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   OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16   

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OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16 (https://dejure.org/2016,50527)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2016 - 3 Ws 370/16 (https://dejure.org/2016,50527)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 3 Ws 370/16 (https://dejure.org/2016,50527)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Abstinenzweisung, Suchtmittelabhängigkeit, Verhältnismäßigkeit, Widerruf, Strafaussetzung, Bewährung, Verstoß, Weisungen, Vermeidbarkeit, Führungsaufsicht

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abstinenzweisung, Suchtmittelabhängigkeit, Verhältnismäßigkeit, Widerruf, Strafaussetzung, Bewährung, Verstoß, Weisungen, Vermeidbarkeit, Führungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstinenzweisung im Rahmen der Bewährungsentscheidung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung; Verstoß; Weisungen; Vermeidbarkeit; Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de

    Abstinenzweisung im Rahmen der Bewährungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Bewährung bei Verstoß gegen Abstinenzweisung

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 15 StVK 3911/14
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 112243
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 52/08

    Zulässigkeit von Weisungen; Widerruf

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
    Denn ein Widerruf kommt nur bei einem gröblichen oder beharrlichen Verstoß in Betracht, der zudem im Fall von Suchtmittelabhängigkeit für den Verurteilten vermeidbar sein muss (Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56f, Rdnr. 10a; Senat, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 3 Ws 52/08, NStZ-RR 2008, 220, 221).

    Verstöße gegen Weisungen, die mit einer Suchterkrankung in Zusammenhang stehen, müssen für den Verurteilten vermeidbar sein, um den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu rechtfertigen (Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56f, Rdnr. 10a; Senat, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 3 Ws 52/08, NStZ-RR 2008, 220, 221).

    Zudem begab er sich nach den Vorfällen vom 13. März 2015 und vom 11. Mai 2015 zu freiwilligen Entgiftungsbehandlungen in die LWL-Klinik M, was von ihm eine Alkoholabstinenz erforderte (s. dazu Senat, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 3 Ws 52/08, juris).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
    (a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 21. April 1993 (2 BvR 930/92, juris, Rdnr. 5ff) entschieden, dass eine Weisung gemäß § 56c StGB, keine Betäubungsmittel zu konsumieren, für sich genommen keinen Verstoß gegen Grundrechte beinhalte.
  • OLG Köln, 25.03.2009 - 2 Ws 68/09

    Bewährungswiderruf im Jugendstrafverfahren wegen gröblichem und beharrlichem

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
    Der mehrfach berichtete Cannabiskonsum ist ohne die Begehung strafbarer Handlungen kaum vorstellbar (OLG Köln, Beschluss vom 25. März 2009 - 2 Ws 68/09, juris, Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 Ws 129/14

    Unzulässigkeit der Widerrufsentscheidung fünf Monate nach der mündlichen Anhörung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
    Vor der Widerrufsentscheidung war eine erneute persönliche Anhörung des Verurteilten nach § 453 Abs. 1 S. 4 StPO trotz des Zeitablaufs von mehr als neun Monaten nach der Anhörung vom 4. November 2015 nicht erforderlich (s. zum Erfordernis einer zeitnahen Anhörung OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2014 - III-1 Ws 129/14, juris, Rdnr 19).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 4 Ws 108/16

    Rechtsmitteleinlegung durch Bevollmächtigten; Betreuer; Überprüfungsumfang;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
    bb) Einer Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den Senat bedarf es, wie jüngst in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2016 (III-3 Ws 198, 199/16) sowie in der Entscheidung des 4. Strafsenats vom 28. April 2016 (4 Ws 108/16), nicht.
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10

    Weisung, Alkoholkontrolle, Drogenkontrolle, Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
    (aa) Ein Teil der Rechtsprechung verneint dies mit der Begründung, dass es dann in der Regel an der Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens fehle; an die Zumutbarkeit seien deswegen erhöhte Anforderungen zu stellen, weil der Verstoß gegen eine Weisung aus dem Katalog des § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrt sei und gem. § 145a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden könne (OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, und Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2010 - III-2 Ws 39/10, juris; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15, juris und Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 Ws 51/16, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2016 - 1 Ws 51/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtliche Bewertung der späteren Beschränkung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
    (aa) Ein Teil der Rechtsprechung verneint dies mit der Begründung, dass es dann in der Regel an der Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens fehle; an die Zumutbarkeit seien deswegen erhöhte Anforderungen zu stellen, weil der Verstoß gegen eine Weisung aus dem Katalog des § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrt sei und gem. § 145a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden könne (OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, und Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2010 - III-2 Ws 39/10, juris; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15, juris und Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 Ws 51/16, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16).
  • OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
    (bb) Demgegenüber haben andere Obergerichte die Auffassung vertreten, dass die Weisung auch in diesen Fällen zulässig sei und das Problem im Rahmen des gegen den Verurteilten wegen des Weisungsverstoßes zu führenden Strafverfahrens zu lösen sei (OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10, juris, Rdnr. 13: "nach Auffassung des Senats ist es daher auch nicht angängig, bereits im Vorhinein gleichsam resignierend die (vermeintliche) Unerfüllbarkeit der Weisung hinzunehmen, ohne dass diese zuvor praktisch erprobt worden wäre"; Beschluss vom 22. November 2012 - III-2 Ws 776/12, juris, Rdnr. 25; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488-494/11, juris, und Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - I Ws 90/12, NStZ-RR 2012, 222; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 Ss 76/14, juris ; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 Ws 660/15, juris).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
    (aa) Ein Teil der Rechtsprechung verneint dies mit der Begründung, dass es dann in der Regel an der Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens fehle; an die Zumutbarkeit seien deswegen erhöhte Anforderungen zu stellen, weil der Verstoß gegen eine Weisung aus dem Katalog des § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrt sei und gem. § 145a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden könne (OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, und Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2010 - III-2 Ws 39/10, juris; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15, juris und Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 Ws 51/16, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16).
  • OLG Bamberg, 18.06.2014 - 3 Ss 76/14

