVP-Preise

    Mit diesem Einwand betreffend die Abmahntätigkeit der Klägerin hat sich das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 28.5.2014 - 6 U 178/13 - im Zusammenhang mit einer anderen Abmahnung befasst und ausgeführt:.
  • LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15

    Marketplace-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße

    Sie können nicht mit der von anderen Gerichten gegebenen Begründung fortgewischt werden, durch die Beauftragung der Fa. b mache sich der jeweilige Auftraggeber - hier somit die Beklagte - die Handlungen der Fa. B "zu eigen" und müsse sich die Angaben der Fa. b deshalb "als eigene Angaben zurechnen lassen" (so OLG Köln, Urt. vom 28.05.2014 - 6 U 178/13 -).
  • LG Arnsberg, 20.12.2019 - 8 O 79/19
    Denn er ist unabhängig von der Anzahl und dem Umfang seiner Geschäftstätigkeit gehalten, diese Webseite auf das Vorliegen von Wettbewerbsverstößen hin zu kontrollieren und zur Vermeidung einer wettbewerbsrechtlichen Inanspruchnahme entweder die beanstandete Werbung einzustellen oder beim Betreiber der Plattform auf eine Änderung der Angaben hinzuwirken (OLG Köln, BeckRS 2014, 21852).
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