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   AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14   

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AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14 (https://dejure.org/2015,5785)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2015 - 57 C 11862/14 (https://dejure.org/2015,5785)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 57 C 11862/14 (https://dejure.org/2015,5785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schadenersatz Lizenzanalogie konkreter Schaden Filesharing "keine Internetrechte"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Inhabers von ausschließlichen Nutzungsrechten eines Werkes auf einem physikalischen Datenträger auf Schadenersatz nach Lizenzanalogie

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 31, 91 UrhG

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Ein konkreter Schaden kann in Filesharing-Fällen nur angenommen werden, wenn Umsatz- und Gewinnrückgänge durch Filesharing nachvollziehbar dargelegt sind.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schlüssige Darlegung eines Schadenersatzanspruchs in Filesharing-Fällen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schlüssige Darlegung eines Schadenersatzanspruchs in Filesharing-Fällen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: Abgemahnter muss keinen Schadensersatz zahlen - kein Schadensersatz nach Lizenzanalogie, kein konkreter Schaden dargelegt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahner erleidet Niederlage in Filesharing-Verfahren: DVD-Rechte reichen nicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Musikindustrie muss konkreten Schaden darlegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Musikindustrie muss konkreten Schaden darlegen

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing-Klage: Erworbene Rechte für physikalische Datenträger reichen nicht für Lizenzanalogie aus

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 278
  • BeckRS 2015, 6003
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 08.11.1977 - 4 U 181/77

    Herz mit Paprika

    Auszug aus AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14
    Daher ist dem Lizenzgeber ein anderweitiges "Verramschen" des Werkes unter faktischer Entwertung des ausschließlichen Nutzungsrechts nicht gestattet (OLG Hamm GRUR 1978, 436), insbesondere ist es hier dem Lizenzgeber zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Klägerin nicht gestattet, das Werk selbst ohne Einverständnis der Klägerin kostenlos über das Internet zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.

    Zugleich würde der Inhaber der Internetrechte mit einer solchen Vorgehensweise zum Ausdruck bringen, dass der Markt es nicht zulässt, mit dem Werk Einnahmen zu erzielen, mithin also den wirtschaftlichen und künstlerischen Wert des Werks in Verruf bringen (vgl. hierzu nochmals die Ausführungen bei OLG Hamm GRUR 1978, 436).

  • AG Düsseldorf, 13.01.2015 - 57 C 7592/14

    Filesharing Lizenzanalogie Verjährung bereicherungsrechtlicher Anspruch

    Auszug aus AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14
    Die Berechnungsweise gemäß Lizenzanalogie steht stets in gewissem Konflikt mit den Grundlagen des allgemeinen Schadensrechts der §§ 249ff. BGB, weswegen in der Literatur teilweise vertreten wird, der Sache nach handele es sich bei dieser Berechnungsart um einen bereicherungsrechtlichen Anspruch (Staudinger-Martinek BGB § 249 Rn. 201), wobei eine herauszugebende Bereicherung bei einem privaten unentgeltlich handelnden Filesharer zweifelhaft erscheint (AG Düsseldorf 57 C 7592/14, BeckRS 2015, 02395).

    Dabei ist bei Feststellung lediglich einer IP-Adresse davon auszugehen, dass das Werk lediglich für den Zeitraum des eigenen Downloads dem Filesharingnetzwerk zur Verfügung gestellt worden ist, sodann die Anzahl der möglichen Downloads durch Dritte unter Beteiligung von Chunks des Beklagten zu ermitteln, dieser Betrag mit der Lizenzgebühr pro Download zu multiplizieren und der erhaltene Betrag sodann im Hinblick auf die Eingriffsintensität des Filesharing zu verdoppeln (vgl. im Detail zur Berechnung AG Düsseldorf 57 C 7592/14 vom 13.01.2015, BeckRS 2015, 02395; auch kostenlos abrufbar über die Entscheidungsdatenbank NRW-E).

  • AG Düsseldorf, 03.06.2014 - 57 C 3122/13

    Überkompensation bei Filesharingklagen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14
    Zwar wird man angesichts der inzwischen getroffenen gesetzlichen Regelung in § 97 Abs. 2 S.3 UrhG zugeben müssen, dass auch der Gesetzgeber nunmehr die Berechnungsart der Lizenzanalogie als schadenersatzrechtlichen Anspruch betrachtet, dennoch birgt diese Berechnungsmethode wegen deren Nähe zu einem Pauschalschadenersatz insbesondere gegenüber einer unentgeltlich handelnden Person stets die Gefahr einer Überkompensation (AG Düsseldorf 57 C 3122/13, BeckRS 2014, 11549).

    Da die Bandbreite teilweise aber auch für die Übertragung von Protokolldaten verwendet wird, wird bei einem DSL6000-Anschluss für das Bittorrent-Netzwerk empfohlen, die Uploadgeschwindigkeit für die optimale Nutzung auf 57 KB/s zu begrenzen ( http://wiki.vuze.com/w/Optimale_Einstellungen ), weswegen es gerechtfertigt erscheint, auch diese Uploadgeschwindigkeit als Grundlage der Berechnung anzusetzen (vgl. auch Weller, Anmerkung zu AG Düsseldorf 57 C 3122/13 vom 03.06.2014, jurisPR-ITR 20/2014 Anm. 6).

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14
    Jedoch soll diese Berechnungsart auch bei Inhaberschaft eines anderweitigen Nutzungsrechts dann in Betracht kommen, wenn die Verwertung des verletzten Rechts durch den Rechteinhaber von einer Zustimmung des anderweitig Nutzungsberechtigten abhängig ist, da diese Zustimmung dann üblicherweise von einer Lizenzzahlung abhängig gemacht würde (BGH GRUR 1987, 37 (39)).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14
    Zweck dieser Berechnungsmethode ist es, den Schädiger nicht besser zu stellen als im Fall einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch den Rechtsinhaber, die Lizenzanalogie läuft also auf die Fiktion eines Lizenzvertrages hinaus (BGH GRUR 1990, 1008).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13

    Urheberrechtlicher Lichtbildschutz: Streitwertbemessung im einstweiligen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14
    Die Höhe des Streitwertes des Unterlassungsanspruchs ist gegenüber Privatpersonen zurückhaltend zu bestimmen und beträgt im Hauptsacheverfahren das Dreifache der Lizenzgebühr im Fall eines Fotos bei einer Ebay-Versteigerung (OLG Nürnberg NJOZ 2013, 1035).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2013 - 20 W 81/12

    Streitwert eines Unterlassungsbegehrens gem. § 97 Abs. 1 UrhG

    Auszug aus AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14
    Das OLG Düsseldorf nimmt jedenfalls dann, wenn der Schadenersatz nach Lizenzanalogie sich aus einer hohen Jahreslizenz bemisst, selbst im Fall einer Verbreitung einer öffentlichen Fußball-Übertragung durch einen Gastwirt unter Verletzung der ausschließen Nutzungsrechte des Rechteinhabers, also bei einer Verletzung im kommerziellen Bereich, lediglich eine Verdreifachung des Schadenersatzes zur Bemessung des Streitwertes der Unterlassung vor (OLG Düsseldorf I 20 W 81/12 vom 19.12.2013).
  • OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11

    Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97

    Auszug aus AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14
    Die Annahme eines hohen Streitwertes zum Zwecke der Generalprävention, also im Hinblick auf eine möglicherweise abschreckende Wirkung gegenüber Dritten, ist dem Zivilrecht wesensfremd und daher unzulässig (OLG Celle BeckRS 2011, 28345).
  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 156/77

    Rechtswirkungen eines Geständnisses

    Auszug aus AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14
    Die Geständnisfiktion im Rahmen von § 331 Abs. 1 S.1 ZPO findet ihre Grenze bei offenkundig unrichtigem Tatsachenvortrag, weil in einem solchen Fall im Hinblick auf das Gebot der objektiven Wahrheitsfindung auch ein echtes Geständnis des Beklagten unwirksam wäre (BGH NJW 1979, 2089; MüKo-Prütting ZPO § 331 Rn. 20).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14
    Stehen der Klägerin nur ausschließliche Rechte am Werk auf physikalischen Datenträgern zu, so hat sie in Bezug auf eine unerlaubte Internetverbreitung ein negatives Verbietungsinteresse und damit einen Unterlassungsanspruch und einen Schadenersatzanspruch bezüglich des durch die unerlaubte andere Verbreitung entstandenen Schadens (BGH GRUR 1999, 984).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

  • AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14

    Filesharing Lizenzanalogie keine Internetrechte

    Stehen einem Rechteinhaber, der Schadenersatz wegen Verbreitung eines Werkes über ein Filesharing-Netzwerk begehrt, nur Rechte auf physikalischem Datenträger, nicht hingegen Internetrechte, zu, so ist zweifelhaft, ob dem Verletzten die Berechnungsmethode nach Lizenzanalogie eröffnet ist (AG Düsseldorf BeckRS 2015, 06003).

    Aus diesem Grund nunmehr doch die Berechnung des Schadenersatzes nach Lizenzanalogie zu ermöglichen, erscheint jedoch zumindest nicht zwingend, weil die Sachlage nicht vergleichbar ist, denn die Verbreitung des Werkes über ein Filesharing-Netzwerk beinhaltet - anders als die kostenlose Verbreitung durch den Rechteinhaber selbst - keine Erklärung dahingehend, dass das Werk wirtschaftlich wertlos ist (siehe hierzu ausführlicher AG Düsseldorf, BeckRS 2015, 06003).

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