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   OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13   

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https://dejure.org/2015,42888
OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13 (https://dejure.org/2015,42888)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.2015 - 19 U 47/13 (https://dejure.org/2015,42888)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 19 U 47/13 (https://dejure.org/2015,42888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Mehrfach gegen geparktes Fahrzeug gestoßen: Manipulierter Unfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem fingierten Unfall

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 286
    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem fingierten Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Manipulierter Verkehrsunfall?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verdacht auf Unfallmanipulation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 2002
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Schleswig, 24.06.2010 - 7 U 102/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Unfallmanipulation

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13
    Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsgutverletzung ausschließt (vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 13 U 183/03; OLG Schleswig, Urteil vom 24.06.2010, 7 U 102/09; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, 4 U 25/10; jeweils zitiert nach juris).

    Es handelt sich mithin um ein für manipulierte Unfallgeschehen typischerweise verwendetes Fahrzeug (vergleiche OLG Schleswig, Urteil vom 24.07.2010, 7 U 102/09, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13
    Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn der Schädiger oder der Haftpflichtversicherer den von ihm zu führenden Nachweis (vergleiche zur Beweislast des Schädigers: BGH, Urteil vom 13.12.1977, VI ZR 206/75, zitiert nach juris) erbracht hat, dass die Rechtsgutverletzung mit Einwilligung des Verletzten erfolgte und der Verkehrsunfall manipuliert, mithin nur vorgetäuscht war.

    Unabhängig davon, dass in Ausnahmefällen besonders typischer Gestaltung des Unfallgeschehens der Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen eines gestellten Unfalls in Betracht kommt (vergleiche BGH, a.a.O.; Urteil vom 06.03.1978, VI ZR 269/76, zitiert nach juris), kann gerade die Häufung von Beweisanzeichen für eine Manipulation nach der unmittelbaren Überzeugungsbildung des Tatrichters dafür sprechen, dass ein gestellter Unfall vorliegt (vergleiche BGH, Urteil vom 13.12.1977, VI ZR 206/75).

  • OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 183/03

    Schadensersatz aufgrund eines willkürlich herbeigeführten Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13
    Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsgutverletzung ausschließt (vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 13 U 183/03; OLG Schleswig, Urteil vom 24.06.2010, 7 U 102/09; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, 4 U 25/10; jeweils zitiert nach juris).

    Hat ein kaum zu erklärenden Fahrfehler zu dem angeblichen Unfall geführt, spricht auch dies für eine Unfallmanipulation (vergleiche OLG Celle, Urteil vom 25.10.2001, 14 U 73/01; OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 13 U 183/03; jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 02.03.2010 - 9 U 122/09

    Anforderungen an den Nachweis eines Unfalls; Indizien für eine Unfallmanipulation

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13
    Finanzielle Bedrängnis eines oder beider an einem gestellten Unfall Beteiligten ist keineswegs außergewöhnlich (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 02.03.2010, 9 U 122/09, zitiert nach juris ; OLG Schleswig, a.a.O.).

    Typisch für die Konstellation eines gestellten Unfalls ist zudem die Zeit des Geschehens, nämlich spät abends (22:00 Uhr), wenn üblicherweise keine Zeugen zugegen sind (vergleiche OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Koblenz, Urteil vom 13.03.1989, 12 U 434/88; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2010, 9 U 122/09; jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Koblenz, 13.03.1989 - 12 U 434/88
    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13
    Typisch für die Konstellation eines gestellten Unfalls ist zudem die Zeit des Geschehens, nämlich spät abends (22:00 Uhr), wenn üblicherweise keine Zeugen zugegen sind (vergleiche OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Koblenz, Urteil vom 13.03.1989, 12 U 434/88; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2010, 9 U 122/09; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 23.10.2014 - 19 U 79/14

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten bzw. gestellten Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13
    Denn es muss nicht zwingend eine direkte Bekanntschaft zwischen vermeintlichem Geschädigten und vermeintlichem Unfallverursacher bestehen, zumal derartige Unfallmanipulationen auch über Dritte "organisiert" werden (OLG Schleswig, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 23.10.2014, 19 U 79/14).
  • KG, 07.09.2010 - 12 U 210/09

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Überzeugungsbildung von einer Unfallmanipulation;

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13
    Dabei mögen in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverdächtig erklärt werden können (vergleiche OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; KG Berlin, Urteil vom 07.09.2010, 12 U 210/09, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 4 U 25/10

