Rechtsprechung
   OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24060
OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14 (https://dejure.org/2015,24060)
OLG München, Entscheidung vom 04.09.2015 - 10 U 3814/14 (https://dejure.org/2015,24060)
OLG München, Entscheidung vom 04. September 2015 - 10 U 3814/14 (https://dejure.org/2015,24060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Schadenstragung durch den verletzten Fußgänger bei überwiegendem Mitverschuldens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung im Verkehrsunfallprozess

  • rewis.io

    Tatsachenfeststellung im Verkehrsunfallprozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung im Verkehrsunfallprozess

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung im Verkehrsunfallprozess

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1294
  • BeckRS 2015, 15425
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG München, 05.11.2010 - 10 U 2401/10

    Haftung für Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14
    Durch die gebotene Beweisaufnahme würde der Senat zu einer mit der Funktion eines Rechtsmittelgerichts unvereinbaren teilweise erstmaligen Beweiserhebung, im Übrigen vollständigen Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens (Senat VersR 2011, 549 ff.) gezwungen.

    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat in st. Rspr., zuletzt VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14
    b) Die Beweiserhebung des Erstgerichts ist zu beanstanden, weil gegen die Verpflichtung verstoßen wurde, den zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (s. Senat, Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3981/14 [juris, Rn. 18, m. w. N.]).

    aa) Zum ersten ist jedoch auch bei erheblich verkehrswidrigem Verhalten eines Fußgängers im Regelfall nicht jeglicher Schadensersatz zu versagen (BGH DAR 2015, 455: "... eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten ist (im Grundsatz) ... unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen), sondern lediglich in Fällen der Unvermeidbarkeit für den Fahrzeugführer oder bei besonderen Umständen (Senat, Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3981/14 [juris, Rn. 48]; Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4377/14 [juris, Rn. 43, 48]; Hinweise v. 08.07.2015, S. 12 = Bl. 163 d. A.).

    Eine Gewichtung der Mitverursachung oder des Mitverschuldens kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls erfolgen, insbesondere der genauen Klärung des Unfallhergangs (Senat, Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3981/14 [juris, Rn. 49, m. w. N.]; Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4377/14 [juris, Rn. 55, m. w. N.]; Hinweise v. 08.07.2015, S. 13 = Bl. 164 d. A.).

  • OLG München, 12.05.1972 - 10 U 3529/71
    Auszug aus OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14
    Hinzu kommt, dass je nach dem Ergebnis der durchzuführenden Beweiserhebung über den Hergang des Unfalls auch zur Höhe des Schmerzensgelds und Haushaltsführungsschadens erstmals entschieden werden müsste (§ 538 II 1 Nr. 4, 2. Alt. ZPO, Senat NJW 1972, 2048 [2049]).

    Der durch die Zurückverweisung entstehende grundsätzliche Nachteil einer Verzögerung und Verteuerung des Prozesses muss hingenommen werden, wenn ein ordnungsgemäßes Verfahren in erster Instanz nachzuholen ist und den Parteien die vom Gesetz zur Verfügung gestellten zwei Tatsachenrechtszüge erhalten bleiben sollen (Senat NJW 1972, 2048 [2049); eine schnellere Erledigung des Rechtsstreits durch den Senat ist im Übrigen angesichts seiner außerordentlich hohen Geschäftsbelastung vorliegend nicht zu erwarten.

  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

    Auszug aus OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14
    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat in st. Rspr., zuletzt VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • OLG München, 21.02.2014 - 25 U 2798/13

    Brandstiftung - Beweislast für das vorsätzliche Herbeiführen eines

    Auszug aus OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14
    Bei dieser Sachlage ist unter Würdigung aller Gesamtumstände die unterlassene Einholung eines umfassenden, widerspruchsfreien, vollständigen und auf zivilrechtliche Fragestellungen bezogenen unfallanalytischen Sachverständigengutachtens (Senat, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 2996/13 [juris, dort Rz. 5-7]; v. 11.04.2014 - 10 U 4757/13 [juris, dort Rz. 45, 60]) einerseits, sowie die unterlassene Anhörung des Sachverständigen in Anwesenheit der Parteien verfahrensfehlerhaft, und schließt aus, dass die Beweiserhebung des Erstgerichts auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (OLG München, Urt. v. 21.02.2014 - 25 U 2798/13 [juris]).

    aa) Schon die unvollständige, fehlerhafte oder unterlassene Beweiserhebung macht das Ersturteil verfahrensfehlerhaft mit der Folge, dass eine sachgerechte Prüfung und Bewertung eines vollständigen Beweisergebnisses fehlen (OLG München, Urt. v. 21.02.2014 - 25 U 2798/13 [juris]).