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit einer Abstinenzweisung gegen einen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
    (bb) Demgegenüber haben andere Obergerichte die Auffassung vertreten, dass die Weisung auch in diesen Fällen zulässig sei und das Problem im Rahmen des gegen den Verurteilten wegen des Weisungsverstoßes zu führenden Strafverfahrens zu lösen sei (OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10, juris, Rdnr. 13: "nach Auffassung des Senats ist es daher auch nicht angängig, bereits im Vorhinein gleichsam resignierend die (vermeintliche) Unerfüllbarkeit der Weisung hinzunehmen, ohne dass diese zuvor praktisch erprobt worden wäre"; Beschluss vom 22. November 2012 - III-2 Ws 776/12, juris, Rdnr. 25; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488-494/11, juris, und Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - I Ws 90/12, NStZ-RR 2012, 222; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 Ss 76/14, juris ; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 Ws 660/15, juris).
  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

  • OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15

    Führungsaufsicht: Dauer der Aufsichtsunterstellung; Zulässigkeit einer

  • OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die

  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
  • OLG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Ws 23/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der

  • OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der

  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

  • BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13

    Unwirksame Ermächtigung zur Revisionsrücknahme durch den Betreuer; begrenzte

  • OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: "Abstinenzweisung" gegenüber einem

  • OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung bei langjährigen

  • OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16

    Zumutbarkeit einer sog. Abstinenzweisung bei einem langjährig drogenabhängigem

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12

    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Beachtung des Übermaßverbots

  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12

    Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Schleswig, 27.01.1993 - 1 Ws 461/92
  • OLG Hamm, 03.05.2007 - 4 Ws 209/07

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00

    Anordnung der Unterbringung zur Erstattung eines Gutachtens, Anforderungen an

  • OLG München, 21.06.2011 - 1 Ws 488/11

    Strafvollstreckungsverfahren: Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht bei

  • KG, 21.03.2001 - 5 Ws 103/01
  • OLG Bremen, 28.08.2013 - Ws 109/13
  • OLG Celle, 26.02.2024 - 1 Ws 69/24

    Bewährung; Widerruf; Kontakthaltung; Therapieweisung; Weisungsverstoß; Anhörung;

    Im Hinblick auf die Angaben des Verurteilten zu einem Alkoholrückfall wird die Strafvollstreckungskammer außerdem zu berücksichtigen haben, dass ein Bewährungswiderruf wegen Verstoßes gegen die im Bewährungsbeschluss enthaltene Abstinenzweisung nur zulässig ist, wenn der Verurteilte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse, des Grades seiner Abhängigkeit und des Verlaufs und des Erfolgs der bisherigen Therapiebemühungen überhaupt zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage war (OLG Hamm, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - III-3 Ws 370/16 -, Rn. 39, juris).
  • OLG Celle, 26.02.2024 - 1 Ws 71/24

    Bewährung; Widerruf; Kontakthaltung; Therapieweisung; Weisungsverstoß; Anhörung;

    Im Hinblick auf die Angaben des Verurteilten zu einem Alkoholrückfall wird die Strafvollstreckungskammer außerdem zu berücksichtigen haben, dass ein Bewährungswiderruf wegen Verstoßes gegen die im Bewährungsbeschluss enthaltene Abstinenzweisung nur zulässig ist, wenn der Verurteilte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse, des Grades seiner Abhängigkeit und des Verlaufs und des Erfolgs der bisherigen Therapiebemühungen überhaupt zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage war (OLG Hamm, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - III-3 Ws 370/16 -, Rn. 39, juris).
  • OLG Celle, 26.02.2024 - 1 Ws 70/24

    Bewährung; Widerruf; Kontakthaltung; Therapieweisung; Weisungsverstoß; Anhörung;

    Im Hinblick auf die Angaben des Verurteilten zu einem Alkoholrückfall wird die Strafvollstreckungskammer außerdem zu berücksichtigen haben, dass ein Bewährungswiderruf wegen Verstoßes gegen die im Bewährungsbeschluss enthaltene Abstinenzweisung nur zulässig ist, wenn der Verurteilte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse, des Grades seiner Abhängigkeit und des Verlaufs und des Erfolgs der bisherigen Therapiebemühungen überhaupt zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage war (OLG Hamm, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - III-3 Ws 370/16 -, Rn. 39, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2021 - JK II Qs 25/21

    Zur Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung

    Nach der Rechtsprechung ist es als ausreichend zu erachten, wenn die Frage, ob der suchtmittelabhängige Verurteilte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse, des Grades seiner Abhängigkeit und des Verlaufs und des Erfolgs der bisherigen Therapiebemühungen überhaupt zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist, im Rahmen der Entscheidung über einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung geprüft wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2016, 3 Ws 370/16, BeckRS 2016, 112243).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2021 - JK II Qs 25/11

    Bewährungswiderruf, Abstinzweisung, Suchtproblematik

    Nach der Rechtsprechung ist es als ausreichend zu erachten, wenn die Frage, ob der suchtmittelabhängige Verurteilte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse, des Grades seiner Abhängigkeit und des Verlaufs und des Erfolgs der bisherigen Therapiebemühungen überhaupt zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist, im Rahmen der Entscheidung über einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung geprüft wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2016, 3 Ws 370/16, BeckRS 2016, 112243).
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