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13
    Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsgutverletzung ausschließt (vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 13 U 183/03; OLG Schleswig, Urteil vom 24.06.2010, 7 U 102/09; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, 4 U 25/10; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 25.10.2001 - 14 U 73/01

    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Unfallmanipulation ; Verabredung ; Indizien ;

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13
    Hat ein kaum zu erklärenden Fahrfehler zu dem angeblichen Unfall geführt, spricht auch dies für eine Unfallmanipulation (vergleiche OLG Celle, Urteil vom 25.10.2001, 14 U 73/01; OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 13 U 183/03; jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 08.12.2005 - 12 U 201/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzungen der erheblichen Wahrscheinlichkeit für

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13
    Eine mehrfache Kollision des Schädigerfahrzeugs gegen ein geparktes Fahrzeug, die nach Einschätzung des gerichtlichen Sachverständigen nicht als unabsichtlich zu erklären ist, spricht deutlich für das Einverständnis des Geschädigten und die Feststellung eines manipulierten Unfalls (vergleiche KG Berlin, Urteil vom 08.12.2005, 12 U 201/05, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 25.03.1994 - 19 U 168/93

    Beweislastverteilung bei der Rückforderung des Versicherers für

  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

  • OLG München, 07.07.2017 - 10 U 4341/16

    Kein Direktanspruch gegen Kfz-Haftpflichtversicherer nach verabredetem

    Denn hierfür liegen Indizien vor, welche in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf ein solches kollusives Zusammenwirken zulassen (so die ständige obergerichtliche Rechtsprechung; vgl. z.B. OLG Köln, Urteil vom 08.05.2015, Az.: 19 U 47/13, BeckRS 2016, 2002).
  • LG Aachen, 03.05.2018 - 10 O 105/17

    Entfallen der Rechtswidrigkeit der Eigentumsbeschädigung durch Einwilligung in

    Durch die Wahl dieses Unfallzeitpunktes und -ortes soll regelmäßig durch die Beteiligten sichergestellt werden, dass vor Ort keine unabhängigen Zeugen den Unfall sehen können (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.05.2015, Az. 19 U 47/13, juris, Rn. 21).

    Ein weiteres Indiz ist, dass der Schaden fiktiv auf Basis des eingeholten Privatgutachtens abgerechnet wurde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.05.2015, Az. 19 U 47/13, juris, Rn. 23, LG Aachen, Urteil vom 17.02.2017, Az. 8 O 438/14, juris, Rn. 24).

  • OLG München, 08.09.2017 - 10 U 4665/16

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus einem gestellten Verkehrsunfall

    Denn hierfür liegen Indizien vor, welche in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf ein solches vorsätzliches Verhalten der Klägerin zulassen (so die ständige obergerichtliche Rechtsprechung; vgl. z.B. OLG Köln, Urteil vom 08.05.2015, Az.: 19 U 47/13, BeckRS 2016, 2002).
  • OLG Hamm, 14.06.2016 - 9 U 183/15

    Auffahrunfall; Verdacht und Nachweis einer Unfallmanipulation

    Entscheidend ist stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen in der Gesamtschau, nicht die isolierte Würdigung der einzelnen Umstände (OLG Köln, Urteil vom 08.05.2015, Az.: 19 U 47/13, Rz. 8).
  • OLG Stuttgart, 24.10.2019 - 1 U 244/18

    Richterliche Beweiswürdigung: Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall

    aa) Das Fahren auf ein geparktes Fahrzeug ist ein Klassiker der Unfallmanipulation (OLG Köln, Urteil vom 08. Mai 2015 - 19 U 47/13 -, Rn. 22, juris; Franzke/Nugel NJW 2015, 2071, 2075).
  • LG Münster, 30.08.2021 - 14 O 479/19
    Typisch für einen manipulierten Verkehrsunfall ist darüber hinaus die gewählte fiktive Abrechnung (OLG Celle, Urteil v. 30.06.2010, 14 U 6/10; OLG Köln, Urteil v. 08.05.2015, 19 U 47/13; KG, Urteil v. 13.06.2005, 12 U 65/04; OLG Koblenz, Urteil v. 04.10.2005, 12 U 1114/04; OLG Saarbrücken, Urteil v. 30.10.2012, 4 U 259/11).
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