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Auszug aus OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14
    Eine derartig mangelhafte Beweiserhebung stellt einen Zurückverweisungsgrund nach § 538 II 1 Nr. 1 ZPO dar (Senat, Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris, dort Rz. 57, m. w. N.]).

    Auch die aus unterlassener Beweiserhebung und fehlerhafter Rechtsauffassung folgende, teilweise fehlende oder erheblich fehlerhafte Beweiswürdigung stellt einen Verfahrensverstoß dar, welcher zur Zurückverweisung gemäß § 538 II 1 Nr. 1 ZPO berechtigt (Senat, Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris, dort Rz. 58, m. w. N.]).

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14
    Die rechtlichen Auswirkungen dieser Umstände hätte der Sachverständige kennen und berücksichtigen müssen (s. etwa BGH NJW 2000, 3069; KG NZV 2006, 526: "Der für eine Haftung erforderliche Ursachenzusammenhang ist schon dann anzunehmen, wenn der Unfall bei ordnungsgemäßer Fahrweise des Pkw zu deutlich geringeren Verletzungen des Kl. geführt hätte").

    Wer als Fußgänger Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert (§ 25 III 1 StVO), handelt in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig und verantwortungslos (BGH NJW 2000, 3069; NJW 1984, 50).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14
    Weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14
    Vielmehr wären zusätzlich beide Parteien anzuhören und die in der polizeilichen Verkehrsunfallanzeige genannten Zeugen zu vernehmen, denn eine Beurteilung sowohl der Glaubhaftigkeit der Sachdarstellung, als auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen und Parteien anhand ihrer früheren Aussagen wäre rechtsfehlerhaft, wenn der Senat auf einen eigenen persönlichen Eindruck verzichten wollte (s. etwa BGH r + s 1985, 200; NJW 1997, 466; NZV 1993, 266; VersR 2006, 949).
  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14
    Vielmehr wären zusätzlich beide Parteien anzuhören und die in der polizeilichen Verkehrsunfallanzeige genannten Zeugen zu vernehmen, denn eine Beurteilung sowohl der Glaubhaftigkeit der Sachdarstellung, als auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen und Parteien anhand ihrer früheren Aussagen wäre rechtsfehlerhaft, wenn der Senat auf einen eigenen persönlichen Eindruck verzichten wollte (s. etwa BGH r + s 1985, 200; NJW 1997, 466; NZV 1993, 266; VersR 2006, 949).
  • BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91

    Abweichung von erstinstanzlicher Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93

    Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 54/86

    Sittenwidrigkeit - Urteil - Unrichtig - Ausnutzung

  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

  • OLG München, 27.01.2012 - 10 U 3065/11

    Mangelhafte Beweiserhebung in einer Verkehrsunfallsache: Pflicht des Gerichts zur

  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 2996/13

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Übergehens eines Beweisantrages

  • OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4757/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nach Aussteigen aus dem Bus

  • BGH, 19.08.2014 - VI ZR 308/13

    Verkehrsunfallprozess eines verletzten Fußgängers: Verfahrensfehlerhafte

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 54/13

    Schluss der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • OLG München, 17.08.2015 - 10 U 1750/15

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 244/80

    Aufrechnung gegen Maklerlohnanspruch mit Schadensersatzforderung wegen Verletzung

  • BGH, 19.06.1979 - VI ZR 91/78

    Schadensersatz unter Einschluss eines Schmerzensgeldes - Fehlerhafte Behandlung

  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

  • BGH, 16.09.2014 - VI ZR 118/13

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtberücksichtigung eines erheblichen

  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 7 U 37/17

    Begriff der Einsatzfahrt i.S. von § 35 Abs. 5a StVO

    Der durch die Zurückverweisung entstehende grundsätzliche Nachteil einer Verzögerung und Verteuerung des Prozesses muss hingenommen werden, wenn ein ordnungsgemäßes Verfahren in erster Instanz nachzuholen ist und den Parteien die vom Gesetz zur Verfügung gestellten zwei Tatsachenrechtszüge erhalten bleiben sollen (vgl. OLG München, Urteil vom 4.9.2015, Az. 10 U 3814/14).

