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   VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233   

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VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233 (https://dejure.org/2016,68210)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14.12.2016 - W 5 S 16.1233 (https://dejure.org/2016,68210)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - W 5 S 16.1233 (https://dejure.org/2016,68210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Einsichtsmöglichkeit in Nachbargrundstück aufgrund angebauter Außentreppe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 127290
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 07.12.2016 - 9 CS 16.1822

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Neubau einer Außentreppe an Wohnhaus

    Auszug aus VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233
    Die von Antragstellerseite eingelegte Beschwerde (9 CS 16.1822) wurde mit Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Dezember 2016 zurückgewiesen.

    Darüber hinaus hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 7. Dezember 2016 im Verfahren 9 CS 16.1822 die folgenden Ausführungen gemacht, denen sich die Kammer anschließt und die auch im hiesigen Verfahren Geltung beanspruchen:.

  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen

    Auszug aus VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233
    Soweit in der Rechtsprechung zudem anerkannt ist, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots auch dann in Betracht kommt, wenn durch die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens ein in der unmittelbaren Nachbarschaft z.B. befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78; B.v. 20.9.1984 - 4 B 181/84; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - alle juris), kann dies im vorliegenden Fall der Antragstellerin ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233
    Soweit in der Rechtsprechung zudem anerkannt ist, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots auch dann in Betracht kommt, wenn durch die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens ein in der unmittelbaren Nachbarschaft z.B. befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78; B.v. 20.9.1984 - 4 B 181/84; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - alle juris), kann dies im vorliegenden Fall der Antragstellerin ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen.
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 9 ZB 13.2048

    Baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch und Rücksichtnahmegebot bei

    Auszug aus VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233
    Ein gebietsübergreifender Schutz der Nachbarn vor (behaupteten) gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen besteht grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2016 - 9 ZB 13.2048 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 14 B 12.169

    Gebietserhaltungsanspruch außerhalb des Baugebiets

    Auszug aus VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233
    Der Gebietserhaltungsanspruch gibt Eigentümern von Grundstücken, die in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet liegen, unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen das Recht, sich gegen Vorhaben zur Wehr zu setzen, die in dem Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässig sind (BayVGH, U.v.25.3.2013 - 14 B 12.169 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 09.10.2012 - 15 CS 12.1852

    Erdrückende Wirkung; Einsichtnahme in das Nachbargrundstück; abfallendes

    Auszug aus VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233
    Die Möglichkeit der Einsichtnahme ist - als nicht städtebaulich relevant - davon nicht angesprochen (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060 und B.v. 3.1.1983 - 4 B 224.82; BayVGH, B.v. 9.10.2012 - 15 CS 12.1852; alle juris).
  • VGH Bayern, 06.08.2010 - 15 CS 09.3006

    Befreiung von nachbarschützenden und nicht nachbarschützenden Vorschriften

    Auszug aus VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233
    Das Gebot der Rücksichtnahme bietet in aller Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten auf Grundstücke (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006, m.w.N.; OVG Schleswig, B.v. 16.10.2009 - 1 LA 42/09; VGH Mannheim, B.v. 3.3.2008 - 8 S 2165/07; OVG Münster, U.v. 12.9.2006 - 10 A 2980/05; alle juris).
  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens

    Auszug aus VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233
    Dies könnte etwa der Fall sein, wenn durch das neue Bauvorhaben unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten aus kurzer Entfernung in Wohnräume geschaffen werden, zumal in rückwärtig gelegene Räume, die sich wegen ihrer Lage besonders zur Nutzung als Schlafräume anbieten (so OVG Thüringen, B.v. 11.5.1995 - 1 EO 486/94 und OVG Bremen, B.v. 14.5.2012 - 1 B 65/12 - beide juris) oder wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet (vgl. OVG Magdeburg, B.v. 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris).
  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

    Auszug aus VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233
    Jedenfalls hat das Gericht die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs bei seiner Entscheidung mit zu berücksichtigen, soweit diese sich bereits übersehen lassen (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2009 - 1 BvR 165/09 - NVwZ 2009, 581; BayVGH, B.v. 17.9.1987 - 26 CS 87.01144 - BayVBl. 1988, 369; Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 68 und 73 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 2 M 162/11

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Nachbarschutz

    Auszug aus VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233
    Dies könnte etwa der Fall sein, wenn durch das neue Bauvorhaben unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten aus kurzer Entfernung in Wohnräume geschaffen werden, zumal in rückwärtig gelegene Räume, die sich wegen ihrer Lage besonders zur Nutzung als Schlafräume anbieten (so OVG Thüringen, B.v. 11.5.1995 - 1 EO 486/94 und OVG Bremen, B.v. 14.5.2012 - 1 B 65/12 - beide juris) oder wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet (vgl. OVG Magdeburg, B.v. 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.10.2009 - 1 LA 42/09

    Nachbarrechtliche Anfechtung eines positiven Bauvorbescheids für ein Grundstück;

  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07

    Kinderspielplatz; Wohngebiet; Lärmbelastung

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 10 A 2980/05

    Folge der Unbestimmtheit einer Baugenehmigung hinsichtlich

  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

  • VG Ansbach, 29.09.2020 - AN 17 K 19.01467

    Erfolglose Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung - keine Verletzung

    Sondern hinzutreten muss, dass sich die so geschaffenen neuen Sichtbeziehungen für den Kläger als unzumutbar, d.h. schwere und unerträgliche Beeinträchtigung seiner Interessen, etwa durch die Schaffung kurzer Sichtbeziehungen in Wohnräume des Klägers, darstellen muss (vgl. auch: VG Würzburg, B.v. 14.12.2016 - 5 S 16.1233, BeckRS 2016, 127290; BayVGH, B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36, BeckRS 2018, 6995 Rn. 26; VG München, U.v. 15.7.2019 - 8 K 19.1250, BeckRS 2019, 28053 Rn. 72).
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