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   BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13   

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BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13 (https://dejure.org/2015,9764)
BPatG, Entscheidung vom 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13 (https://dejure.org/2015,9764)
BPatG, Entscheidung vom 10. März 2015 - 24 W (pat) 530/13 (https://dejure.org/2015,9764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "ctc cartech company (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Täuschungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft des zur Eintragung ins Register angemeldeten Zeichens als Wort-Bildmarke "ctc cartech company"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ctc cartech company (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Täuschungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "ctc cartech company (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Täuschungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 9307
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).

    Für eine Schutzversagung reicht es dabei bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59, Rn. 21 - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453, Rn. 32 - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109, Rn. 97 - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115, Rn. 38 - Biomild).

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13
    Einfache grafische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711 Tz. 20 - VISAGE; BPatG, B.v. 3.2.2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).

    Zudem sind an den erforderlichen "Überschuss" umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Anlage selbst hervortritt (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13
    Auch das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 [Tz. 60] - Libertel).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13
    Für eine Schutzversagung reicht es dabei bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59, Rn. 21 - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453, Rn. 32 - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109, Rn. 97 - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115, Rn. 38 - Biomild).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13
    Einfache grafische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711 Tz. 20 - VISAGE; BPatG, B.v. 3.2.2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ambiente Trendlife (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13
    Einfache grafische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711 Tz. 20 - VISAGE; BPatG, B.v. 3.2.2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13
    Dabei kommt es ferner auf das Verkehrsverständnis zum Zeitpunkt der Anmeldung des jeweiligen Zeichens an (BGH GRUR 2013, 1143, Tz. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13
    Für eine Schutzversagung reicht es dabei bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59, Rn. 21 - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453, Rn. 32 - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109, Rn. 97 - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115, Rn. 38 - Biomild).
  • BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 543/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sing along, Berlin! (Wort-Bild-Marke)" -

    An den hierfür an die Grafik zu stellenden erforderlichen "Überschuss" sind im Rahmen der Prüfung des Gesamtzeichens dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der schutzunfähige, beschreibende Charakter des Wortbestandteils selbst hervortritt (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2009, 954 Rn. 17 - Kinder III; BPatG BeckRS 2014, 18613 - küche; BeckRS 2015, 09307 - ctc cartech company; BeckRS 2015, 18874 - Kommune 2.0; BeckRS 2016, 04349 - matratzen direct).
  • BPatG, 20.10.2016 - 30 W (pat) 527/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "SUNTECH" - keine Unterscheidungskraft - keine

    Gleiches gilt für die Abkürzung " TECH " die, wie das Bundespatentgericht bereits mehrfach entschieden hat, branchenübergreifend als Kurzform für (engl.) "technology" bzw. (deutsch) "Technologie" Verwendung findet (vgl. etwa BPatG PAVIS PROMA, 24 W (pat) 83/14 - FLOORTECH; 24 W (pat) 530/13 - ctc cartech company).
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