    Die Gerichtskosten waren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 GKG niederzuschlagen, weil ein wesentlicher Verfahrensmangel - nur ein solcher kann zur Aufhebung und Zurückverweisung führen (§ 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO) -, denknotwendig eine unrichtige Sachbehandlung i. S. des § 21 Abs. 1 S. 1 GKG darstellt (vgl. OLG München, Urteil vom 4.9.2015, Az. 10 U 3814/14).

    Letzteres gilt umso mehr, als das vorliegende Urteil nicht einmal hinsichtlich der Kosten einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist BGH, Urteil vom 24.11.1976, Az. IV ZR 3/75-, juris; OLG München, Urteil vom 4.9.2015, Az. 10 U 3814/14; Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 540 ZPO Rn 23).

  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    Haftung und Haftungsverteilung richten sich bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger nach folgenden Grundsätzen (Senat, Urt. v. 17.02.2017 - 10 U 2007/16 [BeckRS 2017, 112607]; Urt. v. 16.9.2016 - 10 U 750/13 [BeckRS 2016, 16604]; Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [BeckRS 2015, 19034]; Urteil v. 04.09.2015 - 10 U 3814/14 [BeckRS 2015, 15425]), die im Streitfall nach Überprüfung und eigenständiger Bewertung durch den Senat folgendes Ergebnis zeitigen:.

    dd) Zuletzt hat das Erstgericht - entsprechend der gültigen Beweisführungs- und Feststellungslast - im Rahmen des § 254 I BGB zu würdigende Mitverursachungsbeiträge und Verschuldensanteile der Beklagten zu 1)(Senat, Urt. v. 04.09.2015 - 10 U 3814/14 [juris]) festgestellt.

  • OLG Hamm, 10.12.2015 - 2 UF 40/15

    Entscheidung nach Lage der Akten; Verfahrensfehler; umfangreiche/aufwändige

    Der Bestimmung einer Abwendungsbefugnis bedarf es dagegen nicht, weil das vorliegende Urteil nicht einmal hinsichtlich der Kosten einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist (vgl. zur Abwendungsbefugnis: OLG München, MDR 2015, 1294f, bei juris Langtext Rn 56).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2018 - 4 U 1386/17

    Im Einzelfall kann die Haftung eines Fahrzeughalters bei einem Unfall mit einem

    Zudem hat der Sachverständige - im Gegensatz zu dem Sachverständigen in dem von den Klägerinnen zitierten Urteil des OLG München (10 U 3814/14) - nicht einfach zugunsten des Beklagten zu 1 günstige Umstände unterstellt, ohne dass diese feststanden.
  • OLG München, 07.07.2016 - 10 U 76/14

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision eines Radfahrers mit einem Traktor auf

    d) Zuletzt lagen Beweisführungs- und Feststellungslast für den Beklagten zu 1) treffende haftungsbegründende (§ 823 1, 11 BGB) oder im Rahmen des § 254 I BGB zu würdigende Mitverursachungsbeiträge und Verschuldensanteile beim Kläger (Senat, Urt. v. 04.09.2015 - 10 U 3814/14 [juris]), nachdem ein ihm nachgewiesenes Mitverschulden bereits feststeht.
  • OLG Hamm, 06.09.2019 - 7 U 18/17

    Verkehrsunfall, Sichtfahrgebot, Geschwindigkeitsbeschränkung, Beschleunigung,

    Wer als Fußgänger Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert (§ 25 Abs. 3 S. 1 StVO), handelt in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig und verantwortungslos (vgl. OLG München, Urteil vom 04.09.2015, 10 U 3814/14, Rn. 46 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 27.06.2000, VI ZR 126/99, Rn. 18, 19, jeweils bei juris; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2016, 26 U 105/15, Rn. 16, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2015, 1 U 168/15, Rn. 57, juris).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 22 W 30/17

    Zum Zurücktreten der Haftung aus Betriebsgefahr gegenüber schuldhaftem Verhalten

    Erforderlich ist auch die Feststellung, dass dieses Verhalten allein ursächlich geworden ist und nicht noch ein Fehlverhalten des Autofahrers in Betracht kommt (BGH 28.4.15 - VI ZR 206/14 - OLG München 4.9.15 - 10 U 3814/14 -).
  • LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20
    Erforderlich ist auch die Feststellung, dass dieses Verhalten allein ursächlich geworden ist und nicht noch ein Fehlverhalten des Autofahrers in Betracht kommt (BGH 28.4.2015 - VI ZR 206/14, r+s 2015, 418; OLG München 4.9.2015 - 10 U 3814/14, BeckRS 2015, 15425; r+s 2017, 549 Rn. 12, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht