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   OLG Koblenz, 04.05.2016 - 2 OWi 4 SsBs 8/16   

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https://dejure.org/2016,20223
OLG Koblenz, 04.05.2016 - 2 OWi 4 SsBs 8/16 (https://dejure.org/2016,20223)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.05.2016 - 2 OWi 4 SsBs 8/16 (https://dejure.org/2016,20223)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 2 OWi 4 SsBs 8/16 (https://dejure.org/2016,20223)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 Abs 1 OWiG, § 349 Abs 2 StPO
    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Messung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät ES 3.0 als standardisiertes Messverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Standardisiertes Messverfahren mit Eso 3.0

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 13085
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 11.08.2014 - 1 RBs 84/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2016 - 2 OWi 4 SsBs 8/16
    Der Umstand, dass die durch das Messgerät erfolgte Messwertbildung einer nachträglichen Richtigkeitskontrolle nicht zugänglich ist, schließt die Annahme eines standardisierten Messverfahrens nicht aus (vgl. OLG Hamm, 1 RBs 84/14 v. 11.08.2014 - Rn. 4 n. juris).
  • AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2016 - 2 OWi 4 SsBs 8/16
    Entgegen den Ausführungen des Amtsgerichts Meißen im Urteil vom 29. Mai 2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14 - DAR 2015, 711 ) ist auch weiterhin davon auszugehen, dass es sich bei dem Messverfahren ES 3.0 um ein standardisiertes, mithin anerkanntes und Zuverlässigkeit bietendes Verfahren handelt, weil und solange die Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt fortbesteht (vgl. Senat, 2 OWi 4 SsRs 30/16 v. 04.04.2016 unter Verweis auf BGHSt 39, 291 ).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2016 - 2 OWi 4 SsBs 8/16
    Entgegen den Ausführungen des Amtsgerichts Meißen im Urteil vom 29. Mai 2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14 - DAR 2015, 711 ) ist auch weiterhin davon auszugehen, dass es sich bei dem Messverfahren ES 3.0 um ein standardisiertes, mithin anerkanntes und Zuverlässigkeit bietendes Verfahren handelt, weil und solange die Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt fortbesteht (vgl. Senat, 2 OWi 4 SsRs 30/16 v. 04.04.2016 unter Verweis auf BGHSt 39, 291 ).
  • AG Saarbrücken, 25.05.2012 - 22 OWi 251/12

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Nachweis einer Fehlmessung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2016 - 2 OWi 4 SsBs 8/16
    Auch begründet die mangelnde gerichtliche Kenntnis der genauen Funktionsweise des Messgerätes weder von vornherein Zweifel an seiner Zuverlässigkeit noch eine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses (vgl. Senat, aaO.; KG Berlin, 3 Ws [B] 249/14 v. 15.05.2014 - VRS 127, 178 ; OLG Zweibrücken, 1 SsBs 12/12 v. 19.10.2012 - ZfSch 2013, 51 ).
  • AG Landstuhl, 08.04.2021 - 2 OWi 4211 Js 2936/21

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beanstandung fehlender

    Weder der Umstand, dass die durch ein Messgerät erfolgte Messwertbildung einer nachträglichen Richtigkeitskontrolle nicht zugänglich ist, schließt die Annahme eines standardisierten Messverfahrens nicht aus, noch begründet die mangelnde gerichtliche Kenntnis der genauen Funktionsweise des Messgerätes von vornherein Zweifel an seiner Zuverlässigkeit noch eine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses (OLG Koblenz BeckRS 2016, 13085).
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